Autor Thema: Eingruppierung Straßenkontrolleur  (Read 10176 times)

Kryne

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Eingruppierung Straßenkontrolleur
« am: 08.09.2020 11:11 »
Moin, gerade mit einem Kollegen einer Nachbarkommune gesprochen, wo demnächst eine entsprechende Stelle geschaffen / umgebaut werden soll.

Was denkt ihr wie die Stelle evtl. korrekt eingruppiert wäre ?

Aufgabe wären:

-Kontrolle aller Straßen- und Wege im Gemeindegebiet nach einem festgelegten Plan (der Kontrolleur arbeitet dieses Plan initial mit aus und soll ihn bei bedarf auch gemeinsam mit dem Vorgesetzt anpassen)

-Digitale Erfassung von Schäden bzw. Erfassung von Schadensfreiheit

-Kleine Schäden werden direkt vom Kontrolleur bei den Stadtwerken oder Vertragsfirmen zur Reparatur beauftragt. Art und Umfang der Reparatur werden vom Kontrolleur festgelegt

-Abnahme von Baustellen Dritter (also z.B. Abnahme von Telekombaustellen u.ä.)


Es soll also schon etwas über einfaches Kontrollieren und Weitergeben hinausgehen.


Spid

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #1 am: 08.09.2020 11:17 »
Stellen sind nicht eingruppiert.

Kryne

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #2 am: 08.09.2020 11:21 »
Stellen sind nicht eingruppiert.

Dann anders gefragt, in welche EG wäre derjenige der eine solche Stelle besetzt mutmaßlich korrekt eingruppiert ?

Schokobon

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #3 am: 08.09.2020 11:23 »
Müssen Rechtsgrundlagen angewandt werden?

AngelikaHasenbein

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #4 am: 08.09.2020 11:28 »
Stellen sind nicht eingruppiert.

Warum kann MANN nicht einfach mal eine Frage beantworten, oder unkommentiert lassen, wenn man nicht helfen mag.

Jedem war klar, was die Intention dieser Frage war...

Spid

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #5 am: 08.09.2020 11:33 »
Stellen sind nicht eingruppiert.

Warum kann MANN nicht einfach mal eine Frage beantworten, oder unkommentiert lassen, wenn man nicht helfen mag.

Jedem war klar, was die Intention dieser Frage war...

Dann halt Dich doch an Deinen Rat!

Spid

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #6 am: 08.09.2020 11:33 »
Moin, gerade mit einem Kollegen einer Nachbarkommune gesprochen, wo demnächst eine entsprechende Stelle geschaffen / umgebaut werden soll.

Was denkt ihr wie die Stelle evtl. korrekt eingruppiert wäre ?

Aufgabe wären:

-Kontrolle aller Straßen- und Wege im Gemeindegebiet nach einem festgelegten Plan (der Kontrolleur arbeitet dieses Plan initial mit aus und soll ihn bei bedarf auch gemeinsam mit dem Vorgesetzt anpassen)

-Digitale Erfassung von Schäden bzw. Erfassung von Schadensfreiheit

-Kleine Schäden werden direkt vom Kontrolleur bei den Stadtwerken oder Vertragsfirmen zur Reparatur beauftragt. Art und Umfang der Reparatur werden vom Kontrolleur festgelegt

-Abnahme von Baustellen Dritter (also z.B. Abnahme von Telekombaustellen u.ä.)


Es soll also schon etwas über einfaches Kontrollieren und Weitergeben hinausgehen.

Also ein nicht mitarbeitender Straßenwart?

Warumdendas

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #7 am: 08.09.2020 11:39 »
Stellen sind nicht eingruppiert.

Warum kann MANN nicht einfach mal eine Frage beantworten, oder unkommentiert lassen, wenn man nicht helfen mag.

Jedem war klar, was die Intention dieser Frage war...


Dann halt Dich doch an Deinen Rat!

Eigentlich war das eine Frage an Spid die er nicht beantwortet hat.

Spid

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #8 am: 08.09.2020 11:40 »
Wo sollte dort eine Frage sein?

Hain

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #9 am: 08.09.2020 11:42 »
Moin,

mir würde hier die notwendige Ausbildung fehlen und wenn, wie von Spid angedeutet, Straßenwärter gesucht sind, dann fehlt der Tarifbezirk, da die Eingruppierungen der Straßenwärter meist in landesbezirklichen Tarifverträgen geregelt sind.

VG Hain
« Last Edit: 08.09.2020 11:51 von Hain »

Warumdendas

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #10 am: 08.09.2020 11:44 »


Warum kann MANN nicht einfach mal eine Frage beantworten, oder unkommentiert lassen, wenn man nicht helfen mag.



Das Fragezeichen fehlt, aber ein Mensch der des verstehenden Lesens mächtig ist erkennt das.

Spid

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #11 am: 08.09.2020 11:47 »
Nein, wer des verstehenden Lesens mächtig ist, erkennt die Figur der rhetorischen Frage, die weder eine Frage ist noch einer Antwort bedarf. Es ist aber ganz toll, daß Du es immer wieder versuchst - also das verstehende Lesen, nicht das Absondern von Müll im Forum.

Kryne

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #12 am: 08.09.2020 11:51 »
Moin,

mir würde hier die notwendige Ausbildung fehlen und wenn, wie von Spid angedeutet, Straßenwärter gesucht sind, dann fehlt der Tarifbezirk, da die Eingruppierung der Straßenwärter meist in landesbezirklichen Tarifverträgen geregelt sind.

VG Hain

Also soweit ich weiß soll eine drei Jährige handwerkliche Ausbildung o.ä. vorhanden sein. Nicht näher definiert.

 


Spid

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #13 am: 08.09.2020 11:56 »
Die Ausbildungsforderung des AG ist unbeachtlich.

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Straßenkontrolleur
« Antwort #14 am: 08.09.2020 12:05 »

Also soweit ich weiß soll eine drei Jährige handwerkliche Ausbildung o.ä. vorhanden sein. Nicht näher definiert.

Wenn der AG sich so beschränken will...
M.E. liegt keine handwerlkliche Tätigkeit iSd TVÖD Allgemeiner Teil Ziffer 2 vor. Im AT Ziffer 3 würd ich mal ins blaue EG 4 oder 5 tippen.