Guten Morgen,
ich arbeite als Notfallsanitäterin bei einer Kreisverwaltung in NRW.
Durch meine Dienststelle soll ich zur Praxisanleiterin bestellt werden, sobald ich die Ausbildung zum Praxisanleiter absolviert habe. Meine Dienststelle hat mich zu diesem Lehrgang angemeldet.
Die Ausbildung zum Praxisanleiter soll als Fernkurs über einen Zeitraum von 10 Wochen stattfinden.
Ein Vollzeitkurs würde 5 Wochen dauern, wird aber aufgrund Corona momentan nicht angeboten.
In den 10 Wochen Fernlehrgang müssen alle 14 Tage Facharbeiten erstellt und eingesandt werden.
Lediglich zur Prüfungsvorbereitung und zur Prüfung wird es 4 Präsenztage in der Schule geben.
Mein Dienstherr ist der Auffassung, dass ich für den Fernlehrgang keinerlei Freistellung bekommen werde.
Das Lernen soll in der Freizeit, zwischen den Diensten, passieren.
Im Dienst selber ist ein Lernen fast unmöglich, da die hohe Einsatzfrequenz hierfür kaum Zeit lässt.
Kann mir bitte jemand Informationen geben, ob die Aussage meiner Dienststelle so in ordnung ist?
Falls nein, auf welcher Grundlage bekomme ich eine Teilfreistellung für das Lernen ?
Vielen Dank
Gruß
LaDiFü