Autor Thema: [Allg] Interne Stellenausschreibung  (Read 4439 times)

Sascha0912

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[Allg] Interne Stellenausschreibung
« am: 07.09.2020 16:23 »
Hallo,
bei uns wurde eine interne Stelle ausgeschrieben. Diese Ausschreibung ist eine "Passbild Ausschreibung", d.h. es ist wohl im Vorfeld eine "Bestenauslese" erfolgt. Ich würde ansich grds. die Voraussetzungen und Beurteilung für diese Stelle haben. Es wurde jedoch eine zusätzliche Anforderung in der Ausschreibung geschrieben. Es steht drin, dass "Erfahrungen in der Personal- und Einsatzplanung in dem Bereich der ausgeschrieben Stelle erfordert werden. Grds. ist das in Ordnung. Allerdings hat der andere Bewerber lt. seiner Stellenbeschreibungen diese Tätigkeit nicht
ausgeübt, soll aber dennoch die Anforderungen dafür erfüllt haben.

Da mich die Passbild Ausschreibungen schon länger nerven, bin ich am überlegen, gegen die Besetzung Widerspruch einzulegen.

Wie sind meine Chancen. Hat schon jemand Erfahrung gemacht mit ähnlichen Ausschreibungen?

Lg
« Last Edit: 09.09.2020 03:03 von Admin2 »

Lars73

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Antw:Interne Stellenausschreibung
« Antwort #1 am: 07.09.2020 16:32 »
Hattest du legal Zugriff auf die Stellenbeschreibung und kannst du ausschließen, dass sich aus Bewertungen etc. ergibt, dass er diese Voraussetzung tatsächlich erfüllt?

Du müsstest dich bewerben und dann Klagen. Aus dem bisher geschilderten lässt sich die Erfolgsaussicht nicht ableiten. Die Chancen solche Verfahren zu verzögern sind recht gut. Tatsächlich die Stelle erstreiten klappt eher selten. Allerdings im Beamtenbereich sind die Chancen besser als bei Klagen im Bereich Tarifbeschäftigte. Meist sind Klagen für die weitere Karriere nicht wirklich hilfreich.

Als erstes sollte man sich entweder Eingehend mit Konkurrentenklagen befassen oder eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Kleeblatt

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Antw:Interne Stellenausschreibung
« Antwort #2 am: 08.09.2020 17:48 »
Widerspruch gegen die Besetzung von deiner Seite ist nur möglich, wenn du selber betroffen bist.
Also musst du dich auf die Stelle beworben haben und abgelehnt worden sein.
Sonst ist die WS-voraussetzung nicht erfüllt.

stingmb

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Antw:[Allg] Interne Stellenausschreibung
« Antwort #3 am: 28.09.2020 19:32 »

Wie sind meine Chancen. Hat schon jemand Erfahrung gemacht mit ähnlichen Ausschreibungen?

Lg

Ich such dir morgen mal ein Urteil zu einem ähnlichen Fall raus.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Interne Stellenausschreibung
« Antwort #4 am: 29.09.2020 07:33 »
..diese sogenannten Passbildausschreibungen sind grds. im Rahmen eines Konkurrentenstreitverfahrens angreifbar, wenn diese "besonderen Anforderungen" in der Stellenausschreibung zwingend gefordert werden (also erforderlich sind)...wenn diese lediglich als "wünschneswert" benannt werden, ist das ok...
Gruß aus "Tief im Westen"

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stingmb

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Antw:[Allg] Interne Stellenausschreibung
« Antwort #5 am: 30.09.2020 19:33 »


Da mich die Passbild Ausschreibungen schon länger nerven, bin ich am überlegen, gegen die Besetzung Widerspruch einzulegen.


Also beim z.B Hessischen Verwaltungsgerichtshof hatte eine Klage gegen solche "Passbild Ausschreibung " Erfolg (08.02.2018 Az 1B 1830/17

- spezielle Anforderungsprofile bei Ausschreibungen und die damit verbundene Einengung des Bewerberfelds sind nur im Ausnahmefall zulässig (Beispiel: eine zweijährige Diensterfahrung in einer bestimmten Einheit = Unzulässig)

-gem. Art 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung, Leistung gleichen Zugang zu jedem öff. Amt

Achso, da die "Bestenauslese" dann hauptsächlich über die Beurteilungen stattfinden haben sich manche Vorgesetzte oft einer plötzlichen Anlass Beurteilung bedient um damit ihre Favoriten an die Spitze zu schießen, dazu hätte ich auch ein Urteil von einem Oberverwaltungsgericht, welches besagt: Jede Anlass Beurteilung aufgrund bevorstehender Beförderungen oder Aufgrund Posten-Ausschreibung ist rechtswidrig. 

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Interne Stellenausschreibung
« Antwort #6 am: 01.10.2020 08:02 »
dazu hätte ich auch ein Urteil von einem Oberverwaltungsgericht, welches besagt: Jede Anlass Beurteilung aufgrund bevorstehender Beförderungen oder Aufgrund Posten-Ausschreibung ist rechtswidrig.

...interessant! kannst du uns mal die Fundstelle nennen?
Gruß aus "Tief im Westen"

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Yvonne

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Antw:[Allg] Interne Stellenausschreibung
« Antwort #7 am: 01.10.2020 12:35 »

...interessant! kannst du uns mal die Fundstelle nennen?

Antrag unterstützt!

stingmb

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Antw:[Allg] Interne Stellenausschreibung
« Antwort #8 am: 04.10.2020 16:30 »
dazu hätte ich auch ein Urteil von einem Oberverwaltungsgericht, welches besagt: Jede Anlass Beurteilung aufgrund bevorstehender Beförderungen oder Aufgrund Posten-Ausschreibung ist rechtswidrig.

...interessant! kannst du uns mal die Fundstelle nennen?

Jo, das Urteil ist vom OVG Magdeburg (27.04.2020 Az 1M 44/20 mit Verweis auf BVerwG 09.05.2019 - 2C1/18)

Es wurde Entschieden, dass Anlassbeurteilungen, für deren Erstellung kein unabweisbarer Bedarf besteht, rechtswidrig sind und keine taugliche Grundlage einer Auswahlentscheidung sein können !

Ein Anlass für eine Anlassbeurteilung ist z.b:
- wenn man wegen Überschreitens eines bestimmten Lebensalters nicht mehr der Regelbeurteilungspflicht unterliegt
- wenn man nach der letzten Regelbeurteilung schon einmal befördert worden ist und nun eine erneute Beförderung anstrebt
- ggf. nach oder vor einer Versetzung
- wenn der Beamte nach dem Zeitpunkt der letzten Regelbeurteilung einen Tätigkeitsbereich (mit höherem Statusamt) wahrgenommen hat (Dauer dieser Wahrnehmung mind. 2/3 eines Regelbeurteilungszeitraums)

Stellen/Posten-Ausschreibungen sind kein unabweisbarer Anlass und somit rechtswidrig.


was_guckst_du

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Gruß aus "Tief im Westen"

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