Autor Thema: Eingruppierung Vergabestelle  (Read 14458 times)

Summa summarum

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Eingruppierung Vergabestelle
« am: 04.09.2020 09:15 »
Ein Hallo in die Runde,

ich bin auf kommunaler Ebene im öD eingestellt. Mein Tätigkeitsbereich sind Vergaben im VOB, VOL, UVgO oder VgV-Bereich. Meine Stelle ist eine Stabsstelle und nur der Geschäftsleitung unterstellt. Ich bin auch der einzige Mitarbeiter der Vergabestelle, habe diese Stelle aufgebaut, strukturiert und leite sie.
Ich bereite Vergaben vor, erstelle Leistungsverzeichnisse (LVs), definiere Vertragshinhalte, erstelle Zeitschienen (Terminketten), prüfe LVs von IBs, prüfe nach Plausibilität, erstelle Bekanntmachung, prüfe die vergaberechtlichen Einhaltungen von Fördermittelbescheiden leite Submissionen, prüfe und werte Angebote, betrachte die Wirtschaftlichkeit, Entscheide über Ausschluss von Bieter, erstelle Beschlussvorlagen, ich habe fundiertes Fachwissen, besuche weiterhin Seminare & Schulungen, erstelle Statistiken, erstelle Vergabevorschläge, bin Admin der Vergabesoftware und vieles mehr.

Leider finde ich bisher noch keine ähnliche Stelle. Nun geht es um die Eingruppierung meiner Tätigkeiten. Dabei bitte ich um Mithilfe.

Viele Grüße und einen baldigen Start ins WE... :)...

drwatson

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #1 am: 04.09.2020 09:27 »
Wie groß ist die Kommune bzw. Einrichtung?

Spid

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #2 am: 04.09.2020 09:31 »
Da entgegen der Sachverhaltsschilderung eine Leitungsfunktion in Ermangelung Anzuleitender nicht gegeben ist, kann nicht von einem einzigen großen Arbeitsvorgang ausgegangen werden. Es bestehen also mutmaßlich mehrere Arbeitsvorgänge, deren zeitlicher Umfang nicht bestimmt ist. Die Angaben sind auch ansonsten unzureichend für eine präzise Einschätzung. Bei den geschilderten Tätigkeiten ist von solchen, die gFk, gvFk und guFk sowie teils sL erfordern, auszugehen. Sofern das Merkmal der bvT zu prüfen wäre, wäre es mutmaßlich zu bejahen. Anhaltspunkte für eine besondere Schwierigkeit sehe ich aus der Schilderung heraus nicht. Ohne weitere Angaben kann je nach zeitlichem Zuschnitt der Arbeitsvorgänge E5-E9c zutreffend sein.

Summa summarum

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #3 am: 04.09.2020 09:34 »
Es handelt sich um einer Verbandsgemeinde betsehen aus 7 Gemeinde mit deren Ortteilen und ca. 16.000 Einwohnern.

Summa summarum

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #4 am: 04.09.2020 09:41 »
Können Sie bitte die Abkürzungen gFk, gvFk, guFk, sL und bvT auschreiben?

Lars73

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #5 am: 04.09.2020 09:48 »
Einfach in die Entgeltordnung schauen. Da erschließen sich die Abkürzungen von alleine. Sind jeweils die Heraushebungsmerkmale im allgemeinen Teil.

Bzw. entsprechend der Reinfolge sind es:
gründliche Fachkenntnisse
gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
gründliche, umfassende Fachkenntnisse
selbständige Leistungen
besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Erläuterungen der Begriffe finden sich z.B. hier:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/20150722_Definitionskatalog_TV_EntgO_Bund.pdf

RsQ

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #6 am: 04.09.2020 10:13 »
Ich bin auch der einzige Mitarbeiter der Vergabestelle, habe diese Stelle aufgebaut, strukturiert und leite sie.

Wie "leitet" man eine Stelle, deren einziger Mitarbeiter man ist?

Das erinnert mich an die 1-Personen-Schlecker-Filialen, in denen sich die Mitarbeiter stets "Filialleiter" nennen durften ...  8)

Schokobon

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #7 am: 04.09.2020 10:16 »
Damit ist wohl gemeint, dass ihm keiner Vorgaben macht bzw. seine Arbeit in irgendeiner Form strukturiert.

Buschi

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #8 am: 04.09.2020 21:59 »
Welche Arbeitsvorgänge könnten hier vorliegen? Die Trennung nach VOL, VOB etc.?

bactho

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #9 am: 05.09.2020 19:03 »
Zitat
Da entgegen der Sachverhaltsschilderung eine Leitungsfunktion in Ermangelung Anzuleitender nicht gegeben ist, kann nicht von einem einzigen großen Arbeitsvorgang ausgegangen werden.

Warum nicht? Die Bildung der AV ist nicht von evtl. unterstellten MA abhängig.

Zitat
Die Angaben sind auch ansonsten unzureichend für eine präzise Einschätzung.

Und warum ist dann von einer besonders verantwortungsvollen Tätigkeit auszugehen?

Spid

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #10 am: 05.09.2020 19:48 »
Da entgegen der Sachverhaltsschilderung eine Leitungsfunktion in Ermangelung Anzuleitender nicht gegeben ist, kann nicht von einem einzigen großen Arbeitsvorgang ausgegangen werden.

Warum nicht? Die Bildung der AV ist nicht von evtl. unterstellten MA abhängig.

Deine Kenntnisse diesbezüglich scheinen ähnlich ausgeprägt wie Deine Fähigkeiten, die Zitierfunktion korrekt zu bedienen - oder wie wäre Deine Vorbringung vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des BAG zu Leitungstätigkeiten, bei denen auch ungeachtet eigener Sachbearbeitertätigkeiten von einem einzigen großen Arbeitsvorgang auszugehen ist, zu rechtfertigen? Das ist Grundwissen, das man schon haben sollte, wenn man sich überhaupt zur Bildung von Arbeitsvorgängen äußern möchte, ohne sich zum Vollhorst zu machen.

Zitat
Die Angaben sind auch ansonsten unzureichend für eine präzise Einschätzung.

Und warum ist dann von einer besonders verantwortungsvollen Tätigkeit auszugehen?

Inwiefern stünde das im Widerspruch zueinander. Wenn die zu bildenden AV sich so zusammensetzen, daß das Merkmal überhaupt zu prüfen wäre, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch AV mit Tätigkeiten mit erheblichen Auswirkungen gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten zu mindestens der Hälfte der Arbeitszeit gegeben.

bactho

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #11 am: 06.09.2020 18:55 »
Da entgegen der Sachverhaltsschilderung eine Leitungsfunktion in Ermangelung Anzuleitender nicht gegeben ist, kann nicht von einem einzigen großen Arbeitsvorgang ausgegangen werden.

Warum nicht? Die Bildung der AV ist nicht von evtl. unterstellten MA abhängig.

Deine Kenntnisse diesbezüglich scheinen ähnlich ausgeprägt wie Deine Fähigkeiten, die Zitierfunktion korrekt zu bedienen - oder wie wäre Deine Vorbringung vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des BAG zu Leitungstätigkeiten, bei denen auch ungeachtet eigener Sachbearbeitertätigkeiten von einem einzigen großen Arbeitsvorgang auszugehen ist, zu rechtfertigen? Das ist Grundwissen, das man schon haben sollte, wenn man sich überhaupt zur Bildung von Arbeitsvorgängen äußern möchte, ohne sich zum Vollhorst zu machen.

Zitat
Die Angaben sind auch ansonsten unzureichend für eine präzise Einschätzung.

Und warum ist dann von einer besonders verantwortungsvollen Tätigkeit auszugehen?

Inwiefern stünde das im Widerspruch zueinander. Wenn die zu bildenden AV sich so zusammensetzen, daß das Merkmal überhaupt zu prüfen wäre, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch AV mit Tätigkeiten mit erheblichen Auswirkungen gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten zu mindestens der Hälfte der Arbeitszeit gegeben.

Da ich noch andere Lebensinhalte habe und nicht den ganzen Tag dieses Forum mit irgendwelchen Eitelkeiten und Weisheiten volltexten muss, kenne ich mich mit der technischen Handhabung nicht so gut aus wie Du...
Und warum überhaupt so dünnhäutig?
Lies Dir einfach mal die folgenden BAG-Urteile durch:
4AZR935/95
4AZR413/94 bzw. 4AZR685/94
4AZR32/81
4AZR139/88
4AZR762/79
4AZR322/84
4AZR666/96
4AZR497/77
dann wirst Du vielleicht verstehen was ich meinte. Die Bildung von nur einem AV kann sich auch aus der auf dem Arbeitsplatz auszuübenden Tätigkeit ergeben, Stichwort: Funktionscharakter!!!
Ohne hier die im einzelnen auszuübenden Tätigkeiten zu kennen, kann man auch keine Aussage zur Bildung der AV machen. Hier ist es also durchaus möglich, dass nur ein AV zu bilden ist.


Weiterhin finde ich es zumindest abenteuerlich, hier Aussagen zu evtl. erfüllten Tätigkeitsmerkmalen zu machen.

Spid

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #12 am: 06.09.2020 19:06 »
Ich bin nicht dünnhäutig und ich brauche nicht zu lesen, was mir bereits bekannt ist. Nichts davon ist geeignet, Deine Aussage zu stützen, daß die Bildung von Arbeitsvorgängen nicht von evtl. unterstellten Mitarbeitern abhängig sei, eine Unterstellung aber die Voraussetzung für eine Leitungsfunktion ist und eben eine solche entscheidenden Einfluß auf die Bildung von Arbeitsvorgängen hat.

Was Du findest, ist angesichts der bisherigen Güte Deiner Ausführungen unbeachtlich.

bactho

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #13 am: 07.09.2020 10:09 »
Es handelt sich hier um eine Stabsstelle mit nur einem Mitarbeiter - da ist es absolut logisch, dass der hier Beschäftigte keine Leitungsfunktion im organisatorischen Sinne übernehmen kann. Der Fragesteller meinte sicherlich, dass er diese Stabsstelle "fachlich leitet" im Sinne einer Alleinzuständigkeit.

Nichts davon ist geeignet, Deine Aussage zu stützen, daß die Bildung von Arbeitsvorgängen nicht von evtl. unterstellten Mitarbeitern abhängig sei
Bist Du also der Meinung, dass die Bildung von nur einem AV nur bei einer entsprechenden Unterstellung von MA möglich ist?

Was Du findest, ist angesichts der bisherigen Güte Deiner Ausführungen unbeachtlich.

Sag ich ja - dünnhäutig....



Übrigens...jetzt zufrieden mit meinen Zitierfähigkeiten???

Spid

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Antw:Eingruppierung Vergabestelle
« Antwort #14 am: 07.09.2020 10:16 »
Es handelt sich hier um eine Stabsstelle mit nur einem Mitarbeiter - da ist es absolut logisch, dass der hier Beschäftigte keine Leitungsfunktion im organisatorischen Sinne übernehmen kann. Der Fragesteller meinte sicherlich, dass er diese Stabsstelle "fachlich leitet" im Sinne einer Alleinzuständigkeit.

Was er meinte, ist unbeachtlich. Eine Leitungsfunktion habe ich ja aufgrund der Schilderung der tatsächlichen Umstände verneint.

Nichts davon ist geeignet, Deine Aussage zu stützen, daß die Bildung von Arbeitsvorgängen nicht von evtl. unterstellten Mitarbeitern abhängig sei
Bist Du also der Meinung, dass die Bildung von nur einem AV nur bei einer entsprechenden Unterstellung von MA möglich ist?

Nein. Das wäre aber auch kein zulässiger Schluß aus meinen Ausführungen.

Was Du findest, ist angesichts der bisherigen Güte Deiner Ausführungen unbeachtlich.

Sag ich ja - dünnhäutig....

Nein, eine Feststellung mit wertendem Charakter.

Übrigens...jetzt zufrieden mit meinen Zitierfähigkeiten???

Durchaus.