Danke für die ausführliche Antwort. Ich würde versetzt werden in eine andere Landeseinrichtung, da die Stelle tariflich unbeachtlich ist, egal ob befristet oder nicht, eine Rückkehr wird gem. potentiell zukünftigem AG nicht geben bzw. ist nicht angestrebt, Ziel ist die Entfristing beim neuen AG, die aktuell nicht geht, sondern erst nach Verrentungen. Insofern würde die höherwertige Tätigkeit nicht vorübergehend übertragen, sondern die Versetzung ist gem. Einschätzung der PA der neuen Landeseinrichtung deshalb anzustreben, damit die Einstufung nicht 1,2 oder 3 sondern in meinem Fall 5 werden könne.
Klingt das durchführbar, mich als Laie des TV-L, der Arbeitsgesetze würde das einfach belastbar interessieren.