Autor Thema: Von E 5 auf E 8  (Read 4364 times)

IlseBilse

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Von E 5 auf E 8
« am: 10.09.2020 10:10 »
Hallo,
ich habe mich auf eine E 8 Stelle beworben, bin aber keine ausgebildete VFA und habe auch keine sonstige Berufsausbildung.
Voraussetzung ist, so sagte man mir eine Ausbildung zur VFA.
Jetzt wurde mir gesagt, dass eine jahrelange Berufserfahrung als E 5 Fallgruppe 2 gleichwertig wie eine VFA zu behandeln ist.
Kann das jemand bestätigen? Es haben sich 2 gleichwertige Personen beworben. Nun soll die Stelle erstmal unbesetzt bleiben.

Spid

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Antw:Von E 5 auf E 8
« Antwort #1 am: 10.09.2020 10:12 »
Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Kriterien liegen im Ermessen des AG.

Lars73

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Antw:Von E 5 auf E 8
« Antwort #2 am: 10.09.2020 10:21 »
"Jetzt wurde mir gesagt, dass eine jahrelange Berufserfahrung als E 5 Fallgruppe 2 gleichwertig wie eine VFA zu behandeln ist."
Wer hat das gesagt. Der Arbeitgeber bzw. sein Vertreter? Dies ist pauschal nicht so.

Der Arbeitgeber kann z.B. einen entsprechenden Berufsabschluss als Voraussetzung für eine Stelle vorsehen. Er kann natürlich auch "oder gleichwertige Kenntnisse" verlangen. Ob die dann nach jahrelanger Berufserfahrung vorliegen wäre halt zu sehen.

Insider2

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Antw:Von E 5 auf E 8
« Antwort #3 am: 10.09.2020 11:08 »
Was ist denn die konkrete Frage deinerseits?