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[NW] Wege und Umwege vom Tarifbeschäftigten zum Beamten

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totoughtotame:
Die Frage des Ob der Verbeamtung hängt nicht Elternzeiten oder beruflichen Vorqualifikationen ab. Dies hat allenfalls Auswirkungen auf das Wie, also die Zuordnung zur Laufbahngruppe.  Die Elternzeit kann aber Auswirkungen auf die Frage des Zeitpunktes der Ernennung auf Lebenszeit haben. Dieser könnte sich dann allenfalls nach hinten verschieben.

Gustl:

--- Zitat von: Feidl am 08.09.2020 16:45 ---Mir ist weder eine rechtliche Grundlage bekannt, noch habe ich davon gehört, dass man in Teilzeit nicht als Beamter auf Probe ernannt werden kann.

--- End quote ---

Diese sogenannte Einstellungsteilzeit ist nur dann zulässig und verfassungskonform, wenn ihr (wie im vorliegenden Fall der Fragestellerin) der auf Teilzeitbeschäftigung gerichtete Willen der zu ernennenden Beamtin zugrundeliegt. Ist die Einstellungsteilzeit jedoch antrags- und alternativlos, da der Dienstherr beispielsweise aus arbeitsmarktpolitischen Gründen eine Überangebot von Bewerbern in möglichst großer Zahl zum Zuge kommen lassen will (so geschehen in Niedersachsen im Zuge der Lehrerschwemme), dann ist sie verfassungswidrig, da sie gegen den Hauptberuflichkeitsgrundsatz und das Alimentationsprinzip verstößt und mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit § 34 BeamtStG nicht vereinbar ist. In aller Ausführlichkeit nachzulesen im Beschluss des 2. Senats des BVerfG vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02.

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