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Corona - Homeoffice
Britta2:
Seit dem 1.8. besteht bei uns für Risikogruppen die Möglichkeit, weiterin im Homeoffice zu bleiben. Terminiert wurde das bisher in keinerlei internen Veröffentlichungen.
HEUTE wird für unseren Bereich mitgeteilt, dass es wohl eine generelle Befristung suf nur 3 Monate gibt und auch diese nur dann, wenn der Betriebsarzt das Attest für die 3 Monate ausstellt.
Ärztliche Schweigepflicht ist bei uns ebenso ein Witz wie Datenschutz.
Wieso genügt ein von einem Hausarzt ausgestelltes Attest nicht? Der Arbeitgeber sammelt doch sämtliche Krankenscheine in der Personalakte, kann somit bis auf die einzelnen Diagnoseschlüssel ohnehin nachvollziehen. Das Alter und Geburtsdatum sind ebenso bekannt und stehen in der Akte.
Ein Attest vom Betriebsarzt ist nur möglich, wenn man dem sämtliche Erkrankungen der letzten Jahre im Detail vorlegt. Und schon erlangt ENDLICH auch die Personalverwaltung für den nächsten Kaffeklatsch sämtliche Daten. Denn ansonsten hat man ganz fix einen neuen Betriebsarzt und die Stellen sind trotz Abhängigkeitsverhältnis bekanntlich begehrt. Kein Job hat weniger Stress und wird doch gut bezahlt ... Freiwillig gegangen ist bei uns noch nie einer der Betriebsärzte. Der Arbeitgeber ließ die Verträge auslaufen ...
Freiwillig würde mir nichtmal die Grippeimpfung vom Betriebsarzt meines Srbeitgebers geben lassen oder gar die Chipkarte vorlegen. Null Vertrauen. Noch weniger in die neuen "ganz anonymen Beratungsstellen im Falle von psychischen Sorgen oder Mobbingfällen (Bossing wird natürlich sofort ausgeklammert und Datenschutz versichert!)".
Werden im ÖD ausschließlich Atteste von Betriebsärzten anerkannt?
Gibts gar keine freie Arztwahl? (Anmerkung: zum bloßen Erstellen und Bearbeiten von PDFs muss niemand im Büro sitzen!!! = aber man hat am Fenster der Personalverwaltung vorbei zu laufen und die hat zwingend täglich zuerst Feierabend zu machen)
BAT:
Es soll ja demnächst auf elektronische Bescheinigungen umgestellt werden. Ich hoffe, daß damit endlich dem Datenschutz genüge getan wird.
Ich möchte solche Daten auch streng vertraulich wissen. Und ebenso, ob ich überhaupt den Arzt besuche. Was jedoch aufgrund unserer Systematik im Gesundheitssystem teils nicht einfach zu verschweigen ist.
Da muss noch viel passieren.
Spid:
Der AG müßte überhaupt kein Homeoffice anbieten - auch nicht für Risikogruppen. Infektionsrisiko gehört zum normalen Lebensrisiko. Wenn er etwas anbietet, das er nicht müßte, kann er die Voraussetzungen dafür selbst festlegen.
BAT:
Das ist in der Pauschalität nicht richtig.
Nach der ArbeitsstättenVO sind bestimmte Mindestgrößen in Büros pro Mitarbeiter verpflichtend. Wenn diese nicht eingehalten werden - so wie bei uns derzeit - besteht zumindest die Vermutung des hiermit erhöhten Infektionsrisikos über das normale Arbeitslosenrisikos.
Aus diesem Grunde wurde bei uns eine verpflichtende räumliche Trennung der Mitarbeiter aufgrund Corona durchgesetzt.
Spid:
Doch, das ist in dieser Pauschalität richtig. Wenn von der Raumgröße nach ASR abgewichen wird, muß er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Daraus ergibt sich aber keine Pflicht, Homeoffice anzubieten.
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