Eingruppierung Straßenkontrolleur

Begonnen von Kryne, 08.09.2020 11:11

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Spid

Es ist fraglich, ob der inredestehende Arbeitsvorgang - sofern es einer wäre - ein handwerkliches Gepräge hat.

Kryne

Der Kontrolleur muss einen möglichen Schaden beurteilen.

Zuerst muss er entscheiden, ob der Schaden eine Verkehrsgefährdung darstellt und falls ja in welchem Umfang. Hierfür wird er regelmäßig geschult. Ebenso ob eine sofortige Sicherung nötig ist oder nicht.

Dann muss er entscheiden, ob der Schaden klein genug ist, dass er ihn direkt durch Stadtwerke oder eine Vertragsfirma beheben lässt oder ob er ihn ans Tiefbauamt weitergibt, damit sich ein Ingenieur darum kümmert.

Kaiser80

M.E. Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräume = Ja, sL.

Aber,
1.wie Spid ja korrekt schrieb
Zitat von: Spid am 11.09.2020 09:08
Es ist fraglich, ob der inredestehende Arbeitsvorgang - sofern es einer wäre - ein handwerkliches Gepräge hat.
2. Wenn es ein AV mit sL wäre ist ja immer noch zu bemessen ob die Merkmale 1/5, 1/3 oder 1/2 erfüllt wären
3. Nicht doch tatsächlich ein "Straßenwärter" gesucht ist und man in den Entgeltgruppenverzeichnissen der Bezirkstarifverträge nachschauen muss.(Siehe Anmerkung user Hain und Spid)

Warumdendas


Zitat von: Kryne am 11.09.2020 09:40
Der Kontrolleur muss einen möglichen Schaden beurteilen.

Zuerst muss er entscheiden, ob der Schaden eine Verkehrsgefährdung darstellt und falls ja in welchem Umfang. Hierfür wird er regelmäßig geschult. Ebenso ob eine sofortige Sicherung nötig ist oder nicht.

Dann muss er entscheiden, ob der Schaden klein genug ist, dass er ihn direkt durch Stadtwerke oder eine Vertragsfirma beheben lässt oder ob er ihn ans Tiefbauamt weitergibt, damit sich ein Ingenieur darum kümmert.

Für mich hört sich das alles nach E2 an. Reinigungskräfte und Gemüseputzer werden auch regelmäßig geschult und erhalten eine gründliche Einweisung.
Gemüseputzer sind gesetzlich dazu verpflichtet regelmäßig geschult zu werden.

Kryne

Zitat von: Kaiser80 am 11.09.2020 10:02

3. Nicht doch tatsächlich ein "Straßenwärter" gesucht ist und man in den Entgeltgruppenverzeichnissen der Bezirkstarifverträge nachschauen muss.(Siehe Anmerkung user Hain und Spid)

Wie meinst du das ? Also das ein ausgebildeter Straßenwärter gesucht wird ? Oder wodurch wird ein Straßenwärter zum "Straßenwärter" im tariflichen Sinne ?

Wo würde man diese Verzeichnisse der Bezirkstarifverträge finden ? (Hessen)

Kaiser80

Ja, Straßenwärter ist ein Ausbildungsberuf und ist oft im anzuwendenden Bezirks-TV benannt.

Ob das in Hessen so ist? Keine Ahnung. Den TV findest du sicher auf der Hompage des KAV.

Kryne

Also es wird definitiv kein ausgebildeter Straßenwärter gesucht.


Lorenzo von Matterhorn

Zitat von: Kaiser80 am 11.09.2020 10:02
M.E. Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräume = Ja, sL.

Aber,
1.wie Spid ja korrekt schrieb
Zitat von: Spid am 11.09.2020 09:08
Es ist fraglich, ob der inredestehende Arbeitsvorgang - sofern es einer wäre - ein handwerkliches Gepräge hat.
2. Wenn es ein AV mit sL wäre ist ja immer noch zu bemessen ob die Merkmale 1/5, 1/3 oder 1/2 erfüllt wären
3. Nicht doch tatsächlich ein "Straßenwärter" gesucht ist und man in den Entgeltgruppenverzeichnissen der Bezirkstarifverträge nachschauen muss.(Siehe Anmerkung user Hain und Spid)

Nein, ein Arbeitsvorgang kann immer nur ein Tarifmerkmal zu 100% erfüllen oder eben nicht.

Spid

Wichtig ist ja auch nicht, ob einer gesucht wird, sondern ob der jeweilige Arbeitsvorgang dem Berufsbild entspricht oder dieses ihm zumindest das Gepräge gibt.

enemenebuh

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