Autor Thema: Sind Entgeltzahlung - aufgrund von Nachforderungen - beliebig reduzierbar  (Read 1733 times)

Pumpe

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Hallo!

Ich habe soeben von einem Fall gehört: Eine auf eine E8 übergeleitete Person wurde rückwirkend (vor drei Jahren?) auf eine E9a höhergruppiert. Nun hat diese Person diesen Monat nur 400Euro überwiesen bekommen - trotz laufender Kredite usw.

Leider habe ich nicht alle Details, ob z.B. eine persönliche Endstufe vorlag usw. usf.  Möglicherweise wurden hier die höheren Sonderzahlungen einer E8 gegenüber der E9 auf einen Schlag abgezogen.
Aber auch so habe ich folgende Fragen:

 1) Gilt hier (rückwirkende Höhergruppierung) auch die tarifliche Auschlussfrist von 6 Monaten?

 2) Können die Rückforderungen des Arbeitgebers beliebig das Auszahl-Entgelt drücken? Gibt es hier eine Grenze des Zahlbetrages, die nicht unterschritten werden darf? Ähnlich wie der Pfändungsgrenze?

 3) Für den Fall, daß eine individuelle Entgeltstufe vorlag: Wird der Betrag der individuellen Endstufe mit bei der  Berechnung der Stufe der höheren Entgeltgruppe herangezogen?

Vielen herzlichen Dank!

Spid

  • Gast
Ja, Pfändungsfreigrenze ist zu beachten, ja.