Autor Thema: Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü  (Read 4557 times)

MaxDav

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü
« am: 12.09.2020 16:03 »
Hallo zusammen,

ich habe demnächst die Chance bei einem kommunalen Arbeitgeber eine leitende Position einzunehmen.
Vergleichbare Stellen im Unternehmen sind AT. Soweit ich weiß bedeutet das, dass das Gehalt über der TVöD-Tabelle liegen muss. Nun ist mir aber nicht klar, ob das Gehalt daher über der EG 15 oder über der EG 15Ü liegen muss. Kann das hier vielleicht einer erklären?

Viele Grüße
MaxDav

Spid

  • Gast
Antw:Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü
« Antwort #1 am: 12.09.2020 16:05 »
E15, siehe §1 Abs. 2 lit. b) TVÖD.

MaxDav

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü
« Antwort #2 am: 12.09.2020 16:09 »
Okay, das war einfach. Vielen Danke! :D
Habe eigentlich schon ausführlich danach gesucht, das aber nicht gefunden...

wossen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 132
Antw:Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü
« Antwort #3 am: 12.09.2020 19:37 »
In der Praxis wird Dir häufig das Beamtenbrutto der Stelle angeboten (z.B. Brutto von A16). Setzt voraus, dass es sich um eine Stelle handelt, die auch von Beamten eingenommen werden könnte.

Spid

  • Gast
Antw:Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü
« Antwort #4 am: 12.09.2020 19:49 »
Und es setzt voraus, daß das Besoldungsbrutto tatsächlich oberhalb der Entgelttabelle liegt - was im Saarland z.B. erst ab A16 Stufe 12 oder B2 der Fall ist.

BATKFMaui

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
Antw:Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü
« Antwort #5 am: 13.09.2020 22:29 »
Und es setzt voraus, daß das Besoldungsbrutto tatsächlich oberhalb der Entgelttabelle liegt - was im Saarland z.B. erst ab A16 Stufe 12 oder B2 der Fall ist.

Dafür entfallen die monatlichen ( und Einmalzahlung>!) : Arbeitslosen-Steuer und keine Rentenversicherungsbeiträge!

Spid

  • Gast
Antw:Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü
« Antwort #6 am: 14.09.2020 05:53 »
Inwiefern entfielen bei AT-Verträgen die Sozialversicherungsbeiträge? Und inwiefern hätte dies Einfluss darauf, ob das entsprechende Entgelt einen AT-Vertrag ermöglichte?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü
« Antwort #7 am: 14.09.2020 06:32 »
Weil es Schwarzgeld ist?  ;D

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,106
Antw:Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü
« Antwort #8 am: 14.09.2020 08:08 »
Und es setzt voraus, daß das Besoldungsbrutto tatsächlich oberhalb der Entgelttabelle liegt - was im Saarland z.B. erst ab A16 Stufe 12 oder B2 der Fall ist.

Dafür entfallen die monatlichen ( und Einmalzahlung>!) : Arbeitslosen-Steuer und keine Rentenversicherungsbeiträge!
Inwiefern entfielen bei AT-Verträgen die Sozialversicherungsbeiträge? Und inwiefern hätte dies Einfluss darauf, ob das entsprechende Entgelt einen AT-Vertrag ermöglichte?
Arbeitslosen-Steuer gibt es nicht, kann also auch nicht entfallen.
"Dafür entfallen ... keine Rentenversicherungsbeiträge!" entspricht den Tatsachen.
Passt doch alles  ;) 8)

D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 199
Antw:Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü
« Antwort #9 am: 14.09.2020 15:33 »
Ich glaube gemeint ist, dass die genannten SV-Abgaben (Steuer natürlich nicht) beim Beamten entfallen, und ein Arbeitnehmer der das gleiche Brutto bekommt somit weniger netto erhält.
Inhaltlich möchte ich das gar nicht bewerten, da mir der Gedanke nach einigem Überlegen kam, euch aber daran teilhaben lassen.

Isie

  • Gast
Antw:Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü
« Antwort #10 am: 14.09.2020 16:11 »
Falls die Aussage sich auf Beamte bezieht, passt sie überhaupt nicht zur Fragestellung. Falls sie sich auf AT-Beschäftigte bezieht, ist sie falsch.