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Eingruppierung Straßenkontrolleur

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Kryne:
Wäre denn die Festlegung von Art und Umfang der Reparatur eine selbstständige Leistung ?

blondie:

--- Zitat von: Kryne am 10.09.2020 22:07 ---Wäre denn die Festlegung von Art und Umfang der Reparatur eine selbstständige Leistung ?

--- End quote ---
Vielleicht haben wir da unterschiedliche Bilder im Kopf:)
Ich stelle mir unter dem Punkt z.B. vor, dass jemand Schlaglöcher beim Asphalt oder Absackungen im Pflasterweg aufnimmt und die Fläche, ohne das er einen Vorgesetzten fragen muss, an die Vertragsfirma meldet. Dadurch wird er später auch das Aufmaß gegenzeichnen müssen und oder die Leistung nach Fertigstellung abnehmen.
Zur digitalen Erfassung: da stell ich mir z.B. die Baumkontrolle vor. Da muss man auch entscheiden, ob ein trockener Ast/Baum eine Gefahr ist und beseitigt werden muss. Sollte es nur das reine eintippern/zählen von Bäumen sein, wäre das was anderes.

Spid:
Und wo wären bei ersterem die sL?

Kaiser80:

--- Zitat von: Kryne am 10.09.2020 22:07 ---Wäre denn die Festlegung von Art und Umfang der Reparatur eine selbstständige Leistung ?

--- End quote ---
Wenn dies Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräume erfordert = Ja

Hain:
Warum stellt sich bei einem handwerklichen Beruf die Frage der selbstständigen Leistungen?

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