Ja, problemlos.
Wie bereits ausgeführt, ist die Geeignetheit des Arbeitsplatzes unabhängig davon, ob man "mobil" arbeitet oder nicht. Lediglich eine Gefährdungsbeurteilung durch den AG ist nicht vorgesehen - sondern der AG muß den AN in die Lage versetzen, einen ähnlichen Abwägungs- und Beurteilungsprozeß durchzuführen, denn die Ansprüche an den Arbeitsplatz sind und bleiben dieselben. Wir haben von dem Ingenieurbüro, das bei uns die Gefährdungsbeurteilungen durchführt, ein Lernmodul von 6UE á 45 Minuten mit Erfolgskontrolle erstellen lassen, das die Beschäftigten entsprechend befähigt. Hinzu kommen Bewertungsbögen, die voraussichtlich bald durch eine App ersetzt werden.