Mit dem Vorgesetzten und einem befähigten Personaler im Hauptamt hinsetzen und an Hand der Praxisprüfungen/Aufgaben eine realistische Schätzung zum Zeitaufwand vornehmen, dann Vereinbarung treffen, was davon pauschal als Arbeitszeit anzuerkennen ist.
ICH würde grdstzl. mal die Vollzeitarbeitsstunden des Präsenzlehrgangs mit einer gewissen Quote in Ansatz bringen (z.B. 80% als erster Aufschlag)... und dann schaust du mal, was "die Gegenseite" von sich gibt.