Autor Thema: Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG  (Read 11494 times)

Kerstin2311

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #15 am: 23.10.2020 20:51 »
Danke fürs schnelle Feedback!
Zu 2. hätte ich noch eine Frage: ich arbeite ja jetzt 100% in EG10, Stufe 4. Durch die neue EG13, Stufe 3, würde ich durch die Teilzeitstelle (85%) knapp 220 Euro brutto weniger erhalten, der Unterschiedsbetrag wäre trotz Höhergruppierung negativ. Hat das Relevanz bei der Einstufung?

Gruß, K.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #16 am: 23.10.2020 20:51 »
Nein.

TobyWonder

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #17 am: 24.10.2020 00:15 »
Hallo!

Besten Dank für die Klarstellung. Das Schreiben setze ich entsprechend auf. „Glücklicherweise“ habe ich nun das Ergebnis meiner Stufenzuordnung erhalten. Es soll die Stufe 1 bleiben, da sie §16 Abs. 2 geprüft haben. Der zieht doch - wenn ich das richtig verstanden habe - bei mir nicht, da es eben eine Versetzung ist. Und da gilt die Protokollerklärung Nr. 2 zu §4 Abs. 1 iVm §17 Abs. 4 Satz 1. Da ist nix ausgelaufen und hat woanders neu begonnen...dann wäre es ja auch keine Versetzung.

Kapier ich nicht - klar kann auch kein anderer hier wissen...deswegen setze ich das Schreiben auf.

Sehe ich das richtig, dass diese jetzige Prüfung nichts mit meiner Geltendmachung der Ansprüche zu tun hat?

Besten Dank für die weiteren Bemühungen.


Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #18 am: 24.10.2020 03:20 »
Was für eine Prüfung? Es handelt sich um eine ganz gewöhnliche Höhergruppierung. Du kannst auch einfach Feststellungsklage beim ArbG erheben und Strafanzeige wegen Betrugs erstatten.

TobyWonder

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #19 am: 24.10.2020 09:52 »
Hallo Spid,

naja ich hatte mich ja beworben (vom einen Ministerium zum anderen...aber eben von einer niedrigeren EG zu einer höheren). Der Arbeitgeber bleibt ja der gleiche - nur die Dienststelle ändert sich ja.

Hierzu gab es bei der neuen Dienststelle eine Prüfung der Einstufung (da ich das ja noch nie Mut begleitet habe, dachte ich das wäre normal...kann ja auch hab der Dienststelle normal ist - unabhängig davon ob es tarifrechtlich richtig ist).

Und diese Prüfung ergab eben die besagte Stufe 1.

Klar kann man jetzt schwere Geschütze rausholen, worauf es wohl auch hinauslaufen wird, da ich nicht glaube, dass sie meiner Entgeltmachung entsprechen werden.

Naja...ich halte hier auf dem Laufenden...

Danke noch einmal für Deine Bemühungen bisher und ein schönes WE.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #20 am: 24.10.2020 10:30 »
Die Übertragung einer anderen auszuübenden Tätigkeit - um nichts anderes handelt es sich hier - ist der Regelfall der Höhergruppierung.

WasDennNun

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #21 am: 24.10.2020 10:42 »
Klar kann man jetzt schwere Geschütze rausholen, worauf es wohl auch hinauslaufen wird, da ich nicht glaube, dass sie meiner Entgeltmachung entsprechen werden.

Naja...ich halte hier auf dem Laufenden...
Nun, ist doch ganz einfach.
Du trittst deinen neue Stelle an, sofern dort keine "Probezeit" (z.B. in Form einer vorübergehenden Übertragung der Tätigkeit) vereinbart ist, kann man dich dann ja nicht wieder zurück schicken auf die alte.
Am Ende des ersten Monats da dorten stallst du offiziell Fest, dass sich deine Personalstelle bzgl. der Stufe irrt, forderst dein korrektes Entgelt, machst die Arbeit der Vollpfosten aus der Personalstelle gleich mit, in dem du sie darauf hinweist, dass es sich ja um eine Höhergruppierung und nicht Einstellung handelte.
Sollte diese nach einer angemessenen Frist dem nicht nachkommen oder weiterhin Unsinn verzapfen, dann watschelt man halt zu Gericht und lässt die das machen.

Viel Spaß auf der neuen Stelle und bin gespannt was die PA Looser noch so anbringen

TobyWonder

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #22 am: 12.12.2020 12:22 »
Hallo Zusammen,

habe ja gesagt, dass ich mich sowohl in die eine als auch in die andere Richtung melden würde.

Das mache ich jetzt mal.

Der Stand des AG hat sich nicht geändert. Begründet wird dies mit dem Verweis, dass sich ja sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Laufzeit geändert hätte. (Arbeitsquelle Ziffer 3 b)dd):https://www.tu-chemnitz.de/personalrat/prsrat/doku/Erlass.pdf) In dem gleichen Schreiben gibt es noch eine Nr. 6, die so schön einfach klingt, aber anscheinend für die Personalstelle nicht zieht.

Ah ja: Die Einrichtung, die den Link „bereitstellt“ ist nicht meine Dienststelle, aber es ist öffentlich verfügbar und daher hier mit einbindbar.

Jemand eine Vorgehensidee? (Also auch für einen selber zur Untersetzung).

Besten Dank im Voraus.

Beste Grüße

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #23 am: 12.12.2020 12:31 »
Wo genau liegt das Problem? Eine unzutreffende Rechtsmeinung des AG zur Stufenzuordnung klärt sich durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage.

ike

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #24 am: 12.12.2020 20:59 »
Interessanter Thread, der mich auch gerade betrifft:

Aktuell habe ich E9a, ungefristet, im TV-L.
Es läuft eine Bewerbung und die neue Stelle soll E9b TV-L bewertet sein, ebenfalls unbefristet.
Es handelt um dasselbe Bundesland Bayern, folglich denselben Arbeitgeber.

Bei der neuen Stelle möchte man am liebsten, dass ich die alte Stelle kündige, um dann einen neuen Vertrag zu unterschreiben.
Es wäre eine erneute Probezeit von sechs Monaten geplant!
Eine Versetzung (auf meine Rückfrage hin) sei nicht möglich, da unterschiedliche Entgeltgruppen (E9a und E9b), das ginge nur bei derselben Entgeltgruppe!?

Fragezeichen über Fragezeichen...

Frage 1:  ich lese hier im Thread, dass eine Versetzung durchaus möglich ist, auch wenn die Entgeltgruppe unterschiedlich ist.
Somit liegt der Personaler bei der neuen Stelle m.M.n. falsch (wie so oft auch in meiner jetzigen Dienststelle).

Frage 2: ist eine erneute Probezeit überhaupt zulässig? Ich habe schon vier Jahre beim jetzigen und zukünftigen AG gearbeitet als TB.

Auf eine neue Probezeit möchte ich mich unter den gegebenen Umständen nicht einlassen.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #25 am: 12.12.2020 21:04 »
Eine Versetzung führt lediglich zu einer anderen organisatorischen Eingliederung, nicht zu einer anderen auszuübenden Tätigkeit. Über eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung müssen sich die Arbeitsvertragsparteien einigen.

Da in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Probezeit keinerlei Wirkung hat, ist es eigentlich völlig unerheblich, ob die Vereinbarung einer Probezeit zulässig wäre.

ike

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #26 am: 12.12.2020 22:36 »
Die Probezeit wäre seitens AG dann angedacht, wenn ich das alte Arbeitsverhältnis kündigen würde und einen neuen Vertrag unterschreiben würde, bei einer Versetzung kämme eine solche sowieso nicht in Frage.

Es dürfte klar sein, dass ich kein Fan einer Probezeit bin; so könnte die alte Dienststelle "hintenherum" versuchen, mich loszuwerden. Nähreres möchte ich dazu derzeit nicht sagen.
Eine Nähe der beiden Ämter ist nicht von der Hand zu weisen (fachlich und örtlich).

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #27 am: 12.12.2020 22:54 »
Das ändert nichts daran, daß in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Probezeit keinerlei Wirkung hat - auch dann nicht, wenn es ein neu begründetes unbefristetes Arbeitsverhältnis ist.

TobyWonder

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #28 am: 13.12.2020 14:01 »
Da hast Du natürlich recht@Spid, da gibts de facto kein Problem.

Mit entsprechenden Urteilsuntersetzungen würde ich mich ein Stück stabiler fühlen, aber (ggf. aufgrund falscher Suchparameter) bin ich da für meine Situation nicht fündig geworden. Naja...ich begebe mich noch einmal in die Spur, habe noch eine kleine nicht klageschwangere Idee im Kopf und ansonsten gehts halt nur den Weg.

Besten Dank.

jenskreidler

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Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #29 am: 15.12.2020 00:09 »
Hallo kompetente Kolleginnen und Kollegen,

ich habe aktuell folgenden Fall, bin im TV-L - Gebiet.

IST: bin unbefristet in EG 11 / 6

SOLL: Versetzungsantrag an andere Landeseinrichtung auf eine Stelle EG 13, 2 Jahre befristet.

Meine Frage lautet:
1. Geht es formal, von einer unbefristeten in eine befristete Stelle im Rahmen einer "Versetzung" durchzuführen?

2. Falls ja, wird die Stelle auf EG 13 / 5 eingeordnet ? (gemäß Höhergruppierungslogik auf oeffentlicher-dienst.info)

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!