Autor Thema: Ausbildungsdauer als Teil der Anforderungskriterien  (Read 1776 times)

Phil

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Guten Tag zusammen,

nach ausreichend schlechten Erfahrungen in der PW möchte ich es gern im ÖD versuchen.

Nun lese ich in den für mich interessanten Stellenangeboten recht häufig, dass von den Nicht-Verfaltungsfachangestellten eine 3-jährige Berufsausbildung erwartet wird ("nur mit 3-jähriger Ausbildung", "abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung", "Abschluss einer dreijährigen Ausbildung", "eine sonstige mindestens dreijährige einschlägige Verwaltungsausbildung").

Nach meinem Verständnis sind damit alle raus, die aufgrund entsprechender Vorbildung (ob nun schulisch oder beruflich) ihre Ausbildung verkürzen konnten - ganz egal, wie gut der Abschluss war und wie viel Berufserfahrung mitgebracht wird.

Kann mir jemand erläutern, welchen Hintergrund eine solche Vorgabe hat bzw. haben kann?

Lars73

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Antw:Ausbildungsdauer als Teil der Anforderungskriterien
« Antwort #1 am: 05.09.2020 13:17 »
M.E. ist davon auszugehen, dass auf die vorgesehene Ausbildungsdauer des Ausbildungsberufs gemeint ist und nicht die tatsächliche Ausbildungsdauer der Person X.

Spid

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Antw:Ausbildungsdauer als Teil der Anforderungskriterien
« Antwort #2 am: 05.09.2020 13:17 »
Es ist unbeachtlich, wie lange man tatsächlich für eine dreijährige Berufsausbildung gebraucht hat. Eine dreijährige Berufsausbildung bleibt eine dreijährige Berufsausbildung, egal ob man scheißendämlich war und 4 Jahre dafür gebraucht hat oder ob man wegen Vorbildung auf zwei Jahre verkürzen konnte.

Phil

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Antw:Ausbildungsdauer als Teil der Anforderungskriterien
« Antwort #3 am: 05.09.2020 13:47 »
Danke, dann habe ich das offenbar falsch interpretiert.

Phil

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Antw:Ausbildungsdauer als Teil der Anforderungskriterien
« Antwort #4 am: 05.09.2020 13:59 »
Hm, jetzt habe ich ein beliebiges Angebot aufgerufen. Dort steht wortwörtlich

Zitat
Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (nur mit 3-jähriger Ausbildung)

Kaufmann/-frau für Büromanagement ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Welchen Sinn macht es dann "nur mit 3-jähriger Ausbildung" da mit reinzuschreiben?

Spid

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Antw:Ausbildungsdauer als Teil der Anforderungskriterien
« Antwort #5 am: 05.09.2020 14:05 »
Genauso, wie man als AG Bewerber mit Deppenanschreiben aussortieren kann, kann man anhand der Ausschreibungen Versager-AG aussortieren.

ike

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Antw:Ausbildungsdauer als Teil der Anforderungskriterien
« Antwort #6 am: 06.09.2020 08:48 »

nach ausreichend schlechten Erfahrungen in der PW möchte ich es gern im ÖD versuchen.


Du wirst Dich wundern...

Phil

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Antw:Ausbildungsdauer als Teil der Anforderungskriterien
« Antwort #7 am: 06.09.2020 13:43 »
Mich wundert schon lange nix mehr. Ich vertraue aber darauf, dass im ÖD nicht das einzige Anforderungskriterium für plötzlich neu geschaffene Stellen die Saunabekanntschaft mit dem Chef ist.

Nehmt mir diesen Glauben nicht ...

ike

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Antw:Ausbildungsdauer als Teil der Anforderungskriterien
« Antwort #8 am: 06.09.2020 14:28 »
Mich wundert schon lange nix mehr. Ich vertraue aber darauf, dass im ÖD nicht das einzige Anforderungskriterium für plötzlich neu geschaffene Stellen die Saunabekanntschaft mit dem Chef ist.

Nehmt mir diesen Glauben nicht ...

Verwandtschaftliche Beziehungen helfen auch, der Rest ist Nasenfaktor.
Kommt auch drauf an, zu was Du bereits bist, in der Sauna zu machen, immer schön Vaseline mitnehmen...