Hallo Zusammen,
ich habe einen (für mich) komplizierten Fall.
AN seit 01.2019 AU, ist dann wegen voller befristeter Erwerbsminderungsrente ins ruhende Arbeitsverhältnis übergegangen, rückwirkend zum 01.08.2019 ((§33, Abs 2, Nr 5).
Nach §26 Abs 2, c wird der Urlaub pro Jahr entsprechend gekürzt. Somit stehen aus 2019 noch 17 Tage Urlaub aus. Aus 2018 noch 18 Überstunden.
AN will (noch) nicht kündigen, möchte aber den Urlaub und die Überstunden ausbezahlt haben, da sonst der Urlaub aus 2019 nach 15 Monaten verfällt und er sie ja nocht nehmen kann. Ist das tatsächlich so? AN ist ja nicht langzeit Krank sondern Erwerbsgemindert. Bleiben die Urlaubstage stehen wegen dem ruhenden Arbeitsverhältnis?
AN ist auch davon überzeugt, dass sich auch noch Urlaub nach BurlG aufbaut (weil dazu muss ja nur der Arbeitsvertrag bestehen), trotz ruhendem Arbeitsverhältnis. Steht hier Bundesgesetz über dem Tarifrecht?
Und wie wäre das dann mit Urlaub aus 2018? Der konnte nicht vollständig in 2018 genommen werden und nicht in 2019, da AN ja ab 01.2019 durchgehend krank war.
Ein Zwischenzeugnis möchte AN haben, aber da sehe ich keine Probleme, das kann er ja fordern.
Ich bin im Moment total verwirrt ....
Habt Ihr BAG (o. ä.) Entscheidungen oder wisst Ihr, wo ich Antworten finden kann?
Vielen Dank im Voraus!
Silja