Autor Thema: Berechnung Jahresurlaub bei Elternzeit  (Read 2704 times)

Torstenausdorsten

  • Gast
Berechnung Jahresurlaub bei Elternzeit
« am: 12.09.2020 12:51 »
Hallo,

ich habe eine Frage, die sich ggf. auf die Regelungen im TV-L beziehen, da ich im TV-L tariflich gebunden bin. Ich bin nicht ganz sicher, ob es da etwaige Regelungen dazu gibt oder nur in bundeseinhetilichen Gesetzen?!

Ich werde im kommenden Jahr 2 Monate Elternzeit nehmen und bin nicht ganz sicher was für die Urlaubsgewährung der bessere Zeitraum wäre. Ich habe da Tipps von anderen Eltern bekommen, bin aber nicht sicher ob dies Auswirkungen auf den restlichen Urlaubsanspruch hat. Wird der Urlaub jeweils 2,5 Tage für den vollen Kalendermonat gewährt oder für jeden Monat in dem man min. 1 Tag gearbeitet hat? Hintergrund der Frage: Das Kind wurde am Monatsletzten (31.03.) geboren und es bietet sich das Legen der Elternzeit in 2 volle Monate (01.04.-31.05.) an oder davon abweichend in 2 angebrochene Monate (29.03.-28.05.) teilweise überschneidend mit der Partnerin.

Hätte das irgendwelche Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch, wenn ich wie dargestellt im zweiten Fall noch 1 Arbeitstag im Mai hätte?
Die negativen Auswirkungen auf das Elterngeld sind mir bei Überschneidung und Abweichung von den Lebensmonaten bekannt. Ich würde das aber ggf. bei 2,5 Tagen mehr Urlaub in dem Jahr in Kauf nehmen.

Falls jemand Hinweise hierzu hätte, würde ich mich freuen.


Spid

  • Gast
Antw:Berechnung Jahresurlaub bei Elternzeit
« Antwort #1 am: 12.09.2020 13:03 »
§26 Abs. 2 lit. c) TV-L bezieht sich auf Kalendermonate.

Poincare

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 332
Antw:Berechnung Jahresurlaub bei Elternzeit
« Antwort #2 am: 12.09.2020 21:39 »
Ich meine, es müsste wie folgt sein:

1.4.-31.5.: Jahresurlaub wird um 5 Tage gekürzt, Elterngeld wird minimal gekürzt.
29.3.-28.5.: Jahresurlaub wird um 2,5 Tage (April) gekürzt, Elterngeld wird minimal gekürzt.
hypothetisch - 31.03.-30.5.: Jahresurlaub wird um 2,5 Tage (April) gekürzt, Elterngeld ungekürzt

Torstenausdorsten

  • Gast
Antw:Berechnung Jahresurlaub bei Elternzeit
« Antwort #3 am: 12.09.2020 21:47 »
Vielen Dank für die Tipps und den Hinweis zu der entsprechenden Stelle im TV-L!

Fireball84

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Antw:Berechnung Jahresurlaub bei Elternzeit
« Antwort #4 am: 14.09.2020 15:54 »
Hinweis am Rande, auch wenn danach nicht gefragt worden ist:

Sofern in dieser Zeit Elterngeld beantragt werden soll, ist es tunlichst zu vermeiden, ganze Kalendermonate zu nehmen (außer das Kind ist am 1. eines Monats geboren). Sonst ist regelmäßig mit Abzügen beim Elterngeld zu rechnen.
Kannst du da für mich nochmal Licht ins Dunkel bringen, warum das so ist. Hatte zwar auch schon Elternzeit, aber entweder habe ich das da nicht bedacht oder den Grund vergessen.  :o

MCB

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Berechnung Jahresurlaub bei Elternzeit
« Antwort #5 am: 16.09.2020 07:42 »
Verstehe ich das richtig: ich habe Elternzeit bis zum 27.06.2021 und bekäme somit für den kompletten Monat Juni die Urlaubstage gutgeschrieben?  :o Also hätte ich nächstes Jahr nicht 15 Urlaubstage (mit denen ich gerechnet habe), sondern 17,5 also 18 Urlaubstage?

Texter

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 362
Antw:Berechnung Jahresurlaub bei Elternzeit
« Antwort #6 am: 16.09.2020 07:49 »
Ja. Wenn der AG nicht gekürzt hat, bekommst du sogar 30.

Fireball84

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Antw:Berechnung Jahresurlaub bei Elternzeit
« Antwort #7 am: 19.09.2020 23:03 »
Weil der Urlaub nur für ganze Kalendermonate gekürzt wird.

Wenn du Mitte Monat 1 bis Mitte Monat 2 und Mitte Monat 3 bis Mitte Monat 4 Elternzeit nimmst, warst du in allen Monaten mindestens einen Tag nicht in Elternzeit und damit steht dir der volle Urlaub zu.

Ich persönlich halte davon nichts, hatte bei zwei Monaten Elternzeit (am Stück) auch mit 5 Tagen Abzug gerechnet (was ich nur richtig finde), es wurden aber nur 2 Tage abgezogen. Schlagen lasse ich mich nicht, wenn ich drei Tage mehr Urlaub habe, als geplant.
Ja, aber warum gibt es Abzüge beim Elterngeld? Darauf bezog sich meine Nachfrage. Das mit den Urlaubstagen ist mir bekannt.