Autor Thema: Einstufung nach Arbeitgeberwechsel  (Read 3332 times)

Saiien II

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Einstufung nach Arbeitgeberwechsel
« am: 17.09.2020 16:53 »
Hallo,
meine Frau wechselt von einem privaten Träger (Volkssolidarität) aus Berlin in eine kommunale Brandenburger Kita.
Zum Einstieg soll sie Stufe 2 (S 8a TVöD) bekommen und 3 Jahre auf Stufe 3 warten müssen!

Sie hat 07.2016 in der vorherigen Kita angefangen und ist 01.2020 in Elternzeit gegangen. Ab 01.2021 ist sie dann in der neuen Kita.
Da die Elternzeit nicht angerechnet wird bleiben meiner Meinung 3 Jahre Berufserfahrung. Wie ich bisher "ergoogelt" habe steht ihr dadurch bis zu Stufe 3 zu.

Erste Frage: Sehe ich das richtig?

Stufe 2 + 3 Jahre Wartezeit wäre ja praktisch so, als ob sie bisher nur 1 Jahr gearbeitet hätte.
Durch das fehlende Jahr der Elternzeit fällt sie in der Einstufung also praktisch 3 Jahre zurück!

Zweite Frage: Müsste sie nicht falls in Stufe 2 eingestellt nur noch 1 Jahr auf Stufe 3 warten müssen?

Vielen Dank :)
« Last Edit: 17.09.2020 17:02 von Saiien II »

Spid

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Antw:Einstufung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #1 am: 17.09.2020 17:11 »
Nein. Berufserfahrung ist für den Anspruch unbeachtlich. Es kommt auf einschlägige Berufserfahrung an. Selbst bei einschlägiger Berufserfahrung wäre die Zeit von 4 Jahren für Stufe 3 (§1 Abs. 2 der Anlage zu §56 BT-V) nicht erfüllt.

Nein, bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens vier Jahren, besteht Anspruch auf Stufe 3. Weitere Anrechnungsansprüche bestehen nicht.

WasDennNun

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Antw:Einstufung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #2 am: 17.09.2020 18:07 »
Hallo,
meine Frau wechselt von einem privaten Träger (Volkssolidarität) aus Berlin in eine kommunale Brandenburger Kita.
Zum Einstieg soll sie Stufe 2 (S 8a TVöD) bekommen und 3 Jahre auf Stufe 3 warten müssen!
Dann sollte sie halt mal besser verhandeln und nachfragen warum §16 Absatz 2 Satz 3 nicht zur Anwendung kommen soll.

Saiien II

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Antw:Einstufung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #3 am: 18.09.2020 09:22 »
Vielen Dank für die Infos!
So sehe ich das auch, da der Vertrag noch nicht unterschrieben ist werden wir klären wieso §16 Absatz 2 Satz 3 nicht angewendet wird.

Gibt es denn nur diese Fassung, bzw. ist es die die auch in unserem Fall (Brandenburg) angewendet wird? https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.html

Inwiefern ist die Kommune verpflichtet sich daran zu halten? Oder gibt es wieder irgendwelche "Schlupflöcher", weil ja im Satz "in der Regel" steht.
Es dürfte doch garkeine Diskussion geben wenn es dort schwarz auf weiß steht.



Spid

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Antw:Einstufung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #4 am: 18.09.2020 09:28 »
§16 Abs. 2 Satz 3 TVÖD ist eine Kann-Regelung. Sie begründet keinen Anspruch.

Saiien II

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Antw:Einstufung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #5 am: 18.09.2020 10:02 »
Danke, jetzt habe ich die Anlage auch entdeckt. (Sorry)

Dort steht nach 4 Jahren Stufe 3 für soziale Berufe, also scheint wohl alles richtig zu laufen. Leider.
Ist natürlich besonders bitter für uns, da die 4 Jahre nur wegen der Elternzeit nicht erreicht werden.
Praktika gelten ja wohl auch nur wenn sie über TVöD laufen, nicht während der Ausbildung zur Erzieherin. (Dort hätte sie auch über 1 Jahr...)

Eine abschließende Frage: Ist es denn möglich in einer Stufe mit weniger Restzeit bis zur nächsten Stufe eingestellt zu werden?
Meiner Meinung wäre sie ja jetzt bei Stufe 2 mit 1 Jahr zur Stufe 3, wenn man die 3 Jahre Berufserfahrung zugrunde legt. Oder "muss" immer zum Anfang der Stufe eingestellt werden?
« Last Edit: 18.09.2020 10:08 von Saiien II »

Spid

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Antw:Einstufung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #6 am: 18.09.2020 10:13 »
Ja. Das ist möglich.

Saiien II

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Antw:Einstufung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #7 am: 18.09.2020 10:26 »
Danke, ihr habt uns sehr geholfen!  :)
Mal schauen ob wir zumindest das durch bekommen...  ;)

WasDennNun

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Antw:Einstufung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #8 am: 18.09.2020 10:38 »
Danke, ihr habt uns sehr geholfen!  :)
Mal schauen ob wir zumindest das durch bekommen...  ;)
Es steht einem frei nicht zu unterschreiben, wenn der Vertrag nicht die Bedingungen hat, die man haben möchte.
Und wenn die sagen: Das geht tariflich nicht, dann sind sie Deppen oder Lügner oder beides.