Autor Thema: Besitzsstandgeld Kind bei Volljährigkeit / TVÖD  (Read 4610 times)

ProgRock

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Hallo,

meine Frau arbeitet nach TVÖD in kirchlicher Trägerschaft. Für zwei Kinder die vor dem 01.01.2006 geboren sind hat sie Anspruch auf jeweils monatlich 124 € Besitzstandsgeld Kind. Das Besitzstandsgeld wird bis zum 18.Lebensjahr gewährt und danach nur bei weiterem Bezug von Kindergeld. Bei unserer ältesten Tochter wird das Besitzstandsgeld Kind schon seit 53 Monaten nicht mehr gezahlt, obwohl es ihr auf durchgehender Kindergeldzahlung nach dem 18ten zustehen müsste ( 53 x 124 = 6.572 € ). Bei unserem Sohn, der gerade auch 18 geworden ist, wird das Besitzstandsgeld jetzt auch nicht mehr gezahlt. Weder mit dieser, noch mit der vorherigen Lohnabrechnung wurde darauf hingewiesen. Deshalb gehe ich davon aus, das dies bei unserer ältesten Tochter auch nicht geschehen ist. Rückwirkend kann man aufgrund der Ausschlußfrist nur maximal 6 Monate einfordern, nicht aber wie bei meiner Tochter 53 Monate.

Deshalb meine Frage: Muss der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst dem Mitarbeiter über den Wegfall des Besitzstandsgeld informieren und wie? ( Arbeitsanweisung oder gar Verordnung ) Nach Rücksprache mit der Mitarbeiterin der Personalstelle des kirchliche Trägers, sagte mir diese, dass dies bei den Lohnabrechnungen mit einem „kleinen Satz“ erwähnt wird. Also keine persönliche Ansprache, kein persönliches separates Schreiben. Meine Frau hat aber definitiv nichts erhalten. Sonst könnten sich AG ja auch einfachste Art und Weise ihrer tariflichen Verpflichtungen entledigen. Ich kenne aus meiner Kundschaft mehrere Mitarbeiter aus anderen Personalstellen des ÖD. Dort werden die Mitarbeiter direkt angesprochen und/oder direkt angeschrieben.

Danke für Eure Antworten

Lars73

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Antw:Besitzsstandgeld Kind bei Volljährigkeit / TVÖD
« Antwort #1 am: 04.09.2020 12:18 »
Man kann dies aus der Abrechnung ersehen. Diese sollte man regelmäßig prüfen und ggf. Ansprüche geltend machen. Eine Pflicht des Arbeitgebers auf ein getrenntes Schreiben etc. gibt es nicht.

Bastel

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Antw:Besitzsstandgeld Kind bei Volljährigkeit / TVÖD
« Antwort #2 am: 04.09.2020 20:39 »
Wenn man sowas nicht merkt, ist man selber Schuld und ist anscheinend auch nicht drauf angewiesen...

ProgRock

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Antw:Besitzsstandgeld Kind bei Volljährigkeit / TVÖD
« Antwort #3 am: 05.09.2020 13:52 »
Wenn man sowas nicht merkt, ist man selber Schuld und ist anscheinend auch nicht drauf angewiesen...

Es gibt sie in jedem Forum, die BESSERWISSER UND DAMPFPLAUDERER. Einfach mal die Tastatur schweigen lassen, wenn man zum Thema nichts beitragen kann oder will

peer80

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Antw:Besitzsstandgeld Kind bei Volljährigkeit / TVÖD
« Antwort #4 am: 05.09.2020 23:20 »
Ich verstehe die Frage nicht, es steht doch eindeutig auf Gehltsabrechnung "Besitzstand Kind für Kind X und Kind Y. Wenn dann nur noch Kind X auftaucht und die Summe halbiert ist, wo ist dann noch etwas unklar? Und schlauerweise gibt man zu diesem Zeitpunkt einen Kindergeldnachweis an seine Personalabteilung weiter und gut ist.
Nun hast du zumindest noch die Chance ein halbes Jahr rückwirkend etwas zu erhalten.