Autor Thema: Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe  (Read 4469 times)

VE

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo,

ich bin derzeit bei einer Kommune in der Entgeltgruppe 9a und der Stufe 3 beschäftigt.

Ich habe mich bei einer anderen Kommune für eine E9c und eine E10 Stelle beworben.

Kann mir vielleicht jemand sagen ob ich, falls ich eine der Stellen bekommen würde, wieder bei der 1. Stufe eingruppiert werde oder ob ich bei der 3. bleibe oder sogar in die 4. komme?

Vielen Dank :)

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe
« Antwort #1 am: 11.09.2020 16:16 »
Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1. Der AG kann förderliche Zeiten bei der Stufenzuordnung berücksichtigen, soweit sie bestehen.

Canin

  • Gast
Antw:Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe
« Antwort #2 am: 18.09.2020 15:36 »
Und wie wäre es, wenn ich in derselben Kommune bleibe - und mich von einer E9c Stufe 3 auf eine E12 bewerbe? Die Stufe wird dann auf 1 abgesetzt oder bleibe ich in der 3? Oder bleibt die gleich und das ist nur beim AG-Wechsel der Fall?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe
« Antwort #3 am: 18.09.2020 15:38 »
Höhergruppierungen erfolgen stufengleich, im Sachverhalt ging es um eine Einstellung. Das sind gänzlich unterschiedliche Sachverhalte.