Autor Thema: Corona - Homeoffice  (Read 82720 times)

Spid

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #30 am: 04.09.2020 17:17 »
Waffen sind bereits legal. Zudem erschließt sich mir nicht, inwiefern das irgendeinen Bezug zu meinem Beitrag hätte.

Warumdendas

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #31 am: 04.09.2020 17:18 »
Das ist schade.

Spid

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #32 am: 04.09.2020 17:21 »
Finde ich nicht.

was_guckst_du

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #33 am: 05.09.2020 12:14 »
...in der Zwischenzeit sitzt Britta2 weiter schmollend in ihrem Kämmerlein und boykottiert den bösen Betriebsarzt... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Britta2

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #34 am: 05.09.2020 14:38 »
...in der Zwischenzeit sitzt Britta2 weiter schmollend in ihrem Kämmerlein und boykottiert den bösen Betriebsarzt... 8)
Hilft das jetzt Deinem Ego? Macht das größer?  8)
Aus dem Schmoll-Alter und dem "ich bin nicht mehr dein Freund" bin ich raus.
Keine sinnlose Energieverschwendung. Aber Verweigerung, als Hackhuhn benutzt zu werden bzw Thema vom Kaffeklatsch der Personalabteilung. So läufts nunmal. Die schicke Datenschutzverordnung ist das Papier im realen Leben nicht Wert. Allerdings muss man dazu selbst die Möglichkeit haben, hinter die Türen zu schauen (was nur klappt, wenn man Aufträge zugeschoben bekommt, die man lt Stellenbeschreibung eigentlich gar nicht übertragen bekommen dürfte ...)
Ich bin auch auf keinen Arzt sauer sondern das Geschacher im System.
Niemand hat verlangt, dass Homeoffice für immer bleibt oder Teil des Arbeitsvertrags wird. Sowas haben nur zwei namentlich bekannte Freundschaften der Personalchefin schon immer. Die dafür gefürchtet sind, ganze Abteilungen gegeneinander auszuspielen. ÖD eben. In der PW in solchen Ausmaßen nicht möglich.
Daten, die ich daheim bearbeite, sind dort zuverlässig sicherer als sie es je im Büro waren. Erbeten wurde die Beibehaltung Homeoffice bis zur Möglichkeit einer sicheren Impfung.
Lustiger dagegen wäre eine Infektion, egal mit welchem Ausgang. Es lebe der Zynismus.

WasDennNun

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #35 am: 05.09.2020 15:14 »
ÖD eben. In der PW in solchen Ausmaßen nicht möglich.
Blödsinn, da ist der PW genauso aufgestellt wie der öD, meiner Erfahrung nach mosern nur die Leute aus der PW nicht so über diese ungleich Behandlungen.

Gartenilse

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #36 am: 05.09.2020 17:08 »
Um vielleicht mal etwas Fachwissen ins Thema zu bringen:
Hier ein Zitat aus dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber hat sich von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten beraten zu lassen sowie mit den betrieblichen Interessensvertretungen abzustimmen. Hat der Betrieb einen Arbeitsschutzausschuss, koordiniert dieser zeitnah die Umsetzung der  zusätzlichen  Infektionsschutz-Maßnahmen  und  unterstützt  bei  der  Kontrolle  ihrer Wirksamkeit. 
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Büroarbeit   ist   nach   Möglichkeit   im   Homeoffice   auszuführen.   Andernfalls   sind   für Büroarbeitsplätze  die  freien  Raumkapazitäten  so  zu  nutzen  und  die  Arbeit  so  zu organisieren,  dass  Mehrfachbelegungen  von  Räumen  vermieden  werden  können  bzw. ausreichende Schutzabstände gegeben sind. 

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Und ganz neu ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, die den AS-Standard untersetzt:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Es ist durchaus angebracht, mal beim AG nachzufragen, warum denn nicht!
Ansonsten ist mir wieder mal bewusst geworden, warum ich nur noch sehr selten hier mitlese...

Spid

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #37 am: 05.09.2020 17:55 »
Um mal etwas Fachwissen ins Thema zu bringen: AS kann man auch als Klopapier verwenden, sie entfalten keine Verbindlichkeit. Wenn eine solche gewollt gewesen wäre, hätte das BMAS sie als Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen müssen.

Gartenilse

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #38 am: 05.09.2020 19:58 »
Zuerst muss ich mich entschuldigen, die Links sind durcheinander geraten, sind genau andersrum.

Nun, die SARS-CoV 2-Arbeitschutzregel ist eine Technische Regel vom Arbeitsschutzausschuss, der beim BMAS angebunden ist. Damit hat sie, wie Spid richtig schrieb, keine Rechtswirkung. Aber eine Vermutungswirkung.
Sprich: Wenn der AG diese Regeln befolgt, kann er davon ausgehen, den besten, nach wissenschaftlichen und technischen Möglichkeiten Schutz seiner Beschäftigten zu haben. Wen der AG andere Massnahmen erwägt, MUSS er erst beweisen, dass er damit die gleiche Schutzwirkung erzielt wie mit der Einhaltung der AS-Regel. Verbindlich? Jein.

Natürlich kann Spid sich das Papier auch ausdrucken und als Klopapier verwenden, in einigen Gegenden soll dies ja wieder knapp sein...
Zustimmung des Bundesrates ist bei allen Technischen Regeln (auf der BAuA-Seite zu finden), nicht vorgesehen, da sie laufend an den Stand der Technik u. Wissenschaft angepasst werden. Der Ausschuss ist ein mandatiertes Gremium, in dem die Ländervertreter entsprechend mitarbeiten.

« Last Edit: 05.09.2020 20:05 von Gartenilse »

Spid

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #39 am: 05.09.2020 20:16 »
Nein, es ist ein klares „Nein!“ zur Verbindlichkeit - was sich ja auch aus Deinen Ausführungen ergibt. Ein Zustimmungserfordernis des Bundesrats zu technischen Regeln habe ich nicht behauptet. Ich habe lediglich ausgeführt, daß es keine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats ist und somit keine Rechtsverbindlichkeit hat. Die Behauptung, der AG müsse, wenn er abweichende Maßnahmen ergreifen wolle, erst beweisen, daß sie die gleiche Schutzwirkung entfalten, ist schlicht falsch. Eine solche Beweispflicht ex ante existiert schlicht nicht.

Gartenilse

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #40 am: 05.09.2020 22:16 »
Nein, es ist ein klares „Nein!“ zur Verbindlichkeit - was sich ja auch aus Deinen Ausführungen ergibt. Ein Zustimmungserfordernis des Bundesrats zu technischen Regeln habe ich nicht behauptet. Ich habe lediglich ausgeführt, daß es keine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats ist und somit keine Rechtsverbindlichkeit hat. Die Behauptung, der AG müsse, wenn er abweichende Maßnahmen ergreifen wolle, erst beweisen, daß sie die gleiche Schutzwirkung entfalten, ist schlicht falsch. Eine solche Beweispflicht ex ante existiert schlicht nicht.

Er muss es nicht beweisen im eigentlichen Sinne, er muss beweisen, dass er Maßnahmen ergriffen hat, die mindestens genauso wirksam sind wie die, die in den Technischen Regel (TR) stehen UND das auch dokumentieren....das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, 2. Abschnitt: Pflichten des AG und den Kommentaren dazu in der Rechtssprechung.

Ich habe bis jetzt nur AG kennengelernt, die sich an die Maßnahmen in den TR gehalten haben, weil alles andere schlicht zu aufwendig ist.

Spid

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #41 am: 05.09.2020 22:25 »
Auch daraus ergibt sich nicht die behauptete Beweispflicht ex ante - oder überhaupt eine Beweispflicht des genannten Gegenstands.

ike

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #42 am: 06.09.2020 09:06 »

[...]
Ärztliche Schweigepflicht ist bei uns ebenso ein Witz wie Datenschutz.
Wieso genügt ein von einem Hausarzt ausgestelltes Attest nicht? Der Arbeitgeber sammelt doch sämtliche Krankenscheine in der Personalakte, kann somit bis auf die einzelnen Diagnoseschlüssel ohnehin nachvollziehen. Das Alter und Geburtsdatum sind ebenso bekannt und stehen in der Akte.
[...]


  • Darüber, ob Informationen über Krankheitstage in der Personalakte zulässig sind, sagen Quellen in Internet sehr unterschiedliches aus, jedoch ist die Tendenz wohl eher dahingehend, dass dies nicht zulässig ist.
  • Die AU-Bescheinigung (Ausfertigung für den Arbeitgeber) enthält die Diagnoseschlüssel nicht, nur die Ausfertigungen für die Krankenversicherung und den Versicherten enthalten die Schlüssel.
    Bitte darauf achten, dass Du die richtige Ausfertigung aushändigst.


Spid

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #43 am: 06.09.2020 09:33 »
Quellen im Internet schildern auch die Existenz von Reichsflugscheiben. Die pauschale Verneinung der Zulässigkeit von Informationen zu Krankheitstagen besitzt die gleiche Güte.

Britta2

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #44 am: 06.09.2020 10:05 »

[...]
Ärztliche Schweigepflicht ist bei uns ebenso ein Witz wie Datenschutz.
Wieso genügt ein von einem Hausarzt ausgestelltes Attest nicht? Der Arbeitgeber sammelt doch sämtliche Krankenscheine in der Personalakte, kann somit bis auf die einzelnen Diagnoseschlüssel ohnehin nachvollziehen. Das Alter und Geburtsdatum sind ebenso bekannt und stehen in der Akte.
[...]


  • Darüber, ob Informationen über Krankheitstage in der Personalakte zulässig sind, sagen Quellen in Internet sehr unterschiedliches aus, jedoch ist die Tendenz wohl eher dahingehend, dass dies nicht zulässig ist.
  • Die AU-Bescheinigung (Ausfertigung für den Arbeitgeber) enthält die Diagnoseschlüssel nicht, nur die Ausfertigungen für die Krankenversicherung und den Versicherten enthalten die Schlüssel.
    Bitte darauf achten, dass Du die richtige Ausfertigung aushändigst.

Geschriebene Worte sind oft nichts weiter als geschriebene Worte.
Ich habe nur noch knapp 2 Jahre bis zur ABSCHLAGSFREIEN (Alters- und VBL-Rente). Bis auf einen einzigen früheren Mitarbeiter schmissen alle per 60. Geburtstag vorzeitig hin. Vor ca 3 Jahren sollte mir die Eigenkündigung bzw Auflösung schmackhaft gemacht werden. Dumm nur, dass jener Entsandte es 20 Jahre lang zuvor als Zumutung sah zurück zu grüssen. Sterbezimmer folgte. Inklusive Zugriffe auf Daten und Ordner im Stahlschrank. Zermürbung. Genau darum reagiere ich so empfindlich, wenn @Spid hier schreibt, wie man gewohnheitsmässig Leute zur Eigenkündigung überredet.
Im TV gabs mal eine Reportage zum Thema, abgesetzt direkt nach der 2. Folge.
Natürlich darf man Nachweise für erledigte Tätigkeiten ebenso wenig sichern wie Nachweise für Unregelmäßigkeiten. Im Archiv gibts zweite Personalakten, die man selbst nicht einsehen darf und deren einziger Zweck das Sammeln von Belegen zur notfalls verhaltensbedingten Kündigung einzelner Leute ist (so die direkte Info zu mir vor Jahren!).
Bekommt man dann doch nicht das Gewünschte oder erreicht man trotz aller Versuche nicht die gewünschte Reaktion, dann wird die nächste Möglichkeit versucht.
Corona ist perfekt geeignet. Ich möchte lediglich in Ruhe arbeiten und gesund bleiben. Also widersetze ich mich schon wieder "den Interessen des AG". Wenn das Schule machen täte, tun das künftig womöglich auch Andere. Das geht doch nicht.
Bezüglich Patientendaten soll es auch Bereiche im ÖD geben, wo mit Patientendaten gearbeitet wird ... Ich bin nicht in der Buchhaltung. Und ja, ich habe stets die richtige Kopie der Atteste vorgelegt. Offizielle Kenntnis der einzelnen Diagnosen sollte die Personalstelle somit nicht haben. Aber sie heften ab und heben auf. Diese eine gefüllte Akte kenne ich. Ob mittlerweile die alten Abmahnungen wegen u.a. zuvieler Überstunden (für die ich nie eine Bezahlung beantragte) aus der Akte entfernt wurden, ist mir schon lange egal.