Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Laufbahnbefähigung nach LBG §16 2a
(1/1)
Poincare:
--- Zitat ---eine mindestens dreijährige, der Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit, die die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung eines Amtes der angestrebten Laufbahn vermittelt,
--- End quote ---
Hallo liebe Forenteilnehmer,
ich werde ggf. nach obiger Vorschrift verbeamtet werden können, und wollte einmal in die Runde fragen, ob jemand weiß, ob es sich um 3 Jahre Vollzeittätigkeit oder Äquivalent handelt und wo das ggf. geregelt ist.
Vielen Dank!
Navigation
[0] Message Index
Go to full version