Autor Thema: ( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst  (Read 4184 times)

LaFüDi

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Guten Morgen,

ich arbeite als Notfallsanitäterin bei einer Kreisverwaltung in NRW.
Durch meine Dienststelle soll ich zur Praxisanleiterin bestellt werden, sobald ich die Ausbildung zum Praxisanleiter absolviert habe. Meine Dienststelle hat mich zu diesem Lehrgang angemeldet.

Die Ausbildung zum Praxisanleiter soll als Fernkurs über einen Zeitraum von 10 Wochen stattfinden.
Ein Vollzeitkurs würde 5 Wochen dauern, wird aber aufgrund Corona momentan nicht angeboten.

In den 10 Wochen Fernlehrgang müssen alle 14 Tage Facharbeiten erstellt und eingesandt werden.
Lediglich zur Prüfungsvorbereitung und zur Prüfung wird es 4 Präsenztage in der Schule geben.

Mein Dienstherr ist der Auffassung, dass ich für den Fernlehrgang keinerlei Freistellung bekommen werde.
Das Lernen soll in der Freizeit, zwischen den Diensten, passieren.
Im Dienst selber ist ein Lernen fast unmöglich, da die hohe Einsatzfrequenz hierfür kaum Zeit lässt.

Kann mir bitte jemand Informationen geben, ob die Aussage meiner Dienststelle so in ordnung ist?
Falls nein, auf welcher Grundlage bekomme ich eine Teilfreistellung für das Lernen ?

Vielen Dank
Gruß
LaDiFü

Spid

  • Gast
Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.

LaFüDi

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Guten Morgen,

ich arbeite als Notfallsanitäterin bei einer Kreisverwaltung in NRW.
Durch meine Dienststelle soll ich zur Praxisanleiterin bestellt werden, sobald ich die Ausbildung zum Praxisanleiter absolviert habe. Meine Dienststelle hat mich zu diesem Lehrgang angemeldet.

Die Ausbildung zum Praxisanleiter soll als Fernkurs über einen Zeitraum von 10 Wochen stattfinden.
Ein Vollzeitkurs würde 5 Wochen dauern, wird aber aufgrund Corona momentan nicht angeboten.

In den 10 Wochen Fernlehrgang müssen alle 14 Tage Facharbeiten erstellt und eingesandt werden.
Lediglich zur Prüfungsvorbereitung und zur Prüfung wird es 4 Präsenztage in der Schule geben.

Mein Dienstherr ist der Auffassung, dass ich für den Fernlehrgang keinerlei Freistellung bekommen werde.
Das Lernen soll in der Freizeit, zwischen den Diensten, passieren.
Im Dienst selber ist ein Lernen fast unmöglich, da die hohe Einsatzfrequenz hierfür kaum Zeit lässt.

Kann mir bitte jemand Informationen geben, ob die Aussage meiner Dienststelle so in ordnung ist?
Falls nein, auf welcher Grundlage bekomme ich eine Teilfreistellung für das Lernen ?

Vielen Dank
Gruß
LaDiFü

LaFüDi

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Bin keine Beamtin.  8)

Lars73

  • Gast
Gibt es eine Vereinbarung zwischen deinen Arbeitgeber und dir zu dieser Fortbildung?

Grundsätzlich gilt § 5  Abs. 6 TVöD
Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit.

LaFüDi

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Es ist nur vereinbart, dass ich die Funktion als Praxisanleiterin erst übertragen bekomme, wenn ich die von der Dienststelle geforderte Weiterbildung / Lehrgang absolviert habe.

Der Lehrgang wird z. Zt. , wegen Corona, nur als Fernlehrgang angeboten. Ich wurde zu diesem Lehrgang angemeldet.

Spid

  • Gast
Dann hast Du auch keinen Diebstherrn.

LaFüDi

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Aber eine Dienststelle ;)

Spid

  • Gast
Das mag sein - ist jedoch unbeachtlich. AN haben AG, keine Dienstherren. AG und AN sind Vertragspartner auf Augenhöhe, Beamte und Dienstherr stehen hingegen in einem Knechtschaftsverhältnis zueinander, in dem letzterer die Bedingungen einseitig bestimmt.

LaFüDi

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Gibt es eine Vereinbarung zwischen deinen Arbeitgeber und dir zu dieser Fortbildung?

Grundsätzlich gilt § 5  Abs. 6 TVöD
Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit.

Für die Zeit eines Vollzeitlehrgangs, Dauer 5 Wochen, würde ich freigestellt.

Für den Fernlehrgang, Dauer 10 Wochen, soll ich keine Freistellung für das Lernen und Erstellen der Facharbeiten erhalten.

Gilt § 5  Abs. 6 TVöD auch für Fernlehrgänge?
Falls ja, woraus kann ich das ableiten?

LaFüDi

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Spid, danke für den Exkurs.

Kannst Du mir denn nun auch etwas zu meinem Anliegen schreiben?


MrRossi

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...erst an Eidesstatt erklären das du nicht verbeamtet bist...

LaFüDi

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MrRossi

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Freizeit ist Freizeit und Arbeitszeit ist Arbeitszeit.
Wenn der Dienstherr ( :D ) ups Arbeitgeber möchte das Du den Lehrgang bestehst, sollte er mit Dir eine
Regelung finden die Du mitgehst, oder er sich in seinem Rahmen bewegen.

Spid

  • Gast
Die tarifliche Norm gilt auch für Fernlehrgänge, was sich schlicht daraus ergibt, daß sie nicht ausgeschlossen sind. Fraglich ist lediglich, was anrechenbar als Zeiten ist.