Autor Thema: Corona - Homeoffice  (Read 82737 times)

CmdrMichael

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #270 am: 06.01.2021 21:31 »
Weil Grundrechtseingriffe einer Rechtfertigung bedürfen und der Umstand, daß man anderweitig ungerechtfertigt in solche eingreift, keine solche ist.
Dann steht der Einführung einer Pflicht das freiwilliges Homeoffice vom AG nicht verhindert werden darf, nichts im Wege.
Die Begründung für diesen Grundrechtseingriff kann man sich von den existierenden Eingriffen kopieren.

Ob sie einer gerichtliche Überprüfung standhält ist ja ein anderes Thema.

Welche Begründung? Und ist ein zweifelhaft begründeter Grundrechtseingriff, der einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, nicht ein weiterer Schritt Richtung 1984?
Wo ist die Einführung einer Pflicht für Arbeitgeber, einem Mitarbeiter, der Homeoffice machen will, dieses grundsätzlich (bei Eignung der Arbeit für Home-Office) auch erlauben zu müssen, ein Grundrechtseingriff?
Eingriff in die Privatautonomie und Vertragsfreiheit, beide geschützt durch Art. 2 Abs. 1 GG.
Art 2 Abs 1 GG.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Wenn der andere ein gesetzliches Recht auf Homeoffice bekommt greift der Artikel nicht. 

Spid

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #271 am: 06.01.2021 21:33 »
Dieses Gesetz wäre aber seinerseits ein Grundrechtseingriff - und entsprechend zu begründen.

FGL

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #272 am: 06.01.2021 21:38 »
Wenn der andere ein gesetzliches Recht auf Homeoffice bekommt greift der Artikel nicht.
Selbstverständlich greift er. Du wirfst nur fröhlich Schutzbereich und Schranke durcheinander. Ein Eingriff bleibt ein Eingriff, auch wenn er gerechtfertigt ist.

Dienstbeflissen

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #273 am: 06.01.2021 21:41 »
Div. Firmen haben ihre MA schon verpflichtend ins Homeoffice geschickt:  https://docs.google.com/spreadsheets/u/0/d/10lsvf3rNo-ngaVFEDZnBXLLfv4Oz_42AykxHMEw8MyI/htmlview

CmdrMichael

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #274 am: 06.01.2021 21:43 »
Dieses Gesetz wäre aber seinerseits ein Grundrechtseingriff - und entsprechend zu begründen.
Man könnte es durch ein normales Gesetz wie dem Arbeitsschutzgesetz regeln. Dort wird auch (wie auch im BGB) die Privatautonomie regelmäßig eingeschränkt, bzw. dem Missbrauch der Privatautonomie durch Stärkere ggü. Schwächeren verhindert.

"Soweit die Privatautonomie zu den unverzichtbaren Grundwerten einer freiheitlichen Rechts- und Verfahrensordnung gehört, muss Missbrauch wirksam begegnet werden können, weshalb zum Schutze der sozialstaatlichen Rechtsordnung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung ein instrumentell eingebetteter Verantwortungsbereich zukommt." "[...]Zum Schutz solcher Menschen vor einer Benachteiligung sieht die Rechtsordnung Einschränkungen der Privatautonomie vor."  BVerfGE JZ 90, 692. via Wikipedia.

Spid

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #275 am: 06.01.2021 21:45 »
Es gibt zahlreiche Gesetze, die Grundrechte einschränken. Das hat niemand in Abrede gestellt.

CmdrMichael

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #276 am: 06.01.2021 21:52 »
Gut, also ein Grundrechtseingriff.

Aber auch nicht anders als der Grundrechtseingriff für meinen Arbeitgeber mir einen ergonomischen Arbeitsplatz stellen zu müssen. Das bekommen unsere Politiker sicherlich begründet.

Spid

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #277 am: 06.01.2021 21:55 »
Grundsätzlich völlig anderer Art - und erheblich schwieriger zu begründen. Und wie eigentlich jeder Grundrechtseingriff grundsätzlich abzulehnen.

WasDennNun

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #278 am: 07.01.2021 08:46 »
Was Du meinst, ist sicherlich die Nachlässigkeit in den Regelungen zur Kontaktbeschränkung.
Das klingt so, als ob man sich nicht anstecken könnte, wenn man sich an den Regelungen zur Kontaktbeschränkung hält.
Dem ist aber nicht so.

Ich stimme dir natürlich zu, wenn man eben 0 Kontakt hat und sich nur in Räumen aufhält, die man nur selber nutzt.
Und klar, wenn du auf deinen Reisen nicht einkaufen gehen musst etc.

WasDennNun

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #279 am: 07.01.2021 08:55 »
Dieses Gesetz wäre aber seinerseits ein Grundrechtseingriff - und entsprechend zu begründen.
Was ja kein Problem darstellen sollte.
Kann man sicher vom Teilzeit- und Befristungsgesetz oder sonstwo abschreiben,
wenn man Pandemiegründe nicht nutzen will.

Zumindest ist so etwas wesentlich einfacher zu begründen als die Eingriffe in den privaten Bereich, die ja unbegründet immer schärfer verordnet wird.

Spid

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #280 am: 07.01.2021 09:02 »
Eine Begründung zu schreiben, ist nicht das Problem - eine zu schreiben, die einer Überprüfung standhält, schon eher. Und wenn die Begründung nicht standhält, hat man zu Unrecht in Grundrechte eingegriffen.

Keeper83

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #281 am: 07.01.2021 09:18 »
Grundsätzlich völlig anderer Art - und erheblich schwieriger zu begründen. Und wie eigentlich jeder Grundrechtseingriff grundsätzlich abzulehnen.

Und das hältst du nicht für einen Grundrechtseingriff?:

Eine zentrale Gesundheitsversicherungsdatenbank, Handylokalisation und forcierte NFC-Kontaktkontrolle halte ich jetzt nicht für „extrem die Hose runterlassen“? Oder meinst Du nicht China, sondern die aufständischen Festlandgebiete?

Kryne

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #282 am: 07.01.2021 09:23 »
Besteht denn Grund zur Annahme, daß Arbeitsplätze, die für Homeoffice geeignet sind, maßgeblich am Infektionsgeschehen beteiligt sind?

Bestand denn Grund zur Annahme, dass Restaurants maßgeblich am Infektionsgeschehen beteiligt waren oder warum wurden diese Geschlossen ?

Ich habe bis Heute keinerlei Daten gesehen, die die maßgebliche Beteiligung der Gastronomie am Infektionsgeschehen belegen würden.

Mir ist auch keine Großveranstaltung bekannt die maßgeblich beteiligt gewesen wäre und trotzdem sind diese auch alle verboten.


Spid

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #283 am: 07.01.2021 09:25 »
Grundsätzlich völlig anderer Art - und erheblich schwieriger zu begründen. Und wie eigentlich jeder Grundrechtseingriff grundsätzlich abzulehnen.

Und das hältst du nicht für einen Grundrechtseingriff?:

Eine zentrale Gesundheitsversicherungsdatenbank, Handylokalisation und forcierte NFC-Kontaktkontrolle halte ich jetzt nicht für „extrem die Hose runterlassen“? Oder meinst Du nicht China, sondern die aufständischen Festlandgebiete?

Doch, durchaus - da das maßgebliche Problem aber die Kontaktverfolgung ist, sehe ich in der Begründung kein Problem.

WasDennNun

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Antw:Corona - Homeoffice
« Antwort #284 am: 07.01.2021 09:26 »
Mir ist auch keine Großveranstaltung bekannt die maßgeblich beteiligt gewesen wäre und trotzdem sind diese auch alle verboten.
Wurde da über Sylvester in Frankreich nicht gerade eine Studie durchgeführt?