Hi,
ich habe zwei Fragen zum Themenfeld Arbeitszeit:
1. Rufbereitschaft
Ist es rechtlich möglich Rufbereitschaftszeiten auszuzahlen?
In § 6 AZVO heißt es, dass die Zeiten zu 1/8 als Freizeitausgleich gewährt bzw. als Stunden gutgeschrieben werden müssen, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Ist es rechtlich möglich Rufbereitschaftszeiten auszuzahlen?
Womit? Mehrarbeitsvergütung?
2. Dienst zu ungünstigen Zeiten
Hier die umgekehrte Frage:
Ist es möglich die Zulage auch in Zeit zu gewähren? In § 6 der Erschwerniszulagenverordnung heißt es, dass die Zulage entfällt, wenn der Dienst zu ungünstigen Zeiten auf andere Weise als mit abgegolten oder ausgeglichen gilt.
Ist hier ein zeitlicher Ausgleich denkbar? Wie würde man diesen berechnen?