Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Corona - Homeoffice
was_guckst_du:
...mobiles Arbeiten istauch im PKW vom Beifahrersitz aus möglich...
Spid:
Das wäre ohne Verstoß nur möglich, wenn ein der Gefährdungsbeurteilung ähnelnder Abwägungsvorgang zu dem Ergebnis kommt, daß einer Gefährdung abgeholfen werden kann - und dieser auch abgeholfen wird. Der einzige Unterschied zwischen mobilem Arbeiten und Telearbeit ist der, daß der AG keine Gefährdungsbeurteilungen vornehmen muß und er Verantwortlichkeiten auf den AN übertragen kann - nach entsprechender Belehrung und ggfs. Ausbildung.
Organisator:
Dann wäre ja Belehrung und Ausbildung des AN die Maßnahme, um Arbeit in der Wohnung zu ermöglichen, ohne dass es Telearbeit ist.
Spid:
Belehrung und Ausbildung ändert aber nichts daran, ob die Arbeit in der Wohnung möglich ist.
Organisator:
Das verstehe ich nicht. Wenn Telearbeit nicht möglich ist, Laptop am Küchentisch aber schon, was wäre dann die Lösung nach deiner Vorstellung?
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