Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Corona - Homeoffice

<< < (95/111) > >>

was_guckst_du:
...mobiles Arbeiten istauch im PKW vom Beifahrersitz aus möglich...

Spid:
Das wäre ohne Verstoß nur möglich, wenn ein der Gefährdungsbeurteilung ähnelnder Abwägungsvorgang zu dem Ergebnis kommt, daß einer Gefährdung abgeholfen werden kann - und dieser auch abgeholfen wird. Der einzige Unterschied zwischen mobilem Arbeiten und Telearbeit ist der, daß der AG keine Gefährdungsbeurteilungen vornehmen muß und er Verantwortlichkeiten auf den AN übertragen kann - nach entsprechender Belehrung und ggfs. Ausbildung.

Organisator:
Dann wäre ja Belehrung und Ausbildung des AN die Maßnahme, um Arbeit in der Wohnung zu ermöglichen, ohne dass es Telearbeit ist.

Spid:
Belehrung und Ausbildung ändert aber nichts daran, ob die Arbeit in der Wohnung möglich ist.

Organisator:
Das verstehe ich nicht. Wenn Telearbeit nicht möglich ist, Laptop am Küchentisch aber schon, was wäre dann die Lösung nach deiner Vorstellung?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version