Autor Thema: Corona - Homeoffice  (Read 82766 times)

Spid

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #255 am: 06.01.2021 17:34 »
Bei der Wahl zwischen plumpem Aktionismus und Nichtstun, gewinnt klar Nichtstun. Für das Ermächtigungsgesetz fand sich auch eine Mehrheit - Mehrheiten sind schlicht kein Maßstab für gute Entscheidungen.
Ich habe derlei auch nirgends behauptet. Und das Adjektiv dumpf hast du ins Spiel gebracht.

Dann war Deine Vorbringung mit der Mehrheit was? Ein leeres Argument? Eine Nebelkerze?

Dumpfer Aktionismus bleibt dumpfer Aktionismus - ganz gleich, ob ich ihn so bewertet habe oder jemand, dessen Meinung weit weniger paradigmatisch ist.

Naja, dass lässt den Schluss zu, dass der Mehrheit eben nicht vollkommen blind gefolgt wird. Obwohl dies in diesem Dall vielleicht sogar besser wäre. Lieber einmal Hart gebremst und damit dann wieder durchgestartet werden kann, als ewig auf Halbgas.

Man hätte klare Kante zeigen können, indem man Menschen, die Heimaturlaub in ihren Countries gemacht haben, nicht wieder zurückkommen läßt, was maßgeblich das Infektionsgeschehen nach den Sommerferien beeinflußt hätte - ohne jeden Schaden für Deutschland und die Wirtschaft. Man hätte klare Kante an der sächsisch-tschechischen Grenze zeigen können - in beide Richtungen, was maßgeblich das Infektionsgeschehen in Sachsen beeinflußt hätte, ohne daß es geschadet hätte. Man könnte auf den deutschen Datenschutzfetisch verzichten und von China lernen - was die Nachverfolgung so erleichtern würde, daß wir damit keine Probleme mehr hätten.Hat man nicht und macht man nicht. Was man macht, ist und bleibt dumpfer Aktionismus.
« Last Edit: 07.01.2021 04:19 von Admin2 »

Spid

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« Antwort #256 am: 06.01.2021 17:37 »
Weil Grundrechtseingriffe einer Rechtfertigung bedürfen und der Umstand, daß man anderweitig ungerechtfertigt in solche eingreift, keine solche ist.
Dann steht der Einführung einer Pflicht das freiwilliges Homeoffice vom AG nicht verhindert werden darf, nichts im Wege.
Die Begründung für diesen Grundrechtseingriff kann man sich von den existierenden Eingriffen kopieren.

Ob sie einer gerichtliche Überprüfung standhält ist ja ein anderes Thema.

Welche Begründung? Und ist ein zweifelhaft begründeter Grundrechtseingriff, der einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, nicht ein weiterer Schritt Richtung 1984?

WasDennNun

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« Antwort #257 am: 06.01.2021 17:40 »
Nahezu alle Virologen haben konsequent betont, daß Reisen nie ein Problem war und ist.
Richtig, das Problem ist ja nur das Vehikel mit dem man reist (Priv Auto, Fahrrad,.. vs. Bus, Bahn Flugzeug,..)
Und die Tätigkeiten am Reiseort ( Ballermannparty vs. einsame Wanderung)

Umgekehrt ist ja auch klar: Je weniger man Kontakte hat und je kleiner der Bewegungsradius in dem man diese Kontakte hat, um so weniger verbreitet sich der Virus.

WasDennNun

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« Antwort #258 am: 06.01.2021 17:42 »
Weil Grundrechtseingriffe einer Rechtfertigung bedürfen und der Umstand, daß man anderweitig ungerechtfertigt in solche eingreift, keine solche ist.
Dann steht der Einführung einer Pflicht das freiwilliges Homeoffice vom AG nicht verhindert werden darf, nichts im Wege.
Die Begründung für diesen Grundrechtseingriff kann man sich von den existierenden Eingriffen kopieren.

Ob sie einer gerichtliche Überprüfung standhält ist ja ein anderes Thema.

Welche Begründung? Und ist ein zweifelhaft begründeter Grundrechtseingriff, der einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, nicht ein weiterer Schritt Richtung 1984?
Nö, kein weiterer, da sind wir doch schon mitten drin.

WasDennNun

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« Antwort #259 am: 06.01.2021 17:47 »
Man könnte auf den deutschen Datenschutzfetisch verzichten und von China lernen - was die Nachverfolgung so erleichtern würde,
Jipp und müsste noch nicht mal so extrem die Hose runterlassen wie in China, aber könnte ne Menge bzgl.
welches Verhalten ist wirklich am Infektionsgeschehen beteiligt, lernen.

Aber dann lieber SAP ein paar Mille in der A schieben für ne unbrauchbare App.

Menschen mit Handy kann man doch jetzt schon prima tracken (auch ohne die CoronaApp), aber kacke nein, dies wollen wir ja nicht öffentlich zugeben, wg. Datenschutz.

FGL

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« Antwort #260 am: 06.01.2021 17:48 »

Mit jeder normenverwerfenden Entscheidung eines Gerichtes, die eine Mehrheitsentscheidung wegen Verstoßes gegen Rechte des Einzelnen kassiert.

Nein, da steht oft nicht das Grundrecht nicht im Vordergrund der gerichtlichen Entscheidung, sondern das Fehlen allgemeiner Nachweise über die Notwendigkeit einer Regelung.
Womit das Grundrecht im Vordergrund steht, da die Erforderlichkeit einer Maßnahme zwingende Voraussetzung für ihre Rechtfertigung ist.

Spid

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« Antwort #261 am: 06.01.2021 17:56 »
Man könnte auf den deutschen Datenschutzfetisch verzichten und von China lernen - was die Nachverfolgung so erleichtern würde,
Jipp und müsste noch nicht mal so extrem die Hose runterlassen wie in China, aber könnte ne Menge bzgl.
welches Verhalten ist wirklich am Infektionsgeschehen beteiligt, lernen.

Aber dann lieber SAP ein paar Mille in der A schieben für ne unbrauchbare App.

Menschen mit Handy kann man doch jetzt schon prima tracken (auch ohne die CoronaApp), aber kacke nein, dies wollen wir ja nicht öffentlich zugeben, wg. Datenschutz.

Eine zentrale Gesundheitsversicherungsdatenbank, Handylokalisation und forcierte NFC-Kontaktkontrolle halte ich jetzt nicht für „extrem die Hose runterlassen“? Oder meinst Du nicht China, sondern die aufständischen Festlandgebiete?

Dienstbeflissen

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« Antwort #262 am: 06.01.2021 18:00 »
Bei der Wahl zwischen plumpem Aktionismus und Nichtstun, gewinnt klar Nichtstun. Für das Ermächtigungsgesetz fand sich auch eine Mehrheit - Mehrheiten sind schlicht kein Maßstab für gute Entscheidungen.
Ich habe derlei auch nirgends behauptet. Und das Adjektiv dumpf hast du ins Spiel gebracht.

Dann war Deine Vorbringung mit der Mehrheit was? Ein leeres Argument? Eine Nebelkerze?

Dumpfer Aktionismus bleibt dumpfer Aktionismus - ganz gleich, ob ich ihn so bewertet habe oder jemand, dessen Meinung weit weniger paradigmatisch ist.

Naja, dass lässt den Schluss zu, dass der Mehrheit eben nicht vollkommen blind gefolgt wird. Obwohl dies in diesem Dall vielleicht sogar besser wäre. Lieber einmal Hart gebremst und damit dann wieder durchgestartet werden kann, als ewig auf Halbgas.

Man hätte klare Kante zeigen können, indem man Menschen, die Heimaturlaub in ihren Countries gemacht haben, nicht wieder zurückkommen läßt, was maßgeblich das Infektionsgeschehen nach den Sommerferien beeinflußt hätte - ohne jeden Schaden für Deutschland und die Wirtschaft. Man hätte klare Kante an der sächsisch-tschechischen Grenze zeigen können - in beide Richtungen, was maßgeblich das Infektionsgeschehen in Sachsen beeinflußt hätte, ohne daß es geschadet hätte. Man könnte auf den deutschen Datenschutzfetisch verzichten und von China lernen - was die Nachverfolgung so erleichtern würde, daß wir damit keine Probleme mehr hätten.Hat man nicht und macht man nicht. Was man macht, ist und bleibt dumpfer Aktionismus.
Tja, das sehe ich alles auch. Insb. den Datenschutzpart und den Verweis auf China wollte ich auch bringen.
« Last Edit: 07.01.2021 04:20 von Admin2 »

WasDennNun

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« Antwort #263 am: 06.01.2021 19:03 »
Man könnte auf den deutschen Datenschutzfetisch verzichten und von China lernen - was die Nachverfolgung so erleichtern würde,
Jipp und müsste noch nicht mal so extrem die Hose runterlassen wie in China, aber könnte ne Menge bzgl.
welches Verhalten ist wirklich am Infektionsgeschehen beteiligt, lernen.

Aber dann lieber SAP ein paar Mille in der A schieben für ne unbrauchbare App.

Menschen mit Handy kann man doch jetzt schon prima tracken (auch ohne die CoronaApp), aber kacke nein, dies wollen wir ja nicht öffentlich zugeben, wg. Datenschutz.

Eine zentrale Gesundheitsversicherungsdatenbank, Handylokalisation und forcierte NFC-Kontaktkontrolle halte ich jetzt nicht für „extrem die Hose runterlassen“? Oder meinst Du nicht China, sondern die aufständischen Festlandgebiete?
ups ja die meinte ich. 8)

BAT

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« Antwort #264 am: 06.01.2021 19:21 »
Richtig, das Problem ist ja nur das Vehikel mit dem man reist (Priv Auto, Fahrrad,.. vs. Bus, Bahn Flugzeug,..)
Und die Tätigkeiten am Reiseort ( Ballermannparty vs. einsame Wanderung)

Umgekehrt ist ja auch klar: Je weniger man Kontakte hat und je kleiner der Bewegungsradius in dem man diese Kontakte hat, um so weniger verbreitet sich der Virus.

Wo ist der Zusammenhang? Reisen ist kein Infektionsthema. Kontaktbeschränkungen sind etwas anderes und gelten so oder so. Insofern wären natürlich Reisen mit dem öffentlichen Verkehr ebenso wie Hotels, etc. tabu. Das sollte ja ganz klar sein aber keinesfalls mit der Thematik Reisen in Verbindung gebracht werden, wie es ja bei den Balkan"urlaubern" war. Das waren jedeoch keine Reisen, sondern Familienfeiern.

Ob sich jemand in A richtig verhalt und dann auch in B, oder der Andere sich in A falsch verhält und auch in B ist für die Verbreitung völlig ohne Belang.

WasDennNun

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« Antwort #265 am: 06.01.2021 19:35 »
Ob sich jemand in A richtig verhalt und dann auch in B, oder der Andere sich in A falsch verhält und auch in B ist für die Verbreitung völlig ohne Belang.
Nicht ganz.
Wenn jemand in A sich richtig verhält und in B ebenfalls, dann kann es durchaus sein, dass er in B eine höheres Infektrisiko hat als in A, wenn eben B durchseuchter als A ist.

Oder anders Gesagt: Reisen nach Neuseeland zu verbieten wäre nicht angemessen, nach Sachsen schon, als niederSachse. ::)

BAT

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« Antwort #266 am: 06.01.2021 19:41 »
Nicht ganz.
Wenn jemand in A sich richtig verhält und in B ebenfalls, dann kann es durchaus sein, dass er in B eine höheres Infektrisiko hat als in A, wenn eben B durchseuchter als A ist.

Oder anders Gesagt: Reisen nach Neuseeland zu verbieten wäre nicht angemessen, nach Sachsen schon, als niederSachse. ::)

Wenn man sich richtig oder falsch verhält ist der Aufenthaltsort egal. Was Du meinst, ist sicherlich die Nachlässigkeit in den Regelungen zur Kontaktbeschränkung. Das hat aber - nochmals - grundsätzlich nichts mit Reisen zu tun.

Reisen nach Neuseeland wären nach meiner Aussage nicht erlaubt, nicht wegen der Reise sondern  der Kontaktbeschränkung. Es sei denn, du kommst mit Individualverkehr da hin ;)

CmdrMichael

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« Antwort #267 am: 06.01.2021 20:22 »
Weil Grundrechtseingriffe einer Rechtfertigung bedürfen und der Umstand, daß man anderweitig ungerechtfertigt in solche eingreift, keine solche ist.
Dann steht der Einführung einer Pflicht das freiwilliges Homeoffice vom AG nicht verhindert werden darf, nichts im Wege.
Die Begründung für diesen Grundrechtseingriff kann man sich von den existierenden Eingriffen kopieren.

Ob sie einer gerichtliche Überprüfung standhält ist ja ein anderes Thema.

Welche Begründung? Und ist ein zweifelhaft begründeter Grundrechtseingriff, der einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, nicht ein weiterer Schritt Richtung 1984?
Wo ist die Einführung einer Pflicht für Arbeitgeber, einem Mitarbeiter, der Homeoffice machen will, dieses grundsätzlich (bei Eignung der Arbeit für Home-Office) auch erlauben zu müssen, ein Grundrechtseingriff?

Dienstbeflissen

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« Antwort #268 am: 06.01.2021 20:32 »
Tja, Tausende von Gastronomen, Kulturschaffenden etc. haben im Sommer nicht wenig investiert, Hygienekonzepte erarbeitet usw. und alle müssen schließen. Gleichzeitig kann aber jeder drittklassige Chef seine Mitarbeiter ohne Maske mit gerade so eingehaltenem Abstand ins Großraumbüro zwingen. Hauptsache der hochheilige deutsche Präsenzfetisch wird befriedigt.

Spid

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« Antwort #269 am: 06.01.2021 20:34 »
Weil Grundrechtseingriffe einer Rechtfertigung bedürfen und der Umstand, daß man anderweitig ungerechtfertigt in solche eingreift, keine solche ist.
Dann steht der Einführung einer Pflicht das freiwilliges Homeoffice vom AG nicht verhindert werden darf, nichts im Wege.
Die Begründung für diesen Grundrechtseingriff kann man sich von den existierenden Eingriffen kopieren.

Ob sie einer gerichtliche Überprüfung standhält ist ja ein anderes Thema.

Welche Begründung? Und ist ein zweifelhaft begründeter Grundrechtseingriff, der einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, nicht ein weiterer Schritt Richtung 1984?
Wo ist die Einführung einer Pflicht für Arbeitgeber, einem Mitarbeiter, der Homeoffice machen will, dieses grundsätzlich (bei Eignung der Arbeit für Home-Office) auch erlauben zu müssen, ein Grundrechtseingriff?
Eingriff in die Privatautonomie und Vertragsfreiheit, beide geschützt durch Art. 2 Abs. 1 GG.