Autor Thema: Jahressonderzahlung  (Read 18732 times)

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #30 am: 04.10.2020 12:55 »
Die JSZ spart Kosten - und Ausgaben.

Icke

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #31 am: 07.10.2020 11:09 »
Allerdings sollte man nicht vergessen, dass auch die Sozialversicherungsbeiträge bei der Einmalzahlung doppelt fällig werden und man somit zusätzlich beispielsweise Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, auch wenn man bereits mit dem Regelgehalt die Beitragsbemessungsgrenze erreicht hat. Das ist ein Nachteil.

WasDennNun

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #32 am: 07.10.2020 11:16 »
Ich denke da täuscht du dich @Icke
oder bei euch wird falsch abgerechnet.

Icke

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #33 am: 07.10.2020 11:37 »
Ich denke da täuscht du dich @Icke
oder bei euch wird falsch abgerechnet.

Bei mir wird im Sonderzahlungsmonat stets doppelt abgerechnet: Lohnsteuer laufend, Lohnsteuer einmalig, KV laufend, KV einmalig usw.

Kaiser80

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #34 am: 07.10.2020 11:41 »
Ja, aber deswegen bezahlst du monetär ja nicht doppelt

BAT

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #35 am: 07.10.2020 11:41 »
Allerdings sollte man nicht vergessen, dass auch die Sozialversicherungsbeiträge bei der Einmalzahlung doppelt fällig werden und man somit zusätzlich beispielsweise Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, auch wenn man bereits mit dem Regelgehalt die Beitragsbemessungsgrenze erreicht hat. Das ist ein Nachteil.

Nein. Ich bezahle für die JSZ keinen einzigen Cent an KV- und PV - Beiträgen extra. Da die BBG bereits durch das Regelentgelt erreicht ist.

Selbst bei dem Aufzehrmodell (oder so) sollte im November bereits die BBG für das Jahr erreicht sein.

Icke

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #36 am: 07.10.2020 11:44 »
Ja, aber deswegen bezahlst du monetär ja nicht doppelt

Nicht doppelt, aber mehr. Wenn beispielsweise der normale KV-Beitrag 300 Euro beträgt, ich aber zusätzlich 150 Euro bei der Einmalzahlung zahlen muss, zahle ich drauf, da der Höchstbetrag auf ca. 350 Euro gedeckelt ist. Oder unterläuft mir hier ein Denkfehler?

BAT

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #37 am: 07.10.2020 12:04 »
Wenn du mit dem Regelgehalt bereits die BBG erreicht, gibt es keine weiteren zu verbreitagenden Gehaltszahlungen.

Icke

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #38 am: 07.10.2020 12:21 »
Wenn du mit dem Regelgehalt bereits die BBG erreicht, gibt es keine weiteren zu verbreitagenden Gehaltszahlungen.

Ok. Aber falls nicht, zahlt man im Vergleich zur monatlichen Zahlweise einer Sonderzahlung u. U. drauf, oder irre ich da?

stefan77

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #39 am: 07.10.2020 12:29 »
Wenn du mit dem Regelgehalt bereits die BBG erreicht, gibt es keine weiteren zu verbreitagenden Gehaltszahlungen.

Ok. Aber falls nicht, zahlt man im Vergleich zur monatlichen Zahlweise einer Sonderzahlung u. U. drauf, oder irre ich da?


Nein, man zahlt bei Sonderzahlungen/Einmalzahlungen nicht mehr.
Steuerlich macht es keinen großen Unterschied zu laufenden Zahlungen, es wird nur anders berechnet.
Und spätestens mit der Einkommenssteuererklärung ist es egal.

In der Sozialversicherung ist die Berechnung in Einzelfällen sogar günstiger für den Arbeitnehmer, wenn man im November die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet und im Dezember dann wieder unterschreitet. Das sind aber wenige Einzelfälle und kleine Beträge.

Kat

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #40 am: 07.10.2020 12:41 »
Die AG wollen das aber nicht....warum auch immer...

Warum auch immer ist ganz einfach. 1. Angestellte, die vor dem 1. Dezember des Jahres gehen erhalten keine JSZ. 2. Die JSZ wird getrennt verhandelt und kann wie bei uns ja schon mehrfach passiert, von Tariferhöhungen ausgenommen und eingefroren werden.

Kurzum, Einmalzahlungen sparen dem AG Geld.

WasDennNun

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #41 am: 07.10.2020 13:37 »
Wenn du mit dem Regelgehalt bereits die BBG erreicht, gibt es keine weiteren zu verbreitagenden Gehaltszahlungen.

Ok. Aber falls nicht, zahlt man im Vergleich zur monatlichen Zahlweise einer Sonderzahlung u. U. drauf, oder irre ich da?
Ja da irrst du sehr sogar.
Denn es ist genau umgekehrt, man kann durch Einmalige Zahlungen zum richtigen Zeitpunkt SV Beiträge sparen.
Steuerlich ist es nur nachteilig, wenn man keine Steuererklärung macht.

AndreasG

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #42 am: 13.10.2020 12:14 »
Von jedem € den du verdienst zahlst du deine x % an Krankenkassenbeitrag.

Dabei bekommst du übers Jahr nicht mehr abgezogen als die Beitragsbemessungsgrenze * x%

Es ist daher völlig egal ob es eine Jahressonderzahlung gibt oder ob man jeden Monat mehr verdient.

Die Beitragshöhe insgesamt im Jahr ist identisch.


Spid

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #43 am: 13.10.2020 12:20 »
Die jährliche BBG wird nur für die Versicherungspflicht in der GKV herangezogen, ansonsten ist sie monatlich anzulegen.

Saggse

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #44 am: 13.10.2020 14:51 »
Die jährliche BBG wird nur für die Versicherungspflicht in der GKV herangezogen, ansonsten ist sie monatlich anzulegen.
Das heißt, ein Arbeitnehmer, der durch sein reguläres Entgelt in der Nähe der BBG ist, diese aber nicht erreicht oder überschreitet, profitiert hier tatsächlich mal von der JSZ (verglichen mit der Umlage von 1/12 auf das monatliche Entgelt). Das ist interessant. Wieder was gelernt. Danke.