Autor Thema: [BW] Laufbahnbefähigung nach LBG §16 2a  (Read 1043 times)

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[BW] Laufbahnbefähigung nach LBG §16 2a
« am: 09.09.2020 11:23 »
Zitat
eine mindestens dreijährige, der Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit, die die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung eines Amtes der angestrebten Laufbahn vermittelt,

Hallo liebe Forenteilnehmer,

ich werde ggf. nach obiger Vorschrift verbeamtet werden können, und wollte einmal in die Runde fragen, ob jemand weiß, ob es sich um 3 Jahre Vollzeittätigkeit oder Äquivalent handelt und wo das ggf. geregelt ist.

Vielen Dank!