Autor Thema: Eingruppierung Straßenkontrolleur  (Read 10510 times)

Kryne

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #15 am: 08.09.2020 12:12 »
Okay, also tatsächlich schreibt der AG die Stelle mit EG8 aus. Was mich schon sehr verwundert hat, weshalb ich mal hier in die Runde fragen wollte nach ganz groben Einschätzungen.


AngelikaHasenbein

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #16 am: 08.09.2020 12:17 »
Nein, wer des verstehenden Lesens mächtig ist, erkennt die Figur der rhetorischen Frage, die weder eine Frage ist noch einer Antwort bedarf. Es ist aber ganz toll, daß Du es immer wieder versuchst - also das verstehende Lesen, nicht das Absondern von Müll im Forum.

Wenn es keiner Antwort bedarf...

Warum antwortest Du dann? Oder ist das besagte "Absondern von Müll im Forum" Dein Steckenpferd?

Spid

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #17 am: 08.09.2020 12:25 »
Ich habe nicht auf Deine rhetorische Frage geantwortet, sondern lediglich darauf hingewiesen, daß Dein einziger Beitrag zu diesem Zeitpunkt sich nicht an Deinen in ebendiesem abgesonderten Rat hielt. Dies und Dein neuerlicher Beitrag unterstreichen in erster Linie die Wertlosigkeit Deiner Forenexistenz.

Spid

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #18 am: 08.09.2020 12:27 »
Okay, also tatsächlich schreibt der AG die Stelle mit EG8 aus. Was mich schon sehr verwundert hat, weshalb ich mal hier in die Runde fragen wollte nach ganz groben Einschätzungen.

Ich hielte es weiterhin für eine Straßenwärtertätigkeit. In den meisten Lohngruppen-/Entgeltgruppenverzeichnissen wäre es dann E6.

blondie

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #19 am: 08.09.2020 13:13 »
Okay, also tatsächlich schreibt der AG die Stelle mit EG8 aus. Was mich schon sehr verwundert hat, weshalb ich mal hier in die Runde fragen wollte nach ganz groben Einschätzungen.
Als Beschäftigter der Straßenbauverwaltung sehe ich auch die EG 8.
Ein normaler Straßenwärter hat in Nds. die EG 5. Er hat dann in der Regel einen Teamleiter , der in der EG 8 eingruppiert ist. Dieser macht den Schreibkram, teilt für sein Team die Arbeit ein(wobei er natürlich mit arbeitet) und trägt dadurch mehr Verantwortung.

-Kontrolle aller Straßen- und Wege im Gemeindegebiet nach einem festgelegten Plan (der Kontrolleur arbeitet dieses Plan initial mit aus und soll ihn bei bedarf auch gemeinsam mit dem Vorgesetzt anpassen). Die reine Kontrolle kann auch ein EG 5, beim ausarbeiten wird es schon schwieriger

-Digitale Erfassung von Schäden bzw. Erfassung von Schadensfreiheit. das würde bei uns mehr als EG 5 sein;7-8

-Kleine Schäden werden direkt vom Kontrolleur bei den Stadtwerken oder Vertragsfirmen zur Reparatur beauftragt. Art und Umfang der Reparatur werden vom Kontrolleur festgelegt. Das ein EG 8

-Abnahme von Baustellen Dritter (also z.B. Abnahme von Telekombaustellen u.ä.)

das sind jetzt hauptsächlich Erfahrungswerte aus unserem Umfeld. Wenn man jemanden haben möchte, der die aufgeführten Arbeiten vernünftig erledigt, dann muss man schon die 8 bieten. Sonst bekommt man nur mit Glück einen tüchtigen Mann, der sich aber zeitnah wieder umorientiert, da die E 5 zu wenig sein wird.

AngelikaHasenbein

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #20 am: 08.09.2020 13:24 »
Ich habe nicht auf Deine rhetorische Frage geantwortet, sondern lediglich darauf hingewiesen, daß Dein einziger Beitrag zu diesem Zeitpunkt sich nicht an Deinen in ebendiesem abgesonderten Rat hielt. Dies und Dein neuerlicher Beitrag unterstreichen in erster Linie die Wertlosigkeit Deiner Forenexistenz.

Das war aber sehr unhöflich! Meine Forenexistenz ist nicht wertlos... Jetzt bin ich traurig... *snief*

Spid

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #21 am: 08.09.2020 13:25 »
Jetzt sind es schon 3/3.

AngelikaHasenbein

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #22 am: 08.09.2020 13:28 »
Jetzt sind es schon 3/3.

Dieses Forum ist anscheinend Deine Hauptbeschäftigung!??? Weniger als eine Minute brauchst Du um mir zu antworten...

Oder bist Du sogar ein Stalker?

4/4 ;-)

Spid

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #23 am: 08.09.2020 13:31 »
4/4

Insider2

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #24 am: 10.09.2020 11:20 »
Okay, also tatsächlich schreibt der AG die Stelle mit EG8 aus. Was mich schon sehr verwundert hat, weshalb ich mal hier in die Runde fragen wollte nach ganz groben Einschätzungen.
Als Beschäftigter der Straßenbauverwaltung sehe ich auch die EG 8.
Ein normaler Straßenwärter hat in Nds. die EG 5. Er hat dann in der Regel einen Teamleiter , der in der EG 8 eingruppiert ist. Dieser macht den Schreibkram, teilt für sein Team die Arbeit ein(wobei er natürlich mit arbeitet) und trägt dadurch mehr Verantwortung.

-Kontrolle aller Straßen- und Wege im Gemeindegebiet nach einem festgelegten Plan (der Kontrolleur arbeitet dieses Plan initial mit aus und soll ihn bei bedarf auch gemeinsam mit dem Vorgesetzt anpassen). Die reine Kontrolle kann auch ein EG 5, beim ausarbeiten wird es schon schwieriger

-Digitale Erfassung von Schäden bzw. Erfassung von Schadensfreiheit. das würde bei uns mehr als EG 5 sein;7-8

-Kleine Schäden werden direkt vom Kontrolleur bei den Stadtwerken oder Vertragsfirmen zur Reparatur beauftragt. Art und Umfang der Reparatur werden vom Kontrolleur festgelegt. Das ein EG 8

-Abnahme von Baustellen Dritter (also z.B. Abnahme von Telekombaustellen u.ä.)

das sind jetzt hauptsächlich Erfahrungswerte aus unserem Umfeld. Wenn man jemanden haben möchte, der die aufgeführten Arbeiten vernünftig erledigt, dann muss man schon die 8 bieten. Sonst bekommt man nur mit Glück einen tüchtigen Mann, der sich aber zeitnah wieder umorientiert, da die E 5 zu wenig sein wird.

Wo siehst du bei der digitalen Erfassung von Schäden (reine Anwendung einer Software) selbstständige Leistungen im Tarifsinne ??

Kryne

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #25 am: 10.09.2020 22:07 »
Wäre denn die Festlegung von Art und Umfang der Reparatur eine selbstständige Leistung ?


blondie

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #26 am: 11.09.2020 07:41 »
Wäre denn die Festlegung von Art und Umfang der Reparatur eine selbstständige Leistung ?
Vielleicht haben wir da unterschiedliche Bilder im Kopf:)
Ich stelle mir unter dem Punkt z.B. vor, dass jemand Schlaglöcher beim Asphalt oder Absackungen im Pflasterweg aufnimmt und die Fläche, ohne das er einen Vorgesetzten fragen muss, an die Vertragsfirma meldet. Dadurch wird er später auch das Aufmaß gegenzeichnen müssen und oder die Leistung nach Fertigstellung abnehmen.
Zur digitalen Erfassung: da stell ich mir z.B. die Baumkontrolle vor. Da muss man auch entscheiden, ob ein trockener Ast/Baum eine Gefahr ist und beseitigt werden muss. Sollte es nur das reine eintippern/zählen von Bäumen sein, wäre das was anderes.

Spid

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #27 am: 11.09.2020 07:43 »
Und wo wären bei ersterem die sL?

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #28 am: 11.09.2020 07:56 »
Wäre denn die Festlegung von Art und Umfang der Reparatur eine selbstständige Leistung ?
Wenn dies Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräume erfordert = Ja

Hain

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #29 am: 11.09.2020 09:03 »
Warum stellt sich bei einem handwerklichen Beruf die Frage der selbstständigen Leistungen?