Du hast nicht gefragt, ob ich einräume, daß meine Aussage zum digitalen Ableben des @Exekutor unzutreffend gewesen sei. Das hätte ich jederzeit getan. Hast Du aber nicht. Du hast einen Beweis behauptet, ich habe Dich aufgefordert, ihn zu benennen. Anstatt das zu tun oder einzuräumen, daß es den Beweis nicht gibt, was ja bei einem Irrtum leicht gewesen wäre - siehe mein unumwundenes Einräumen, sogar ohne daß Du gefragt hast - hast Du rumgeeiert, um das Fehlen des Beweises zu verdecken, siehe u.a. Deine Frage, wer behauptet hätte, der Link sei der Beweis, oder Deine beharrliche Weigerung, auch auf direktes Nachfragen hinsichtlich des Beweis zu antworten. Wenn nun jemand etwas Unwahres behauptet und diesen Umstand zu verdecken sucht, kann man dann noch von einem Irrtum ausgehen? Schließlich ist zumindest der Versuch der Verdeckung vorsätzlich geschehen...