Autor Thema: [SH] Kostenerstattung bei Anwärtern  (Read 2480 times)

Clayn

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[SH] Kostenerstattung bei Anwärtern
« am: 08.09.2020 00:12 »
Guten Tag,

ich bin aktuell Anwärter im gD der Steuerverwaltung in SH, also dualer Student. Von den insgesamt
3 Jahren Ausbildung werden 21 Monate Blockweise an einer FH studiert. Vom Land wird uns keine Unterkunft oder Verpflegung gestellt. Bezüglich der Kostenerstattung während dieser theoretischen Blöcke läuft hier - meiner Meinung nach - etwas gewaltig falsch und bisher konnte mir niemand eine vernünftige Erklärung dafür geben.

Es ist so, dass ich gar nichts meiner Kosten über Reisekostenanträge wiederbekomme, weder Unterkunft, VMA, noch Fahrten am Wochenende nach Hause. Das würde anders aussehen, wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern wohnen würde, sondern eine eigene Wohnung hätte und somit berechtigt wäre Trennungsgeld zu beziehen.

Witzig wird es nun, wenn man sich anschaut, wie dies bei den Anwärtern im mD gehandhabt wird. Die Kollegen bekommen während ihrer Theorieblöcke unentgeltlich eine Unterkunft und 3 Mahlzeiten am Tag gestellt, sowie jedes Wochenende die Fahrten nach Hause bezahlt, unabhängig davon, ob sie eine eigene Wohnung haben oder nicht.
Gleiches Spiel bei einem guten Freund von mir, welcher eine Ausbildung im mD beim Bund gemacht hat - alles wurde gestellt.

Hat jemand eine Erklärung für mich, weshalb gD und mD so extrem verschieden behandelt werden? Ich meine es geht hier ja um echt viel Geld. Grob hochgerechnet gehen mir dadurch in den 21 Monaten ca. 15.000€ flöten.

Mich würde auch Interessieren, wie das in anderen Bunderländern abläuft. Also wenn jemand Erfahrungen hat, ob und was den Anwärtern in anderen Bundesländern erstattet/gestellt wird, gerne mitteilen.

Liebe Grüße




Garfield73

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Antw:[SH] Kostenerstattung bei Anwärtern
« Antwort #1 am: 08.09.2020 11:44 »
Kann ich Dir gerne sagen:

Die Ausbildung selber läuft in allen Bundesländern in etwa gleich ab.
In Bayern findet die Ausbildung in Herrsching am Ammersee (und in Kaufbeuren) statt.
Die Unterkunft in der 3.QE ist (ebenso wie in der 2.QE in Ansbach) wird gestellt und ist kostenfrei.

Die Verpflegung ist kostenpflichtig.

Bringt Dir nur leider gar nichts. :-[

Mayday

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Antw:[SH] Kostenerstattung bei Anwärtern
« Antwort #2 am: 08.09.2020 12:00 »
Die Ungleichbehandlung mD - gD während der Ausbildung könnte damit zusammenhängen, dass Anwärter, die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes an einer Hochschule studieren, keine finanziellen Vorteile gegenüber anderen Studierenden erlangen sollen.

Organisator

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Antw:[SH] Kostenerstattung bei Anwärtern
« Antwort #3 am: 08.09.2020 13:39 »
In Berlin gibt es für angehende Beamte gar nichts, noch nicht einmal Anwärterbezüge. Aber bestimmt einen sexy Studienort...

Feidl

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Antw:[SH] Kostenerstattung bei Anwärtern
« Antwort #4 am: 08.09.2020 17:03 »
In BW habe ich als Anwärter grundsätzlich nur die Hälfte der Reisekosten erstattet bekommen nach § 22 (2) und § 23 (2) LRKG.


In Berlin gibt es für angehende Beamte gar nichts, noch nicht einmal Anwärterbezüge. Aber bestimmt einen sexy Studienort...
Berlin  ::)

Mayday

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Antw:[SH] Kostenerstattung bei Anwärtern
« Antwort #5 am: 08.09.2020 18:24 »
In Berlin gibt es für angehende Beamte gar nichts, noch nicht einmal Anwärterbezüge. Aber bestimmt einen sexy Studienort...

Nichts? Anwärtergrundbetrag Berlin bei Eingangsamt A5 bis A8 = 1236,74 €, bei A9 bis A11 = 1295,07...

Organisator

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Antw:[SH] Kostenerstattung bei Anwärtern
« Antwort #6 am: 09.09.2020 08:13 »
nur gibt es keine Anwärter mehr.

EiTee

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Antw:[SH] Kostenerstattung bei Anwärtern
« Antwort #7 am: 09.09.2020 09:14 »
Du nennst das Problem selber - keine eigene Wohnung -.

Eine bezahlte wöchentliche Heimfahrt, halte ich für ein Gerücht.
Ledig 1x im Monat, Verheiratet 2x ist doch die Vorgabe.

Von deinen Anwärterbezügen musst du halt deine Unterkunft und Verpflegung aufbringen. Die Trennungsgeldempfänger mit eigener Wohnung, zahlen ja auch weiterhin Miete für ihr ungenutztes Zuhause.



Mayday

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Antw:[SH] Kostenerstattung bei Anwärtern
« Antwort #8 am: 09.09.2020 10:27 »
nur gibt es keine Anwärter mehr.

Aha, warum erwähnst du dann "angehende Beamte", wenn es die gar nicht gibt?  ??? Das ist zumindest verwirrend...

In Berlin gibt es für angehende Beamte gar nichts, noch nicht einmal Anwärterbezüge. Aber bestimmt einen sexy Studienort...

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Antw:[SH] Kostenerstattung bei Anwärtern
« Antwort #9 am: 09.09.2020 10:40 »

Aha, warum erwähnst du dann "angehende Beamte", wenn es die gar nicht gibt?  ??? Das ist zumindest verwirrend...


Es gibt Studiengänge, die mit der Laufbahnprüfung abschließen und dadurch ein Beamtenverhältnis im direkten Anschluss ermöglichen. Mit "angehenden Beamten" meinte ich diesen Personenkreis, die im Gegensatz zu Anwärtern noch keine Beamte sind.

Zusammengefasst: Berlin bietet für die allgemeine Verwaltung seit 2001 (zumindest im gD) keine Laufbahnausbildung mit dem Status Anwärter / Widerrufsbeamter mehr an. Alternativ kann man einen Bachelorstudiengang belegen, der mit der Laufbahnprüfung abschließt oder zumindest verwaltungsnah ausgestaltet ist.

Ich wollte darauf hinaus, dass zwar die vom TE beschriebene Ungleichbehandlung ärgerlich ist, aber in anderen Ländern die Ungleichbehandlung noch deutlich weiter geht. Anwärterbezüge sind deutlich komfortabler als BaföG.

Mayday

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Antw:[SH] Kostenerstattung bei Anwärtern
« Antwort #10 am: 09.09.2020 10:45 »
@Organisator: Danke für die Erläuterung!  :)