Hallo,
ich bin seit 7 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Ich habe bis 31. Mai 2020 in einer befristeten 100%-Stelle EG13 Stufe 4 gearbeitet. Habe mich dann erfolgreich in eine unbefristete 100%-Stelle EG10 Stufe 4 beworben, meine Zeiten in Stufe 4 konnte ich mitnehmen. Nun wurde mir zum 1. Januar 2021 die Rückkehr (Versetzung) in meine alte Stelle EG13 (mit alten und neuen Arbeitsinhalten) angeboten, dieses Mal jedoch unbefristet erneut als EG13, jedoch 2 Jahre in Teilzeit (85%), danach 100%.
Nun meine beiden Fragen:
1. Die Personalabteilung sagt, die unbefristete EG13-Stelle muss ausgeschrieben werden, auch wenn ich mit Zeugnis und Gutachten meiner zukünftigen (alten) Chefs nachweisen kann, dass auf Ausschreibung verzichtet werden kann. Ist das legitim?
2. Nach meiner Berechnung müsste ich nicht wie zuvor in die EG13 Stufe 4, sondern laut Höhergruppierungstabelle in die EG13 Stufe 3 kommen und dort auch wieder bei 0 anfangen. Ist das korrekt?
Liebe Grüße
K.