Autor Thema: Corona - Homeoffice  (Read 83936 times)

Spid

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« Antwort #105 am: 24.09.2020 12:42 »
Abmahnungen sind kein Kennzeichen dafür, sich zu wehren, sondern für ein schuldhaft vertragswidriges Tun - sonst hätten sie keinen Bestand.

Britta2

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #106 am: 24.09.2020 12:48 »
Abmahnungen sind kein Kennzeichen dafür, sich zu wehren, sondern für ein schuldhaft vertragswidriges Tun - sonst hätten sie keinen Bestand.

Wenn Dir ein Personalleiter beim Aussprechen von Abmahnungen mit breit zufrieden grinsendem Gesicht gegenüber sitzt und Du selbst und er WISSEN, dass die Vorwürfe nicht stimmen, Du als Angestellter aber die Lüge nicht nachweisen kannst und nicht darfst per Befehl Dienstherr, dann ...
Gegenwehr wäre ausschliesslich pausenloses Einreichen von Klagen vor Arbeitsgerichten. Also kann man doch gleich selbst kündigen oder sich einen Strick nehmen. H4 Alternative.

Spid

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« Antwort #107 am: 24.09.2020 12:57 »
Bei Beamten gibt es Abmahnungen? Und inwiefern wäre dafür ein ArbG zuständig?

WasDennNun

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« Antwort #108 am: 24.09.2020 13:02 »
Lachnummer. Vermutlich hab ich in meiner Laufzeit die meisten Abmahnungen gesammelt. Eben weil ich nie schwieg.
Und ich die meisten Arbeitsverträge.
Tja, so kann es gehen.

DiVO

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #109 am: 25.09.2020 07:46 »
Abmahnungen sind kein Kennzeichen dafür, sich zu wehren, sondern für ein schuldhaft vertragswidriges Tun - sonst hätten sie keinen Bestand.

Wenn Dir ein Personalleiter beim Aussprechen von Abmahnungen mit breit zufrieden grinsendem Gesicht gegenüber sitzt und Du selbst und er WISSEN, dass die Vorwürfe nicht stimmen, Du als Angestellter aber die Lüge nicht nachweisen kannst und nicht darfst per Befehl Dienstherr, dann ...
Gegenwehr wäre ausschliesslich pausenloses Einreichen von Klagen vor Arbeitsgerichten. Also kann man doch gleich selbst kündigen oder sich einen Strick nehmen. H4 Alternative.

Dann schließ eine Rechtschutzversicherung ab und prozessiere künftig. Oftmals reichen schon ein oder zwei verlorene Arbeitsgerichtsprozesse für einen Arbeitgeber, um sein Handeln zu überdenken und künftig rechtskonform zu agieren.

WasDennNun

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #110 am: 25.09.2020 07:50 »
Und die nehmen das auch noch klaglos hin und beschweren sich nur in Internet Foren.
Und das ist der eigentliche Skandal.
Wenn Dir ein Personalleiter beim Aussprechen von Abmahnungen mit breit zufrieden grinsendem Gesicht gegenüber sitzt und Du selbst und er WISSEN, dass die Vorwürfe nicht stimmen, Du als Angestellter aber die Lüge nicht nachweisen kannst und nicht darfst per Befehl Dienstherr, dann ...
Gegenwehr wäre ausschliesslich pausenloses Einreichen von Klagen vor Arbeitsgerichten. Also kann man doch gleich selbst kündigen oder sich einen Strick nehmen. H4 Alternative.
Siehste wie sehr aktiver Part des Skandals Du bist.
Nimmst klaglos die ungerechtfertigten Abmahnungen hin.

Das wird immer skandalöser!

Britta2

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #111 am: 25.09.2020 08:54 »
@Divo:  hat er ganz aktuell. Im Internet gar veröffentlicht. Aber anderes Thema. Hier hätte ich mit Bezug auf dieses AZ noch vor Jahresende tatsächlich Klage angestrebt.

@WasDennNun:  Du hast einen nicht unwichtigen Denkfehler in der Interpretation. Selbstverständlich habe zu jeder dieser Präzidenzfälle-Abschreckungs-Abmahnungen postwendend die Gegendarstellung abheften lassen. Was in diesem Haus generell ein Witz ist. Ich finde es traurig, wenn Respekt durch solchen Irrwitz von einzelnen Narzisten verloren geht. Ist mir letztendlich egal. Was solches Verhalten aber mit einer ganzen Belegschaft anrichtet ist unverzeihlich. Ich habe nicht den Wunsch die Welt retten zu müssen. Und ich klinke mich hier jetzt aus. Das Thema war ein anderes.

WasDennNun

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #112 am: 25.09.2020 09:43 »
@WasDennNun:  Du hast einen nicht unwichtigen Denkfehler in der Interpretation. Selbstverständlich habe zu jeder dieser Präzidenzfälle-Abschreckungs-Abmahnungen postwendend die Gegendarstellung abheften lassen. Was in diesem Haus generell ein Witz ist. Ich finde es traurig, wenn Respekt durch solchen Irrwitz von einzelnen Narzisten verloren geht. Ist mir letztendlich egal. Was solches Verhalten aber mit einer ganzen Belegschaft anrichtet ist unverzeihlich. Ich habe nicht den Wunsch die Welt retten zu müssen. Und ich klinke mich hier jetzt aus. Das Thema war ein anderes.
Also klaglos.

Lochen heften, und verschwinden lassen....
Also entfernen per Gerichtsbeschluss ist da nachhaltiger und öffentlicher und nur das sorgt auch Druck auf den Vorgesetzten, denn der wird sich dann irgendwann mal fragen lassen müssen, warum er dauernd Anwaltskosten verursacht.

Skandalös, wie solchen Narzisten Vorschub geleistet wird.

Wdd3

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #113 am: 25.09.2020 13:28 »


@WasDennNun:  Du hast einen nicht unwichtigen Denkfehler in der Interpretation. Selbstverständlich habe zu jeder dieser Präzidenzfälle-Abschreckungs-Abmahnungen postwendend die Gegendarstellung abheften lassen. Was in diesem Haus generell ein Witz ist. Ich finde es traurig, wenn Respekt durch solchen Irrwitz von einzelnen Narzisten verloren geht. Ist mir letztendlich egal. Was solches Verhalten aber mit einer ganzen Belegschaft anrichtet ist unverzeihlich. Ich habe nicht den Wunsch die Welt retten zu müssen. Und ich klinke mich hier jetzt aus. Das Thema war ein anderes.

Fake Abmahnungen sind umgehend zu entsorgen. Da bedarf es keiner Gegendarstellung. Wenn bei dir kein Fehlverhalten vorliegt brauchst du nicht keine Rechtschutzversicherung da du das Verfahren gewinnst.

acer

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #114 am: 20.10.2020 18:12 »
Gibt es eigentlich eine Pflicht Homeoffice/mobiles arbeiten zu machen? Beispielsweise wenn man in Quarantäne muss oder die dienststelle wegen Corona geschlossen wird? Im Arbeitsvertrag ist gar nichts geregelt dahingehend...

Habe es einmal ausprobiert und ich mag es nicht wirklich zu Hause zu arbeiten....

Lars73

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« Antwort #115 am: 20.10.2020 18:21 »
Es kommt darauf an. Gibt es eine Dienstvereinbarung? Bei Schliessung der Dienststelle kann man sich ggf. weigern zu Hause zu arbeiten. Strom etc. musst du grundsätzlich nicht dem Arbeitgeber spenden. Bei Quarantäne kann es Konstellation wo die Weigerung Homeoffice dazu führen, dass man unbezahlt frrigestellt wird. Lässt sich also pauschal nicht beantworten.

Spid

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« Antwort #116 am: 20.10.2020 18:25 »
Nur dann, wenn sie einzelvertraglich vereinbart ist. Die eigene Wohnung ist grundgesetzlich geschützt. Sowohl AG, als auch Betriebsparteien und TVP fehlt die Ermächtigung zum Eingriff.

Britta2

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« Antwort #117 am: 21.10.2020 07:23 »
Wegen höherer Stromkosten und meht WC-Spülungen tät ich nicht meckern. Immerhin spart man sich den Weg und darf Joggingkluft tragen.  8)
Arbeitgeber haben leider die Freiheit willkürlich zu entscheiden. Ausgewählte Gruppen bekommen stapelweise Macs und Laptops div Hersteller und Grössen nach Hause gestellt.
Mein persönlicher Kleinkrieg (nach befohlener Rückgabe der AG-Technik) begann vor Jahren, weil ich die Verwaltung um eine Bestätigung fürs Finanzamt bat, dass ich privat eknen Laptop kaufe zwecks Nutzung im Homeoffice. (Kopie der Bestätigung von damals davon hab ich aufgehoben.) Keine Ahnung, welchen schlimmen Verlust für den AG ich damals angerichtet hatte, nur weil ich um diesen Zweizeiler mit Stempel bat.

AndreasG

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #118 am: 21.10.2020 07:26 »
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet alle Maßnahmen umzusetzen um eine gesundheitliche Gefährdung seiner Mitarbeiter zu minimieren sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

Ist die Arbeit auch ohne Einschränkungen im Homeoffice möglich und der Arbeitgeber verweigert den Mitarbeitern trotzdem Homeoffice dann bestünde sogar die Möglichkeit, sofern man nachweisen kann dass die Ansteckung am Arbeitsplatz erfolgte, den Arbeitgeber in Regress zu nehmen.

Spid

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« Antwort #119 am: 21.10.2020 07:58 »
Die Wahl der Maßnahmen obliegt der Entscheidung des AG, der sich eben auch für andere Maßnahmen entscheiden kann. Dazu dient ihm die Gefährdungsbeurteilung. Insbesondere kann er stark nach unterschiedlichen Arbeitsplätzen differenzieren. Zumal ihm bei allgemeinen Lebensrisiken ohnehin nur die Pflicht trifft, dieses hinsichtlich unmittelbarer Auswirkungen aus dem Arbeitsplatz auf das normale Maß zu begrenzen.