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Bibliotheksleitung ohne Hochschulabschluss in E9a, mit Abschluss in E10 oder A11

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SilentFire:
Eine Frage an die Experten,

eine Bekannte Bibliotheksangestellte (Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste) hat die Chance die Leitung für eine Stadtteilbibliothek zu übernehmen. Die derzeitigen Leitungen der Stadtteilbibliotheken erhalten A11.

Ihr wird wohl maximal eine E9a angeboten, schlimmsten Falls nur eine E8, da sie kein abgeschlossenes Hochschulstudium besitzt, ist es rechtens, sie so unter zu bezahlen? Oder Anders ist solch eine Eingruppierung rechtens, wenn nein, wo genau kann ich das nachschlagen oder wie kann eine höhere Eingruppierung begründet werden?

Welche Möglichkeiten von Zulagen gäbe es, sodass sie damit auf ungefähr dem gleichen Level der Bezahlung der vorherigen Stelleninhaberin kommen würde?

Klar wird sie als Tarifbeschäftigte nicht genau das bekommen, was eine A11 bekommen würde, aber es sollte doch dennoch möglich sein, eine annähernd gleiche Wertschätzung im finanziellen Bereich zu erhalten. Wenn es keinerlei Möglichkeiten gibt, wird sie, obwohl gut geeignet, die Stelle eben ausschlagen. Kann es wirklich nur an einen Abschluss liegen?

Danke für die Antworten.

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Zwischen den Entgeltgruppen von TB und den Besoldungsgruppen von Beamten besteht keinerlei Zusammenhang.

WasDennNun:

--- Zitat von: SilentFire am 10.09.2020 15:51 ---Welche Möglichkeiten von Zulagen gäbe es, sodass sie damit auf ungefähr dem gleichen Level der Bezahlung der vorherigen Stelleninhaberin kommen würde?

--- End quote ---
Wenn sie förderliche Zeiten hat, dann kann sie direkt in EG y Stufe 6 anfangen.
Und als Zulage noch 20% der Stufe 2 on the Top.
EDIT:
Warum wg. Studium nur EG8 erschließt sich mir nicht, Studium ist erst ab E13 im Teil I ein Thema (und das ist ja der Teil, der ab 2020 für Bibliothekare gilt, mWn)

SilentFire:

--- Zitat von: WasDennNun am 10.09.2020 16:04 ---Wenn sie förderliche Zeiten hat, dann kann sie direkt in EG y Stufe 6 anfangen.
Und als Zulage noch 20% der Stufe 2 on the Top.

--- End quote ---

Das klingt schon einmal vielversprechend. Und weißt du zufällig, wo ich die passende Gesetzesstelle finde? (Haha in der Bibliothek im TVÖD) Edit: Wie die Gesetztesstelle heißt bzw. numerriert ist?


--- Zitat von: WasDennNun am 10.09.2020 16:04 ---EDIT:
Warum wg. Studium nur EG8 erschließt sich mir nicht, Studium ist erst ab E13 im Teil I ein Thema (und das ist ja der Teil, der ab 2020 für Bibliothekare gilt, mWn)
--- End quote ---

Im Bibliotheksbereich hängt man als FaMI meist bei der E5/E6 fest und kommt nur weiter mit einem Studium. Ich würde es mal als "historisch gewachsen" bezeichnen. Früher war die Ausbildung fachlich eben nicht so gut, dass man einen Diplom Bibliothekar ersetzen konnte, heute ist sie es. Die häufige Begründung für eine Untergruppierung ist eben "bei Ihnen fehlt ein Studium, darum nur diese Eingruppierung" obwohl es höher ausgeschrieben wurde.
Daher ist es einfacher noch ein Studium zu machen, evtl. 20% mehr Wissen, als in der Ausbildung  erlernt wurde, zu erhalten, as man auch einfach bei der Ausführung einer höheren Tätigkeit lernen könnte, und so einfacher gerecht eingruppiert wird.
Die eine Bekannte ist nicht der einzige Fall im Bekanntenkreis, wo sich hart erkämpft werden muss gerecht zu bezahlen. Leider nimmt die andere die Unterbezahlung einfach hin. Auch Sie würde mit einem Studium direkt mehr verdienen (gut wahrscheinlich wegbewerben zu einer anderen Stelle, bei der sie die gleichen Tätigkiten auführen würde).

WasDennNun:

--- Zitat von: SilentFire am 10.09.2020 18:00 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 10.09.2020 16:04 ---Wenn sie förderliche Zeiten hat, dann kann sie direkt in EG y Stufe 6 anfangen.
Und als Zulage noch 20% der Stufe 2 on the Top.

--- End quote ---

Das klingt schon einmal vielversprechend. Und weißt du zufällig, wo ich die passende Gesetzesstelle finde? (Haha in der Bibliothek im TVÖD) Edit: Wie die Gesetztesstelle heißt bzw. numerriert ist?

--- End quote ---
TV-L §16
Ist aber kein Gesetz.
https://www.tdl-online.de/startseite.html

Allerdings glaube ich nicht das der AG diese kann-Regelungen anwenden wird.
So groß wird die Not dort nicht sein, jemanden zu finden.

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