Autor Thema: Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?  (Read 47577 times)

was_guckst_du

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #15 am: 07.09.2020 11:11 »
..wer verursacht betriebswirtschaftlich gesehen eigentlich den größeren Schaden?...der, der seine Erkältung immer zu Hause auskuriert oder der, damit immer und mit jeder Krankheit zur Arbeit kommt (weil er sich wohlmöglich für unabkömmlich hält) und den halben Laden ansteckt?... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Warumdendas

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #16 am: 07.09.2020 11:34 »
...ich entscheide selbst ob ich in meinem Einzelbüro den Schnuppen auskurieren kann.  ;)

Den größten Schaden verursachen die bei denen trotz intensiver Suche (Ultraschall, CT, MRT, großes Blutbild....)keine Befunde vorliegen aber immer großes Leid herrscht. "Mein Rücken, meine Schulter, mein Kopf..." häufig mit AU´s die insgesamt und je Krankheitsbild zwischen 40 und 42 Tagen liegen.
Ich hatte schon MA mit 100 und mehr Krankheitstagen p. A. ohne LZ.

WasDennNun

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #17 am: 07.09.2020 11:36 »
...das gilt nicht nur für Einzelne sondern generell für jeden AN...die AG´s verzichten nur aus Praktikabilitätsgründen darauf...

Der AG wäre ja auch ziemlich blöd sowas zu verlangen.

Wenn ich mal Migräne habe, dann falle ich einen Tag aus. Wenn ich deshalb zum Arzt gehe, dann schreibt der mich eine Woche krank. Was ist jetzt besser für den AG ?

Die Ärzte die ich kenne, schreiben eigentlich fast alle nur Wochenweise krank, ganz egal wegen was man dort auftaucht.
So, so,
wenn du eine Woche AU geschrieben bist, aber nach einem Tag wieder Arbeitsfähig bist, dann bleibst du also illegal die Woche zu Hause.

Aber natürlich hast du Recht, dass es für den AG nur in den Fällen sinnvoll ist ab dem ersten Tag eine AU zu verlangen, wo es zu einer Häufung von Ausfällen kommt.
Denn nur so kann er irgendwann man den 42. Tag feiern und erstmal nicht weiterzahlen.


Kaiser80

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #18 am: 07.09.2020 11:39 »
..wer verursacht betriebswirtschaftlich gesehen eigentlich den größeren Schaden?
Dazu gibt's doch bestimmt ne Mitgliederbefragung von Ver.di (oder Ratiopharm) ?

Warumdendas

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #19 am: 07.09.2020 11:43 »


So, so,
wenn du eine Woche AU geschrieben bist, aber nach einem Tag wieder Arbeitsfähig bist, dann bleibst du also illegal die Woche zu Hause.

Aber natürlich hast du Recht, dass es für den AG nur in den Fällen sinnvoll ist ab dem ersten Tag eine AU zu verlangen, wo es zu einer Häufung von Ausfällen kommt.
Denn nur so kann er irgendwann man den 42. Tag feiern und erstmal nicht weiterzahlen.


Die Anmerkung "voraussichtlich bis" wird im allgemeinen missverstanden oder ignoriert. In den seltensten Fällen kommt ein MA auf die Idee sich gesund zu melden bevor das vom Arzt eingetragene Datum erreicht ist.

Kaiser80

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #20 am: 07.09.2020 11:46 »
Dann bin ich einer von den seltenen. Wenn dem kein ausdrücklicher ärztlicher Rat engegensteht ich mich nicht AU "fühle" geh ich selbstverständlich. 

Warumdendas

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #21 am: 07.09.2020 11:50 »
Wenn das allgemeingültig selbstverständlich wäre kann man sich die

Dazu gibt's doch bestimmt ne Mitgliederbefragung von Ver.di (oder Ratiopharm) ?

sparen.

Kryne

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #22 am: 07.09.2020 12:57 »
...das gilt nicht nur für Einzelne sondern generell für jeden AN...die AG´s verzichten nur aus Praktikabilitätsgründen darauf...

Der AG wäre ja auch ziemlich blöd sowas zu verlangen.

Wenn ich mal Migräne habe, dann falle ich einen Tag aus. Wenn ich deshalb zum Arzt gehe, dann schreibt der mich eine Woche krank. Was ist jetzt besser für den AG ?

Die Ärzte die ich kenne, schreiben eigentlich fast alle nur Wochenweise krank, ganz egal wegen was man dort auftaucht.
So, so,
wenn du eine Woche AU geschrieben bist, aber nach einem Tag wieder Arbeitsfähig bist, dann bleibst du also illegal die Woche zu Hause.

Aber natürlich hast du Recht, dass es für den AG nur in den Fällen sinnvoll ist ab dem ersten Tag eine AU zu verlangen, wo es zu einer Häufung von Ausfällen kommt.
Denn nur so kann er irgendwann man den 42. Tag feiern und erstmal nicht weiterzahlen.

Wer sagt das ? Ich persönlich gehe ja wegen einem Tag Ausfall nicht zum Arzt.

Wenn es um die Frage geht ob AU oder nicht, wird es komplizierter. Der Arzt kennt sich besser aus mit Gesundheitsfragen und wenn er mir Rät mich nach Besserung der Symptome noch ein paar Tage länger auszukurieren, dann sollte ich diesen ärztlichen Rat auch annehmen.

Je nach Krankheitsbild gibt es auch Infektionen, die noch ansteckend sein können, obwohl man keine Symptome mehr aufweist oder gar nie hatte.

Nur weil man selbst sich gesund fühlt, heißt das ja nicht, dass man auch Arbeiten gehen kann / sollte.

Gibt ja auch oft genug Leistungssportler die nach einer Grippe oder vermeintlichen Erkältung denken sie wären wieder fit und dann zwei Wochen später mit einer Herzmuskelentzündung tot umfallen, obwohl sie dachten sie wären wieder Gesund.


Der AG ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch verpflichtet nach dem AN zu sehen, wenn dieser trotz länger prognostizierter Krankheit frühzeitig wieder kommt. Der AG muss hier sicherstellen, dass der AN weder sich noch sonstige Personen gefährdet. Für den AG ist das alleine schon fast unmöglich, denn der AN muss nicht mitteilen was er überhaupt hatte, noch welche Symptome er hatte oder warum er frühzeitig entgegen der ärztlichen Prognose nun doch wieder denkt arbeiten zu können.


Soweit die Theorie.

In der Praxis bleiben 99% 5 Tage daheim, wenn sie vom Arzt 5 Tage krankgeschrieben werden.

Warumdendas

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #23 am: 07.09.2020 13:07 »
Wie sagte schon Lothar Mattäus: "Währe, währe Fahrradkette"
Ich sage 85% bleiben 5 Tage obwohl sie nach 1-3 Tagen genesen sind.

was_guckst_du

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #24 am: 07.09.2020 13:42 »
...in meiner Behörde arbeiten ca 1.400 Beschäftigte...ich kenne keinen einzigen Fall, wo jemand mit noch gültiger AU sich selbst wieder arbeitsfähig erklärt hätte...

...ich denke auch nicht, dass ein solches Verhalten im Sinne des AG wäre, der dass dann auch noch überprüfen (lassen) muss und gleichzeitig noch die Gefahr besteht, dass andere im Umfeld auch erkranken oder in Folge laienhaft selbstdiagnostizierter Arbeitsfähigkeit weitere Dinge geschehen, die mit Risiko behaftet sind...


Gruß aus "Tief im Westen"

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dahofa

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #25 am: 07.09.2020 13:49 »
Dieses grundsätzliche Problem wird man nicht lösen können. Allerdings liegt es auch an der Eigenverantwortung und Selbsteinschätzung des einzelnen Mitarbeiters. Es gibt halt solche und solche

was_guckst_du

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #26 am: 07.09.2020 13:52 »
...wie man ja auch im mom sieht, hapert es mit der Selbsteinschätzung und der Eingenverantwortlichkeit bei manchen Zeitgenossen  8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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shenja

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #27 am: 07.09.2020 16:40 »
Sowas gibt es durchaus. Mein alter Arbeitgeber hat da aber so einen Akt rausgemacht und wollte eine Mitteilung vom Arzt, dass ich wieder arbeitsfähig bin und der Arzt hat sich gesträubt weil es sowas nicht gibt. Das war ein solches Drama, dass ich das nie wieder mache. Ich kam mir vor wie ein Schwerverbrecher weil ich eher arbeiten wollte als auf der AU stand.

Feidl

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #28 am: 08.09.2020 16:36 »
Also ich bin einmal früher wieder arbeiten gegangen. Mein Dienstherr hat davon gar nix (sofort) mitbekommen, weil ich planmäßig sowieso nicht im Büro erschienen wäre, sondern zu einer Schulung war, was auch problemlos möglich war, da arbeitsfähig. (war wegen einfacher Weisheitszahnentfernung eine Woche krank schrieben, von der aber schon nach einem Tag nichts mehr zu bemerken war)


Die Ärzte die ich kenne, schreiben eigentlich fast alle nur Wochenweise krank, ganz egal wegen was man dort auftaucht.
Tja, mein Arzt schreibt auch 2 Tage krank. Anfang dieses Jahres geschehen. Do-Fr AU. Wenn ich am Montag noch krank wäre, sollte ich halt wieder kommen.

Saggse

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Antw:Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
« Antwort #29 am: 10.09.2020 16:35 »
Tja, mein Arzt schreibt auch 2 Tage krank. Anfang dieses Jahres geschehen. Do-Fr AU. Wenn ich am Montag noch krank wäre, sollte ich halt wieder kommen.
Bei meinem Hausarzt kriege ich den Schein praktisch immer "bis Freitag" (meist der aktuellen Woche, vereinzelt auch der nächsten Woche) mit dem Hinweis, mich im Bedarfsfall am folgenden Montag wieder zu melden. Längere oder andere Krankschreibungen habe ich bislang nur von Fachärzten gekriegt.