Autor Thema: Corona - Homeoffice  (Read 84092 times)

Spid

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« Antwort #510 am: 25.01.2021 14:48 »
Nein. Die technischen Regeln sind in keinster Weise verbindlich. Man ist lediglich auf der sicheren Seite, wenn man ihnen folgt. Man kann - wie bereits ausgeführt - im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung problemlos davon abweichen.

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« Antwort #511 am: 25.01.2021 15:59 »
Naja problemlos..

Beim mobilen Arbeiten ist die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu der der AG ja grundsätzlich verpflichtet ist (vgl. § 13 ArbSchG) in der Praxis schon deshalb schwer, weil ein fester Arbeitsplatz nicht existiert oder dem AG der Zugang zu diesem verwehrt wird. Der AG ist also auf enorme Mitverantwortung der AN angewiesen, die das Gesetz oder die Richtlinie in der Form nicht vorsieht.

Ähnlich antiquiert ist auch das ArbZG.

Spid

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« Antwort #512 am: 25.01.2021 16:10 »
Ja, problemlos.

Wie bereits ausgeführt, ist die Geeignetheit des Arbeitsplatzes unabhängig davon, ob man "mobil" arbeitet oder nicht. Lediglich eine Gefährdungsbeurteilung durch den AG ist nicht vorgesehen - sondern der AG muß den AN in die Lage versetzen, einen ähnlichen Abwägungs- und Beurteilungsprozeß durchzuführen, denn die Ansprüche an den Arbeitsplatz sind und bleiben dieselben. Wir haben von dem Ingenieurbüro, das bei uns die Gefährdungsbeurteilungen durchführt, ein Lernmodul von 6UE á 45 Minuten mit Erfolgskontrolle erstellen lassen, das die Beschäftigten entsprechend befähigt. Hinzu kommen Bewertungsbögen, die voraussichtlich bald durch eine App ersetzt werden.

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« Antwort #513 am: 25.01.2021 16:23 »
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch den AG ergibt sich doch durch $5 des Arbeitsschutzgesetzes, welches, im Gegesatz zur Arbeitsstättenrichtlinie, natürlich auch für mobiles Arbeiten gilt. Und das ist eben m.M. nicht problemlos möglich.

Ob das einfache Befähigen der MA eine ähnlichen Abwägungs- und Beurteilungsprozess durchzuführen hier ausreicht, weis ich nicht bzw. glaube ich nicht. Praktikabel wäre es jedenfalls.

Spid

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« Antwort #514 am: 25.01.2021 16:29 »
Natürlich ist das problemlos möglich. Welches Hindernis bestünde denn?

Arbeitsplätze, die für mobiles Arbeiten infrage kommen, bieten üblicherweise Gefährdungen, die einer Beurteilung eines entsprechend geschulten Laien zugänglich sind.

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« Antwort #515 am: 25.01.2021 16:43 »
Natürlich ist das problemlos möglich. Welches Hindernis bestünde denn?

Arbeitsplätze, die für mobiles Arbeiten infrage kommen, bieten üblicherweise Gefährdungen, die einer Beurteilung eines entsprechend geschulten Laien zugänglich sind.
Ich hatte ja schon gesagt, dass die Schwierigkeit sich im Wesentlichen daraus ergibt, dass der Ort der Arbeit unbekannt oder nicht zugänglich ist.
Sofern die von mobiler Arbeit betroffenen AN selber entsprechend befähigt werden und sich die Gefährdungsbeurteilung selber schreiben ist das sicher praktikabel, ob dies ausreicht wird sich erst zeigen, wenn es irgendwann irgendwo mal ernst wird.
Wenn die MA selber in de Lage sind eine Gefährdungsbeurteilung zu verfassen, können sie es eigentlich auch lassen, weil es für sie ja keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn (mehr) bedeutet.
Ein gangbarer Weg wäre z.B. tatsächlich einfach die Verpflichtung zu einer standardisierten Schulung für MA die mobile Arbeiten wollen.

Spid

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« Antwort #516 am: 25.01.2021 16:53 »
Inwiefern wäre der Ort der Arbeitsleistung unbekannt oder unzugänglich? Mindestens ein AN des AG befindet sich doch vor Ort, sonst bedürfte es keiner Beurteilung.

Es geht ja weniger um das Verfassen als um das Vornehmen der Gefährdungsbeurteilung: die bewußte Auseinandersetzung mit Gesundheitsgefahren. Es ist nicht unüblich, daß ein AG sich seines Personals bedient, um Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen. Angesichts der Rechtsnatur der meisten AG überrascht das auch nicht.

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« Antwort #517 am: 25.01.2021 17:52 »
Wenn die Gefährdungsbeurteilung wie Land auf Land ab usus, durch eine zentrale Stelle des AG, vorgenommen oder zumindest kontrolliert wird, wird es schwer.

Schon klar, dass natürlich Personal des AG die Gefährdungsbeurteilung gewöhnlich durchführt, wenn er sich nicht externes Personal dafür einkauft. Ungewöhnlich ist aber schon, dass dies bei Euch quasi fast jeder für sich selber macht und dahingehend geschult werden. Ich finde dies ja gut, auch in Bezug auf Eigenverantwortung usw.. Ich bezweifle nur, dass die daraus entstehende Gefährdungsbeurteilungen eine hinreichende Qualität haben. Zumindest kann man da als AG bzw. für den Arbeitschutz Verantwortlicher nicht sicher sein.
Gute wäre eine eindeutige Regelung, die dies so zuließe. Am besten würde da dann der Wortlaut für sich sprechen.

Spid

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« Antwort #518 am: 25.01.2021 18:13 »
An den Arbeitsstätten macht das auch bei uns ein spezialisierter Dienstleister - was ich bislang nicht hinterfragt habe. Bei simplen Büroarbeitsplätzen ist das nämlich eher die Ebene dressierter Affe. Winkel, Beleuchtungsstärke und Entfernungen messen und bei einer Abweichung aus einem Katalog eine Ausgleichsmaßnahme treffen. Den AN in die Lage zu versetzen, steht genau in Einklang mit dem bereits genannten Gutachten des WD des Bundestages.

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« Antwort #519 am: 25.01.2021 18:28 »
An den Arbeitsstätten macht das auch bei uns ein spezialisierter Dienstleister - was ich bislang nicht hinterfragt habe. Bei simplen Büroarbeitsplätzen ist das nämlich eher die Ebene dressierter Affe. Winkel, Beleuchtungsstärke und Entfernungen messen und bei einer Abweichung aus einem Katalog eine Ausgleichsmaßnahme treffen. Den AN in die Lage zu versetzen, steht genau in Einklang mit dem bereits genannten Gutachten des WD des Bundestages.
Ja, schlimm genug, dass dafür ein Gutachten des WD benötigt wird. Die Regelungen sollten den Anspruch haben auch ohne Gutachten oder sonstige Krücken auf die moderne Arbeitswelt, von jedermann anwendbar zu sein. Erst recht, weil es so eine, wie von Die selbst behauptet, triviale Angelegenheit ist.

Spid

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« Antwort #520 am: 25.01.2021 18:34 »
Also ich habe dafür kein Gutachten gebraucht - unsere Maßnahmen liegen auch deutlich vor dem Erstellungsdatum des Gutachtens.

Kryne

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« Antwort #521 am: 26.01.2021 09:33 »
Bei uns wurde nun nach dem "Fragebogen" in der letzten Woche ausgewertet und sämtliche Homeoffice Anfragen wurden abgelehnt. Schuld sind natürlich die Netzbetreiber, es ist einfach keine ausreichende Leitung da. Natürlich setzt der AG aufeinmal alles daran jetzt Homeoffice zu ermöglichen, aber es sind halt einfach die anderen Schuld ;)

Kaiser80

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« Antwort #522 am: 26.01.2021 09:47 »
Da muss ich grad an Loriot denken.

"Die Dummen suchen nach Schuldigen, die Klugen nach Lösungen" (Oder so ähnlich)

maxtante

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« Antwort #523 am: 26.01.2021 11:27 »
Das Zitat, so wahr es auch sein mag, stammt gar nicht von Loriot. Der tatsächliche Urheber ist nicht belegt.
https://falschzitate.blogspot.com/2020/05/in-krisenzeiten-suchen-intelligente.html

BAT

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« Antwort #524 am: 26.01.2021 11:48 »
"Die dümmste jedoch suchen nach Lösungen, wo gar kein Problem besteht."

Zitat BAT 2021 ;)