Du hebst immer auf die Möglichkeit von Telearbeit ab. Das ist nicht der Ausgangspunkt. Ausgangspunkt sind die Anforderungen an alle Arbeitsplätze. Ein Arbeitsplatz ist geeignet oder nicht geeignet. Dafür macht man Gefährdungsbeurteilungen. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung kann man problemlos zum Schluß kommen, daß die zweistündige, selten stattfindende Arbeit im Zug zu keiner Gesundheitsgefährdung führt - oder nur zu einer Gesundheitsgefährdung führt, wenn man im Anschluß daran keine Pause hinreichender Länge bei natürlichem Licht ohne BAP-Belastung bei ausreichender Bewegung macht.