Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Corona - Homeoffice
Spid:
Die Gefährdungsbeurteilungen finden bei AG, die keine natürliche Person sind, regelmäßig durch Beschäftigte statt, sofern man sich nicht eines externen Dienstleisters bedient. Es ergeben sich lediglich unterschiedliche Rechtsfolgen einerseits hinsichtlich der straf- und bußgeldbewährten Mißachtung hinsichtlich des Arbeitsschutzes sowie der Haftung bei Schadenseintritt aufgrund der - möglicherweise unzutreffenden - Gefährdungsbeurteilung bzw.vergleichbarer Abwägungsvorgänge beim mobilen Arbeiten. Auf die Geeignetheit oder Ungeeignetheit des Arbeitsplatzes hat dies keinen Einfluß.
Organisator:
Alles klar. Dann halte ich es mit
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 22.01.2021 13:34 ---Viele der Vorgaben sind altbacken, praxisfern und entsprechen nicht den Anforderungen an eine moderne Arbeitswelt.
--- End quote ---
Spid:
Dann ist die „moderne Arbeitswelt“ also wieder eine, in der Kinder mit ihren kleinen Händen Störungen an laufenden Maschinen beseitigen?
Dienstbeflissen:
--- Zitat von: Spid am 25.01.2021 08:27 ---Dann ist die „moderne Arbeitswelt“ also wieder eine, in der Kinder mit ihren kleinen Händen Störungen an laufenden Maschinen beseitigen?
--- End quote ---
Nö, es geht ja um viele der Vorgaben aber längst nicht um alle.
Spid:
Und welche Vorgaben zum Schutz der Gesundheit der AN sind in der "modernen Arbeitswelt" disponibel? Arbeitsschutzschuhe - braucht man nicht, man arbeitet ja "mobil". Handauflage, Beleuchtung, Sitzplatz - braucht man nicht, man ist ja modern. Atemschutz - bedarfman nicht, wenn man modern und mobil arbeitet.
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