Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Altersteilzeit
Spessarter:
Hallo
Bin Elektriker im öffentlichen Dienst auf einer Kläranlage in Bayern.
War letzte Woche bei der Renten beratung und kann ab 1.4.26 in Rente
ich möchte ab 1.4 21 Altersteilzeit nehmen 2,5 Jahre arbeiten , 2,5 Jahre Freizeit , werde aber erst am 3.9.21 60 Jahre alt.
Meine Frage : kann ich trotzdem die Altersteilzeit ab 1.4 . machen obwohl ich noch nicht 60 Jahre alt bin?
Unsere Geschäftsführerin meint ich müsste 60 Jahre alt sein bevor ich es in Anspruch nehmen kann.
Danke
dahofa:
Der Tarifvertrag fordert die Vollendung des 60. Lebensjahres
Spessarter:
Hab im Tarifvertrag für ältere Beschäftigte vom 18.April 2018 was gefunden.
§5 Altersteilzeit nach diesem Tarifvetrag setzt voraus , das die beschäftigten , das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Da warten wir mal die Tarifverhandlungen ab.Vielleicht ändert sich ja was.
Warumdendas:
Für eine Änderung muss darüber Verhandelt werden. Weißt du dazu mehr?
Spessarter:
Hab das gefunden:
Forderungen der Gewerkschaften : Verlängerung und Verbesserung der Regelungen zur Gewährung von Altersteilzeit.
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