Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Ausbildungsdauer als Teil der Anforderungskriterien
Phil:
Guten Tag zusammen,
nach ausreichend schlechten Erfahrungen in der PW möchte ich es gern im ÖD versuchen.
Nun lese ich in den für mich interessanten Stellenangeboten recht häufig, dass von den Nicht-Verfaltungsfachangestellten eine 3-jährige Berufsausbildung erwartet wird ("nur mit 3-jähriger Ausbildung", "abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung", "Abschluss einer dreijährigen Ausbildung", "eine sonstige mindestens dreijährige einschlägige Verwaltungsausbildung").
Nach meinem Verständnis sind damit alle raus, die aufgrund entsprechender Vorbildung (ob nun schulisch oder beruflich) ihre Ausbildung verkürzen konnten - ganz egal, wie gut der Abschluss war und wie viel Berufserfahrung mitgebracht wird.
Kann mir jemand erläutern, welchen Hintergrund eine solche Vorgabe hat bzw. haben kann?
Lars73:
M.E. ist davon auszugehen, dass auf die vorgesehene Ausbildungsdauer des Ausbildungsberufs gemeint ist und nicht die tatsächliche Ausbildungsdauer der Person X.
Spid:
Es ist unbeachtlich, wie lange man tatsächlich für eine dreijährige Berufsausbildung gebraucht hat. Eine dreijährige Berufsausbildung bleibt eine dreijährige Berufsausbildung, egal ob man scheißendämlich war und 4 Jahre dafür gebraucht hat oder ob man wegen Vorbildung auf zwei Jahre verkürzen konnte.
Phil:
Danke, dann habe ich das offenbar falsch interpretiert.
Phil:
Hm, jetzt habe ich ein beliebiges Angebot aufgerufen. Dort steht wortwörtlich
--- Zitat ---Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (nur mit 3-jähriger Ausbildung)
--- End quote ---
Kaufmann/-frau für Büromanagement ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Welchen Sinn macht es dann "nur mit 3-jähriger Ausbildung" da mit reinzuschreiben?
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