Autor Thema: Corona - Homeoffice  (Read 82758 times)

Öffi

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #180 am: 16.12.2020 23:14 »
Hallo aus Bayern,

ich bin im TV-L und mir wurde Homeoffice verboten, obwohl ich alle möglichen Vorschläge gemacht habe. Dienst-Laptop wäre zur Verfügung gestanden, aber mit Verweis auf §10 AGO wurde es verboten und da ich den Urlaub bereits genommen habe, muss ich durch den "Entfall der Dienstpflicht mit Einarbeitungspflicht" im nächsten Jahr 13 Tage nacharbeiten.

Ich hänge das Gesetz mal an. Entscheidend ist dieser Passus:
"dürfen nur dienstlich bereitgestellte Geräte und Datenträger sowie freigegebene Programme (Ausstattung) benutzt werden"

Da der AG nicht alle Geräte mit VPN bereit gestellt hat, müssen 2021 ganze 13 Tage "eingearbeitet" werden  :'(

Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) Vom 12. Dezember 2000
§ 10 Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik
(1) 1Die Vorgänge sollen vorrangig mit Unterstützung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik) bearbeitet und aufbewahrt werden, soweit zwingende Gründe der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit nicht entgegenstehen. 2Die Staatsministerien regeln für ihren Geschäftsbereich das Nähere.
(2) Die Beschäftigten sind im erforderlichen Umgang mit IuK-Technik zu schulen und zu betreuen.
(3) Durch technische und organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften gewahrt sowie elektronische Daten und Programme vor unberechtigter Einsichtnahme, Veränderung und Verlust geschützt werden.
(4) 1Für die Erledigung dienstlicher Aufgaben dürfen nur dienstlich bereitgestellte Geräte und Datenträger sowie freigegebene Programme (Ausstattung) benutzt werden. 2Die Ausstattung darf nur von dazu ermächtigten Personen verändert werden. 3Dienstlich bereitgestellte Geräte, Programme und Netzzugänge dürfen grundsätzlich nicht für private Zwecke verwendet werden; besondere Regelungen über die Einrichtung und Benutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen (Dienstanschlussvorschriften) bleiben unberührt. 4Die obersten Dienstbehörden oder die von ihnen beauftragten Behörden können Ausnahmen von den Regelungen der Sätze 1 und 3 zulassen.
(5) Einzelheiten zum Einsatz und zur Nutzung der IuK-Technik, der technischen und organisatorischen Gestaltung sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sind behördenspezifisch zu regeln.

Texter

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #181 am: 17.12.2020 06:23 »
Wieso gehst Du nicht einfach in dein Büro und arbeitest dort?

Texter

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #182 am: 17.12.2020 06:28 »
Ahh jetzt habe ich den Grund im anderen Thread entdeckt. Da wurde dir ja schon geholfen.

Farbenschön

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #183 am: 17.12.2020 10:37 »
Kurze Frage: Haben Mitarbeiter von Behörden grundsätzlich den Anspruch auf mobiles Arbeiten/Homeoffice?

Pukki

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #184 am: 17.12.2020 10:43 »
Nein.

Farbenschön

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #185 am: 17.12.2020 10:45 »
Neulich wollte ich mobiles Arbeiten beantragen, aber meine Chefin hat es mir nicht genehmigt. Eine gute Bekannte von mir ist für unseren Personalrat tätig und hat mir erzählt, dass mit Ausnahme der Poststelle alle Büroangestellten bei uns den Anspruch darauf haben.

Lars73

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #186 am: 17.12.2020 10:51 »
Ob es bei euch eine Dienstvereinbarung gibt welche ein solches Recht gewehrt kann hier niemand sagen. Einen allgemeinen Anspruch für den öffentlichen Dienst gibt es nicht. Auch gibt es in allen Dienstvereinbarungen die Möglichkeit der Ablehnung des Wunsches. Allerdings ggf. mit entsprechende Hürden und Verfahren. Der Bekannte sollte dir die Details eurer Dienstvereinbarung erläutern können. Auch das Verfahren der Antragstellung etc.

Yvonne

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #187 am: 17.12.2020 11:02 »
Da der AG nicht alle Geräte mit VPN bereit gestellt hat, müssen 2021 ganze 13 Tage "eingearbeitet" werden  :'(

Wieso muss überhaupt eingearbeitet werden?
Die Gewerkschaft meint:

Zitat
Meine Dienststelle wurde vorübergehend geschlossen. Was nun?
Für den Fall, dass der Dienstherr für die Behörde die vorübergehende Schließung anordnet – und keine Heimarbeit ermöglicht –, gilt Folgendes: Hier erfolgt eine Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge. Die Beamtin/der Beamte darf in solchen Fällen also mit Genehmigung des zuständigen Dienstherrn dem Dienst fernbleiben.

Freistellung bedeutet doch, dass die Zeit eben nicht nachgearbeitet werden muss.

https://www.dbb.de/corona-informationen-beamtinnen-und-beamte.html

Kryne

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #188 am: 06.01.2021 08:02 »
»Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen.«

Steht mal wieder so im Beschluss unserer tollen Ministerpräsidenten. Warum man nach fast einem Jahr Pandemie die Arbeitgeber nicht endlich mal zwingt und dafür eine gesetzliche Grundlage schafft, ist mir ein Rätsel.

Wobei so ein Zwang würde ja eigentlich nur den öffentlichen Dienst treffen und dort maßgeblich die Kommunen. Der Großteil der PW hat ja schon lange erkannt, dass Homeoffice nicht schlecht ist.

Bei uns wurde nun offiziell mitgeteilt, dass keine Homeoffice Möglichkeiten geschaffen werden und wir aufhören sollen danach zu fragen.
« Last Edit: 06.01.2021 08:15 von Kryne »

Schmitti

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #189 am: 06.01.2021 08:15 »
Warum man nach fast einem Jahr Pandemie die Arbeitgeber nicht endlich mal zwingt und dafür eine gesetzliche Grundlage schafft, ist mir ein Rätsel.
Weil man den ersten Jahrestag der Pandemie auch in diversen anderen Teilaspekten konsequenterweise so begehen möchte, dass man nichts gelernt hat, nichts vorausschauender geplant und dann auch tatsächlich umgesetzt hat.

Spid

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #190 am: 06.01.2021 08:36 »
Warum sollte man die AG zwingen? Ich sehe nicht, daß Arbeitsplätze, die sich problemlos ins Home Office verlagern ließen, maßgeblich am Infektionsgeschehen beteiligt wären.

Kryne

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #191 am: 06.01.2021 08:46 »
Warum sollte man die AG zwingen? Ich sehe nicht, daß Arbeitsplätze, die sich problemlos ins Home Office verlagern ließen, maßgeblich am Infektionsgeschehen beteiligt wären.

Bei uns sind es mutmaßlich viele Ansteckungen im ÖPNV aktuell. Und wann ist der Bus oder die S-Bahn voll ? Morgens wenn jeder zur Arbeit fährt und am Abend wenn alle nach Hause fahren.

Wo die Leute arbeiten weiß man natürlich nicht, aber ich vermute stark, dass viele davon theoretisch auch im Homeoffice arbeiten könnten. Die 100 Leute im Bus die um 7.30 Uhr hier Richtung Stadt fahren sind sicherlich nicht alle Metzger, Bäcker und co.

Natürlich entstehen in den Büros selbst nicht solche Hotspots wie in großen Betrieben der Fleischverarbeitung o.ä. wo sich direkt mal ein paar Hundert Leute anstecken.

Fakt ist aber auch, dass sich ein Großteil des Infektionsgeschehens aktuell nicht mehr verfolgen lässt und bei geschlossenem Einzelhandel, Kontaktbeschränkungen und geschlossener Gastronomie, bleibt ja außer Supermarkt, ÖPNV, Arbeit und Privat nicht mehr viel übrig.

Wdd3

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #192 am: 06.01.2021 09:09 »
Warum sollte man die AG zwingen? Ich sehe nicht, daß Arbeitsplätze, die sich problemlos ins Home Office verlagern ließen, maßgeblich am Infektionsgeschehen beteiligt wären.

Bei uns sind es mutmaßlich viele Ansteckungen im ÖPNV aktuell. Und wann ist der Bus oder die S-Bahn voll ? Morgens wenn jeder zur Arbeit fährt und am Abend wenn alle nach Hause fahren.

Wo die Leute arbeiten weiß man natürlich nicht, aber ich vermute stark, dass viele davon theoretisch auch im Homeoffice arbeiten könnten. Die 100 Leute im Bus die um 7.30 Uhr hier Richtung Stadt fahren sind sicherlich nicht alle Metzger, Bäcker und co.

Natürlich entstehen in den Büros selbst nicht solche Hotspots wie in großen Betrieben der Fleischverarbeitung o.ä. wo sich direkt mal ein paar Hundert Leute anstecken.

Fakt ist aber auch, dass sich ein Großteil des Infektionsgeschehens aktuell nicht mehr verfolgen lässt und bei geschlossenem Einzelhandel, Kontaktbeschränkungen und geschlossener Gastronomie, bleibt ja außer Supermarkt, ÖPNV, Arbeit und Privat nicht mehr viel übrig.

Das ist richtig. Wenn ich (fahre mit dem Fahrrad zur Arbeit) im Home Office arbeite habe ich mehr Kontakt als an meinem Arbeitsplatz. Die Kinder sind nicht in der Schule, meine Frau hat ihr Büro zu Hause und ihre Kunden kommen auch.
Bei der Arbeit sehe ich hin und wieder meinen Stellvertreter in Sprech-Höhrweite; meine Sekretärinnen und MA idR nur telefonisch und im Vorbeigehen. In den Büros arbeiten max. 6 Personen in mittlerweile getrennten Plexiglas Abtrennungen.
Die wenigsten sind gezwungen mit dem ÖPNV zu fahren. Selbst Kinder sind aufgefordert worden mit dem Fahrrad in die Schule zu fahren (wenn sie mal dort hin dürfen)
Echte Infektionsrisiken bestehen in Produktionsbereichen. (s. Schlachthöfe) dort stelle ich mir Home Office schwierig vor.


WasDennNun

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #193 am: 06.01.2021 09:09 »
Warum sollte man die AG zwingen? Ich sehe nicht, daß Arbeitsplätze, die sich problemlos ins Home Office verlagern ließen, maßgeblich am Infektionsgeschehen beteiligt wären.
Um unnötige Kontakte zu reduzieren.

Wenn der Staat mir in meinem privaten Bereich aufzwingen will, mit wie vielen Personen treffen darf, dann hat der Staat dieses Prinzip auch für die anderen Lebensbereich (wie z.b. Arbeitsplätze) anzuwenden.
Würde mich mal interessieren wie, dies die Gerichte sehen bzgl. Abwägung und Verhältnismäßigkeit.
Aber da hat ja keiner Bock zu klagen.

Spid

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« Antwort #194 am: 06.01.2021 09:11 »
Der ÖPNV ist aber nun nicht Verantwortung der AG, ebensowenig wie der Weg zur Arbeit. Ersterer liegt in der Verantwortung der kommunalen Aufgabenträger und letzterer in der Verantwortung der AN.