Wenn du mit dem Regelgehalt bereits die BBG erreicht, gibt es keine weiteren zu verbreitagenden Gehaltszahlungen.
Ok. Aber falls nicht, zahlt man im Vergleich zur monatlichen Zahlweise einer Sonderzahlung u. U. drauf, oder irre ich da?
Nein, man zahlt bei Sonderzahlungen/Einmalzahlungen nicht mehr.
Steuerlich macht es keinen großen Unterschied zu laufenden Zahlungen, es wird nur anders berechnet.
Und spätestens mit der Einkommenssteuererklärung ist es egal.
In der Sozialversicherung ist die Berechnung in Einzelfällen sogar günstiger für den Arbeitnehmer, wenn man im November die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet und im Dezember dann wieder unterschreitet. Das sind aber wenige Einzelfälle und kleine Beträge.