Hallo,
meine Frau arbeitet nach TVÖD in kirchlicher Trägerschaft. Für zwei Kinder die vor dem 01.01.2006 geboren sind hat sie Anspruch auf jeweils monatlich 124 € Besitzstandsgeld Kind. Das Besitzstandsgeld wird bis zum 18.Lebensjahr gewährt und danach nur bei weiterem Bezug von Kindergeld. Bei unserer ältesten Tochter wird das Besitzstandsgeld Kind schon seit 53 Monaten nicht mehr gezahlt, obwohl es ihr auf durchgehender Kindergeldzahlung nach dem 18ten zustehen müsste ( 53 x 124 = 6.572 € ). Bei unserem Sohn, der gerade auch 18 geworden ist, wird das Besitzstandsgeld jetzt auch nicht mehr gezahlt. Weder mit dieser, noch mit der vorherigen Lohnabrechnung wurde darauf hingewiesen. Deshalb gehe ich davon aus, das dies bei unserer ältesten Tochter auch nicht geschehen ist. Rückwirkend kann man aufgrund der Ausschlußfrist nur maximal 6 Monate einfordern, nicht aber wie bei meiner Tochter 53 Monate.
Deshalb meine Frage: Muss der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst dem Mitarbeiter über den Wegfall des Besitzstandsgeld informieren und wie? ( Arbeitsanweisung oder gar Verordnung ) Nach Rücksprache mit der Mitarbeiterin der Personalstelle des kirchliche Trägers, sagte mir diese, dass dies bei den Lohnabrechnungen mit einem „kleinen Satz“ erwähnt wird. Also keine persönliche Ansprache, kein persönliches separates Schreiben. Meine Frau hat aber definitiv nichts erhalten. Sonst könnten sich AG ja auch einfachste Art und Weise ihrer tariflichen Verpflichtungen entledigen. Ich kenne aus meiner Kundschaft mehrere Mitarbeiter aus anderen Personalstellen des ÖD. Dort werden die Mitarbeiter direkt angesprochen und/oder direkt angeschrieben.
Danke für Eure Antworten