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Corona - Homeoffice
Pepper2012:
--- Zitat von: Britta2 am 08.03.2021 14:14 ---Darum meine prompte Frage - zur Einkommenssteuer. Wenn man nur bis 3 Monate Dauer Homeoffice steuerlich anrechnen darf - wie kann man die Wochen/Monate später eigentlich beim Finanzamt verrechnen?
--- End quote ---
Es ist vorrangig zu prüfen, ob ein häusliches Arbeitszimmer gegeben ist. Falls nicht, kann für 120 Arbeitstage jährlich ein pauschaler Werbungskostenabzug von 5 € je Arbeitstag beansprucht werden.
DSGVO:
--- Zitat von: Pepper2012 am 08.03.2021 14:22 ---
--- Zitat von: Britta2 am 08.03.2021 14:14 ---Darum meine prompte Frage - zur Einkommenssteuer. Wenn man nur bis 3 Monate Dauer Homeoffice steuerlich anrechnen darf - wie kann man die Wochen/Monate später eigentlich beim Finanzamt verrechnen?
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Es ist vorrangig zu prüfen, ob ein häusliches Arbeitszimmer gegeben ist. Falls nicht, kann für 120 Arbeitstage jährlich ein pauschaler Werbungskostenabzug von 5 € je Arbeitstag beansprucht werden.
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Meine Frau (nicht im öD) muss jeden Tag zur Arbeit, Akten holen und arbeitet dann von zuhause. Einfache Entfernung ergibt mehr als die 5 Euro. Für sie also ein Nachteil oder?
Pepper2012:
Deiner Frau steht in dem Fall (ausschließlich) die Entfernungspauschale zu. Die 5€ für das Home-Office gibt es nur für Tage, an denen zu 100% von Zuhause aus gearbeitet wird.
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