Okay, also tatsächlich schreibt der AG die Stelle mit EG8 aus. Was mich schon sehr verwundert hat, weshalb ich mal hier in die Runde fragen wollte nach ganz groben Einschätzungen.
Als Beschäftigter der Straßenbauverwaltung sehe ich auch die EG 8.
Ein normaler Straßenwärter hat in Nds. die EG 5. Er hat dann in der Regel einen Teamleiter , der in der EG 8 eingruppiert ist. Dieser macht den Schreibkram, teilt für sein Team die Arbeit ein(wobei er natürlich mit arbeitet) und trägt dadurch mehr Verantwortung.
-Kontrolle aller Straßen- und Wege im Gemeindegebiet nach einem festgelegten Plan (der Kontrolleur arbeitet dieses Plan initial mit aus und soll ihn bei bedarf auch gemeinsam mit dem Vorgesetzt anpassen). Die reine Kontrolle kann auch ein EG 5, beim ausarbeiten wird es schon schwieriger
-Digitale Erfassung von Schäden bzw. Erfassung von Schadensfreiheit. das würde bei uns mehr als EG 5 sein;7-8
-Kleine Schäden werden direkt vom Kontrolleur bei den Stadtwerken oder Vertragsfirmen zur Reparatur beauftragt. Art und Umfang der Reparatur werden vom Kontrolleur festgelegt. Das ein EG 8
-Abnahme von Baustellen Dritter (also z.B. Abnahme von Telekombaustellen u.ä.)
das sind jetzt hauptsächlich Erfahrungswerte aus unserem Umfeld. Wenn man jemanden haben möchte, der die aufgeführten Arbeiten vernünftig erledigt, dann muss man schon die 8 bieten. Sonst bekommt man nur mit Glück einen tüchtigen Mann, der sich aber zeitnah wieder umorientiert, da die E 5 zu wenig sein wird.