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EG 8 oder EG 9a

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Goldstück:
Hallöchen, mir liegt eine Stellenbeschreibung vor, in der 5 Arbeitsvorgänge gebildet wurden. 4 Arbeitsvorgänge enthalten unumstritten selbständige Leistungen. Ein Arbeitsvorgang bezieht sich lediglich auf allgemeine Arbeitsvorgänge á la Postschubser. Zeitanteile sind:
1. 20% (Allgemein) 2. 2%  3. 23% 4. 35% 5. 20%

Wie viel Prozent selbständiger Arbeit geht die EG9a? EG8 gilt bekanntlich ab mindestens einem Drittel. EG9a setzt selbständige Arbeit voraus. bedeutet das nur bei 100% 9a? Sollte es so sein könnte man dem AG unterstellen den allgemeinen Arbeitsvorgang zu bilden, damit die 9a nicht erreicht werden kann?

Ich freue mich auf eure Antworten  ;D

Kaiser80:

--- Zitat von: Goldstück am 09.09.2020 10:46 ---Hallöchen, mir liegt eine Stellenbeschreibung vor, in der 5 Arbeitsvorgänge gebildet wurden. 4 Arbeitsvorgänge enthalten unumstritten selbständige Leistungen. Ein Arbeitsvorgang bezieht sich lediglich auf allgemeine Arbeitsvorgänge á la Postschubser. Zeitanteile sind:
1. 20% (Allgemein) 2. 2%  3. 23% 4. 35% 5. 20%

Wie viel Prozent selbständiger Arbeit geht die EG9a? EG8 gilt bekanntlich ab mindestens einem Drittel. EG9a setzt selbständige Arbeit voraus. bedeutet das nur bei 100% 9a? Sollte es so sein könnte man dem AG unterstellen den allgemeinen Arbeitsvorgang zu bilden, damit die 9a nicht erreicht werden kann?

Ich freue mich auf eure Antworten  ;D

--- End quote ---
Das TM sL für EG9a muss zu mind 50% erfüllt sein

MrRossi:
voranstehend gründliche u. vielseitige Fachkentnisse

Goldstück:

--- Zitat von: Keiser80 am 09.09.2020 10:46 ---Das TM sL für EG9a muss zu mind 50% erfüllt sein

--- End quote ---

Steht das irgendwo verbindlich?

Spid:
§12 Abs. 2 Satz 2 TVÖD

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