Hallo zusammen,
ich bin neu hier daher verzeiht bitte wenn das Thema schonmal bearbeitet wurde und ich es nicht gefunden habe.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin in einer kreisfreien Stadt in RLP auf einer Stelle die in die Entgeltstufe 7 eingruppiert ist. Da ich gelernter Bürokaufmann bin und den Verwaltungslehrgang 1 noch nicht abgeschlossen habe wurde ich in die Entgeltstufe 5 eingruppiert, werde aber nach sieben bezahlt.
Den Verwaltungslehrgang habe ich mittlerweile begonnen, da dazu die Pflicht, seitens des Arbeitgebers, besteht.
Nun ist es so, dass ich mich entschieden habe nicht mehr im öffentlichen Dienst arbeiten zu wollen.
Wenn ich jetzt kündige oder einen Auflösungsvertrag vereinbaren kann, wie ist es dann geregelt muss ich die bisher angefallenen Lehrgangskosten an den Arbeitgeber zurück zahlen? Und den Lohnausgleich den ich erhalten habe (5->7) muss ich den auch zurück zahlen?
Angestellt bin ich seit Mitte 2017, der Lehrgang hat Mitte 2019 begonnen.
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!
Liebe Grüße.