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Freistellung nach Elternzeit
Florina:
Hallo ihr Lieben,
Meine Elternzeit ist im Oktober vorbei und ich möchte mich aufgrund der aktuellen Lage, gerne danach freistellen lassen nach Par. 28 TVöD.
Ich habe 2 kleine Kinder und gehöre auch zur aktuellen Risikogruppe. Als wichtiger Grund wären beide Optionen aus meiner Sicht angebracht oder?
Könnt ihr mir ggf. ein Muster empfehlen, wo ich mich dran orientieren kann?
Mir ist auch noch nicht ganz klar, ob ich schon ein Ende angeben muss oder das erstmal offen lassen kann.
Ich danke euch.
RsQ:
--- Zitat von: Florina am 05.09.2020 16:27 ---und gehöre auch zur aktuellen Risikogruppe
--- End quote ---
M. E. gibt es aktuell keine "offiziellen" Risikogruppen mehr. Zudem ist ein Ende der Pandemie nicht in Sicht - was also soll eine Freistellung bewirken?
Lars73:
Anspruch auf Elternzeit ist aufgebraucht?
Grundsätzlich könnten es Gründe sein um unbezahlten Sonderurlaub zu erlauben. Letztlich muss man darüber ja sowieso mit dem Arbeitgeber sprechen. Dabei wird vermutlich ein Enddatum (ggf. mit der Möglichkeit der Verlängerung) gefordert werden.
Florina:
Ich war bisher der Meinung, dass es im öffentlichen Dienst kein Problem wäre nach der Elternzeit länger unbezahlt zu Hause zu bleiben. Täusche ich mich da?
RsQ:
Man kann das sicher machen, keine Frage. Aber dann finde ich den Bezug auf die "aktuelle Lage" nur bedingt plausibel - diese wird sich absehbar nicht ändern. Wie lange soll die Freistellung gehen?
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