Autor Thema: Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG  (Read 11143 times)

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #30 am: 15.12.2020 06:36 »
Stellen sind tarifliche unbeachtlich. Eine Versetzung ist die dauerhafte Änderung der organisatorischen (und ggfs. örtlichen) Eingliederung des AN in die Organisation des AG. Die nur vorübergehende Änderung der organisatorischen (und ggfs. örtlichen) Eingliederung des AN in die Organisation des AG ist eine Abordnung. Beide lassen das Arbeitsverhältnis ansonsten unangetastet, die dauerhafte oder vorübergehende Übertragung einer anderen Tätigkeit ist somit davon unabhängig. Wird Dir eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen, erhältst Du eine Zulage, so es im Sachverhalt eine Tätigkeit ist, die bei dauerhafter Übertragung zu Deiner Eingruppierung in E13 führte, erhieltest Du eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Deinem derzeitigem Entgelt und dem, das in E13/5 zustünde.

jenskreidler

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #31 am: 15.12.2020 16:52 »
Danke für die ausführliche Antwort. Ich würde versetzt werden in eine andere Landeseinrichtung, da die Stelle tariflich unbeachtlich ist, egal ob befristet oder nicht, eine Rückkehr wird gem. potentiell zukünftigem AG nicht geben bzw. ist nicht angestrebt, Ziel ist die Entfristing beim neuen AG, die aktuell nicht geht, sondern erst nach Verrentungen. Insofern würde die höherwertige Tätigkeit nicht vorübergehend übertragen, sondern die Versetzung ist gem. Einschätzung der PA der neuen Landeseinrichtung deshalb anzustreben, damit die Einstufung nicht 1,2 oder 3 sondern in meinem Fall 5 werden könne.
Klingt das durchführbar, mich als Laie des TV-L, der Arbeitsgesetze würde das einfach belastbar interessieren.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #32 am: 15.12.2020 16:59 »
Du bist doch bereits unbefristet beschäftigt, mithin bedarf es keiner Entfristung. Warum „zukünftiger AG“? Handelt es sich nicht um denselben AG? Eine Versetzung kann nur beim selben AG erfolgen. Die Versetzung steht in keinerlei Zusammenhang zur eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung.

jenskreidler

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #33 am: 15.12.2020 17:16 »
Da es für mich Neuland ist, und die PA der zukünftigen Landeseinrichtung auch, scheint mir das auch alles andere als klar.
Es handelt sich um zwei Hochschulen/Universitäten des gleichen Bundeslandes. Sagen wir A weiß nicht von meinen Plänen und B will mich gewinnen. B hat eine Stellenhülle für zwei Jahre. A liefert mir derzeit eine unbefristete, "virutelle" Stelle (die keine Planstelle ist; alles ist so komisch vorfinanziert, virtuell, Stellenhüllen oder -hülsen, keine Ahnung wie es dazu kommt, dass derart seltsame Konstellationen gibt).

D.h. B schlägt mir vor, es über eine Versetzung zu machen, damit ich 1) in deren E13er Stellenhülle komme und 2) in eine höhere Stufe komme. Andernfalls könne man nur Stufe 3 begründen.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #34 am: 15.12.2020 17:22 »
Stellen oder auch deren Hüllen sind tariflich unbeachtlich. Tariflich ist eine Zuordnung zu Stufe 4, 5 oder 6 auch bei einer Einstellung möglich. Handelt es sich um ein Land, in dem die Hochschulen keine eigenständigen AG sind?

jenskreidler

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #35 am: 15.12.2020 18:43 »
Es handelt sich um das Land Rheinland-Pfalz. Ich habe keine juristische Ahnung davon, was die rechtlichen Stellungen der Hochschulen und Universitäten sind.

Mit "Stellen oder auch deren Hüllen sind tariflich unbeachtlich" lese ich aus der Antwort heraus, das die Bundesländer und/oder Einrichtungen selbst wiederum jene Stellen oder deren Hüllen beachten können, wie sie wollen oder es auslegen möchten. Anders begründet sich mir der ganze "Aufriss" nicht

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #36 am: 15.12.2020 19:13 »
In RP ist AG der AN an Hochschulen das Land - weshalb Deine Aussage zum neuen AG verwundert.

Stellen sind tariflich schlicht unbeachtlich. Ob es für Dich eine, keine oder 57 Stellen gibt, welche Wertigkeit diese haben und wie sie beschrieben sind, macht tariflich absolut keinen Unterschied.

jenskreidler

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #37 am: 15.12.2020 22:29 »
Was macht denn überhaupt Sinn in meinem Fall? Weshalb denkt sich die Bildungseinrichtung B, dass es weder möglich ist, mir die Stelle der EG13 in Stufe 5 anzubieten, noch dass es per Versetzung möglich ist, mir die Stelle unbebristet inkl. Höhergruppierung zu geben?

Sie könne anbieten:
- Stelle EG13 befristet 2j in max. Stufe 3 (ich kündige regulär bei A) oder
- Stelle EG11 unbefristet Stufe 6 (quasi wie gehabt, ich glaube auch bei A normal kündigen)

(ich will das Vorgehen nicht bewerten, irgendwie hat es Beigeschmack, denn ich hab ja eine unbefristete Stelle im Land, kann man sich jetzt irgendwie auf eine Versetzung einigen und kann man nicht ein paar Euro aus der Druckerpresse locker machen, um die EG13 einem zu gönnen? - ich möchte es auch mit sehr guter Leistung honorieren)


Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #38 am: 15.12.2020 22:34 »
Du kündigst schon mal nicht bei A, Du kündigst beim Land RP - denn in RP sind die AN der Hochschulen unmittelbare AN des Landes. Das Land als AG wäre auch für die Versetzung zuständig.

jenskreidler

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #39 am: 15.12.2020 22:37 »
In RP ist AG der AN an Hochschulen das Land

Stellen sind tariflich schlicht unbeachtlich. Ob es für Dich eine, keine oder 57 Stellen gibt, welche Wertigkeit diese haben und wie sie beschrieben sind, macht tariflich absolut keinen Unterschied.

Das mit der Kündigung verstehe ich :)

Ich bin juristisch oder tariflich absoluter Laie. Wie kann ich Deine geschätzte Antwort verstehen und einordnen?
Dass heißt "wenn B will, könnten sie schon, wollen nur nicht"?

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #40 am: 15.12.2020 22:47 »
Juristisch gibt es im Binnenverhältnis zu Dir weder A noch B. Du bist gem. §43 Abs. 1 HochSchG RP beim Land angestellt.

jenskreidler

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #41 am: 16.12.2020 00:04 »
Mit mutmaßlichem, gesunden Menschenverstand müsste also folgende Vorgehensweise möglich sein:

- Versetzung
- Höhergruppierung auf Zeit, solange die höherwertige Tätigkeit ausgeführt wird. Wie das intern finanziert wird, z.B. nach Ablauf von zwei Jahren (das entspricht der angebotenen Tätigkeit), ist ein anderes Problem.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #42 am: 16.12.2020 06:52 »
Es gibt keine Höhergruppierung auf Zeit.

TobyWonder

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #43 am: 11.10.2021 15:58 »
Hallo Zusammen,

damit man auch sehen kann, dass nicht nur Fragen/Problemsituationen aufgezeigt werden, sondern auch Ergebnisse/Lösungen erzielt werden, wollte ich gerne den Abschluss zu meinem Thema geben:

Meiner Stufenein- und zuordnung wurde nunmehr entsprochen und korrigiert. Am Ende war es ziemlich unspektakulär und ich kann nur empfehlen immer dran zu bleiben. Ich brauchte in meinem Fall kein Rechtsbeistand und musste nicht die harten Bandagen anziehen. Ich brauchte "nur" sehr viel Zeit und internen Personalbeistand. Das Ergebnis war alles andere als klar am Ende erkennbar, aber der Erfolg steht für sich. Einfach nur toll.

Auf diesem Wege auch noch einmal Danke an alle, die hier so konstruktiv mitgeholfen und sich eingebracht haben.

Alles Gute Euch weiterhin!